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Studie: Breitband-Antibiotika werden zu oft verschrieben

Person hält ein Rezept und ein Arzneimittel
Breitband-Antibiotika werden immer noch zu häufig bei unkomplizierten Infektionen verordnet. | Bild: cineberg / AdobeStock

Seit 2019 gelten auf europäischer Ebene Einschränkungen für die Anwendung von Fluorchinolonen und Chinolon-Antibiotika. Zu den unerwünschten Arzneimittelwirkungen dieser Antibiotikaklasse zählen nämlich entzündete oder gerissene Sehnen, Muskelschmerzen und -schwäche, Gelenkschmerzen und -schwellung, Probleme beim Gehen sowie stechende und brennende Schmerzen. Durch Schädigung des Nervensystems kann es ferner zu Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Beeinträchtigungen der Sinne und Schlafproblemen kommen.

Wann dürfen Fluorchinolone nicht verordnet werden?

Aufgrund dieser möglicherweise langanhaltenden und irreversiblen, aber seltenen Nebenwirkungen sollten Fluorchinolone laut Europäischer Arzneimittelbehörde (EMA) nicht verabreicht werden bei:

  • Infektionen, die nicht schwerwiegend sind oder auch ohne Behandlung wahrscheinlich vergehen,
  • nichtbakteriellen Infektionen, z. B. nicht-bakterieller (chronische) Prostatitis,
  • Prävention von Reisediarrhö oder wiederkehrenden Infektionen der unteren Harnwege,
  • milden oder moderaten bakteriellen Infektionen, außer wenn andere antibakterielle Wirkstoffe nicht eingesetzt werden können.

Für die Fluorchinolone in systemischer Form hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum 30. April 2019 die Zulassung bei entsprechenden Indikationen widerrufen. 

Ferner gilt es zu beachten, dass Fluorchinolone nicht bei Patienten eingesetzt werden sollten, die bereits unerwünschte Arzneimittelwirkungen durch die Einnahme eines Fluorchinolons oder Chinolons erlitten haben. 

Bei Älteren, Patienten mit Nierenerkrankungen oder transplantierten Organen ist das erhöhte Risiko für Sehnenverletzungen zu beachten. Die gleichzeitige Einnahme eines Glucocorticoids sollte vermieden werden, da auch dies vermehrt zu Sehnenproblemen und Kollagenschäden führen kann.

Verordnungszahlen von Fluorchinolonen weiterhin zu hoch

In einer nun veröffentlichten Studie der EMA, in der Daten zur Verordnung Fluorchinolon-haltiger Arzneimittel in sechs europäischen Ländern (Belgien, Frankreich, Deutschland, Vereinigtes Königreich, Niederlande, Spanien) zwischen 2016 und 2021 untersucht wurden, konkludierte das Forschungsteam: Die EU-weiten Maßnahmen zur Restriktion Fluorchinolon-haltiger Antibiotika hatten lediglich einen moderaten Effekt. 

Antibiotika dieser Klasse werden außerhalb des empfohlenen Bereichs weiterhin verschrieben, hauptsächlich bei unkomplizierten Harnwegsinfekten, Atemwegsinfekten und Infektionen des Ohrs. Der Rückgang der Verschreibungszahl sei in manchen Ländern moderat, in anderen weitestgehend nicht existent.

Patienten über Nebenwirkungen von Fluorchinolonen aufklären

Ein noch nicht veröffentlichter Rote-Hand-Brief soll daher nochmals an die empfohlenen Anwendungsbeschränkungen erinnern: 

  • Fluorchinolon-haltige Antibiotika werden als Arzneimittel der letzten Wahl angesehen. Sie sollten nur verabreicht werden, wenn keine alternative Therapieoption greift.
  • Nutzen und Risiken sollen individuell abgewogen werden.
  • Patienten, die Fluorchinolonantibiotika (wie Ciprofloxacin, Levofloxacin, Moxifloxacin, Norfloxacin oder Ofloxacin) erhalten, sollten über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt werden.
  • Bei Anzeichen für schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkungen wie Gelenkschmerzen, Sehstörungen, Schwellungen oder dergleichen sollte ein Arzt aufgesucht werden.
  • Wird in der Apotheke bemerkt, dass eine Verschreibung für ein Fluorchinolon-haltiges Breitbandantibiotikum außerhalb der Indikation vorliegt, kann Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden.