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Tag des brandverletzten Kindes: Verbrannt oder verbrüht: Erste Hilfe bei Kindern

Kleinkind greift nach heißer Tasse Tee
Besonders in der Weihnachtszeit gibt es viele Gefahrenquellen für Kleinkinder, sich zu verbrennen oder zu verbrühen. | Bild: Michaela / AdobeStock

Echte Kerzen auf dem Adventskranz oder am Weihnachtsbaum, heiße Getränke auf dem Weihnachtsmarkt und warme Plätzchen aus dem heißen Ofen – besonders in der Adventszeit lauern viele Gefahren für Kinder, sich zu verbrennen oder zu verbrühen.  

Es gibt zahlreiche Tipps, wie die Weihnachtszeit sicherer werden kann. Wie wichtig Präventionsmaßnahmen sind, betont auch Dr. Mechthild Sinnig, ärztliche Leiterin des Zentrums für schwerbrandverletzte Kinder der Kinderklinik auf der Bult in Hannover: „Auf eine Verbrennung oder Verbrühung eines Kindes folgt häufig eine extrem langwierige und schmerzhafte Behandlung. Hauttransplantationen, Korrekturoperationen und psychische Traumata können Folgen einer thermischen Verletzung sein.“ 

Aber was soll man tun, wenn nun doch ein Unfall geschieht?  

Tag des brandverletzten Kindes am 7. Dezember

Die Initiative für brandverletzte Kinder Paulinchen e.V. hat vor einigen Jahren den Tag des brandverletzten Kindes am 7. Dezember ins Leben gerufen. 

Jedes Jahr müssen allein in Deutschland mehr als 30.000 Kinder unter 15 Jahren mit Verbrennungen und Verbrühungen ärztlich versorgt werden, ca. 7.000 Kinder verletzen sich so schwer, dass sie stationär behandelt werden müssen. 

Der Aktionstag soll auf die hohen Unfallzahlen und Gefahrenquellen aufmerksam machen. Gleichzeitig sollen Präventions- und Erste-Hilfe-Maßnahmen verbreitet werden sowie Behandlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Erste Hilfe bei Verbrühungen oder Verbrennungen

Wenn sich ein Kind verbrüht oder verbrannt hat, gilt es zunächst einmal Ruhe zu bewahren. So kann der Ersthelfer sich besser konzentrieren und die richtigen Maßnahmen ergreifen. Außerdem kann es beruhigend auf das Kind wirken, sodass der Schock bzw. die Angst nicht noch größer wird.

„Bei schwerwiegenderen, größeren Verbrennungen oder Verbrühungen muss der Notruf 112 alarmiert werden“, sagt Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e.V. „Leichtere, ganz kleinflächige Verletzungen mit Rötung sollten zur Sicherheit der Kinder- und Jugendärztin bzw. dem Kinder- und Jugendarzt vorgestellt werden.“  

Das weitere Vorgehen bei einem Unfall unterscheidet sich danach, ob es sich um eine Verbrühung oder eine Verbrennung handelt. „Bei einer Verbrennung gilt: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen! Bei einer Verbrühung muss dem Kind die durchnässte Kleidung einschließlich Windel sofort ausgezogen werden. Ausschließlich die verletzten Stellen sollten mit handwarmem Wasser für circa 10 Minuten zur Schmerzlinderung gekühlt werden, bis der Rettungsdienst eintrifft“, rät Dr. Fischbach.

Was sollte bei Verbrennungen oder Verbrühungen vermieden werden?

Das Kind niemals komplett kalt abduschen, denn dies kann zur Unterkühlung führen. Aus diesem Grund sollten auch großflächige Verletzungen (mehr als 15 Prozent der Körperoberfläche), Neugeborene, Säuglinge oder bewusstlose Menschen nicht gekühlt werden.

Weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen sind in der Regel nicht nötig. Die Brandwunden müssen Eltern oder Bezugspersonen nicht verarzten, das macht der Rettungsdienst oder der Kinder- und Jugendarzt. Von einer Versorgung der Brandwunden mit Hausmitteln wird abgeraten! Behandlungen etwa mit Mehl, Zahnpasta oder Öl können die Verletzungen verschlimmern.  

