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Neues von der AMK: Meldung von Arzneimittel­risiken: neue Funktion im Webformular

Das Webformular der AMK hat eine neue Funktion. | Bild: Syda Productions / AdobeStock, AMK

Apothekenmitarbeiter sollten in der Beratung proaktiv nach Nebenwirkungen fragen, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Anwendung von Arzneimitteln auftreten können. Dies ist vor allem wichtig, um den Schutz des jeweiligen Patienten sicherzustellen. Außerdem können die gewonnenen Daten dabei helfen, Arzneimittelrisiken frühzeitig aufzudecken und daraus Maßnahmen zum Schutz künftiger Patienten abzuleiten. 

Arzneimittelrisiken über Webformular melden

Ärzte, Apotheken und andere pharmazeutische Unternehmen sind aufgrund ihrer Berufsordnung dazu verpflichtet, ihre Verdachtsfälle an die Arzneimittelkommission der jeweiligen Kammer zu melden. Diese leitet die Meldung dann wiederum an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sowie an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) weiter.

Um die Meldung zu erleichtern, stellt die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) Berichtsformulare für unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) sowie für Qualitätsmängel (QM) bereit. Die Meldebögen stehen als Online- oder PDF-Formulare zur Verfügung. Hier gelangen Sie direkt zum Webformular für Qualitätsmängel sowie zum Webformular für unerwünschte Arzneimittelwirkungen.

In einem eigenen Datenbanksystem der AMK werden die eingehenden Berichte erfasst, geprüft und bearbeitet. Diese Pharmakovigilanz-Datenbank ermöglicht es der AMK außerdem, Berichte miteinander zu vergleichen und dadurch Hinweise auf potenzielle Arzneimittelrisiken zu bewerten sowie Risikoanalysen durchzuführen. 

Erweiterte Funktionalität im Webformular

Nun wurde die Datenbank der AMK weiterentwickelt und bekam neue Funktionen hinzu. So können seit dem 1. September dieses Jahres über das Webformular ergänzende Begleitdokumente, beispielsweise Arztbriefe, Befunde sowie Foto-Dokumentationen, direkt der jeweiligen Arzneimittelmeldung beigefügt werden. Zudem werden nun die in das Webformular eingetragenen Daten bei Versand der Meldung direkt und qualitätsgesichert an die Pharmakovigilanz-Datenbank der AMK übermittelt. 

Apotheken sollen Meldungen vorrangig über Webformular tätigen

Zwar hat das Webformular in