Im Überblick: Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verbrennungen oder Verbrühungen

  • Ruhe bewahren
  • Notruf absetzen, bei schweren Verletzungen
  • Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder Wasser löschen
  • Bei Stromverletzungen Stromkreis sofort abschalten
  • Achtung: Niemals Hausmittel wie z. B. Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben!
  • Bei Verbrennungen: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen!
  • Bei Verbrühungen: Durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel

Versorgung kleinflächiger Verbrennungen und Verbrühungen bei Kindern

Laut der neuen S2k-Leitlinie zur Behandlung thermischer Verletzungen im Kindesalter (Verbrennung, Verbrühung) können kleinflächige und oberflächliche thermische Verletzungen bis Grad 2a an unproblematischen Lokalisationen häufig auch ambulant durch eine Blasenabtragung behandelt werden. 

Danach soll einer steriler Verband angelegt werden. Als Optionen für Wundauflagen werden

  • antiseptische PU-Schäume (Polyurethan), 
  • Hydrokolloide und 
  • spezielle Externa (i.d.R. mit Polihexanid) gennant.

Beispielsweise ist Suprasorb® P + PHMB ein Schaumverband aus Polyurethan, der gleichzeitig Polihexanid enthält. Außerdem gibt es auch Gele und Wundspüllösungen mit Polihexanid. Beispielsweise das Prontosan® Wundgel.

Hilfe bei Juckreiz durch Verbrennungen und Verbrühungen

Juckreiz gilt als eine der quälendsten Langzeitfolgen von thermischen Verletzungen – er beginnt laut Leitlinie bereits nach rund 48 Stunden. Ist eine medikamentöse Therapie notwendig, soll diese mit oralen Antihistaminika (Dimetindenmaleat oder Cetirizin) begonnen werden. 

„Eine medikamentöse Lokaltherapie zur Behandlung des Juckreizes kann nicht generell empfohlen werden“, heißt es. Bei therapieresistentem Juckreiz kommt bei schweren Verletzungen theoretisch auch orales Gabapentin off label infrage.

Als erste Behandlungsoption sollten jedoch physikalische Maßnahmen wie Kühlen oder ein Beklopfen der Wunde bzw. Narbe erfolgen. Auch eine Ablenkung des Kindes soll versucht werden.  

Massagen, feuchtigkeitsspendende Cremes und kalte Kompressen sowie die Kompressionstherapie sollen als nicht-medikamentöse Maßnahmen ebenfalls erwogen werden.

Verbennungen und Verbrühungen: Haut- und Narbenpflege aus der Apotheke

Grundsätzlich sollen die betroffenen Hautbereiche mit Wasser und einer milden Seife sowie mehrfach täglich mit fettenden und feuchtigkeitsspendenden Externa gepflegt werden. Außerdem ist besonders im ersten Jahr auf einen Sonnenschutz der Narben zu achten. Auch Narbenmassagen werden empfohlen.

Laut Leitlinie soll die Silikonbehandlung als Zusatz zur Kompressionstherapie oder als alleinige Therapie erwogen werden und kann sowohl bei hypertrophen als auch bei Keloidnarben eingesetzt werden.

Gut zu wissen: Was ist eine Kompressionstherapie?

Die Kompressionsbehandlung ist Teil der Narbenbehandlung. Sie soll hypertrophe Narben vermeiden und kommt vor allem bei moderaten bis schweren Narben zum Einsatz. 

Dazu braucht es spezielle Kompressionsbandagen, die laut Leitlinie von Orthopädietechnikern oder Therapeuten (mit umfangreicher Expertise bei Kindern) nach Maß angepasst werden sollen. 

Dabei muss bedacht werden, dass die Kompression über sechs bis 24 Monate und bis zu 23 Stunden pro Tag getragen werden muss. Sie soll unmittelbar nach Wundschluss beginnen und endet mit dem Ausreifen der Narbe.

Dabei können Silikon-Folien, -Gele oder auch spezielle Sonderkonstruktionen zum Einsatz kommen.  

  • Die Silikon-Folien sind über drei bis zwölf Monate für flächige Narben gedacht und sollen zwölf bis 24 Stunden pro Tag getragen werden.  
  • Silikon-Gele sind auch für das Gesicht, Hände, Füße und an Gelenken geeignet und sollen zweimal täglich appliziert werden. 

Literatur

S2k-Leitlinie Behandlung thermischer Verletzungen im Kindesalter (Verbrennung, Verbrühung), Stand: 15.08.2024, gültig bis: 14.08.2029, register.awmf.org/de/leitlinien/detail/006-128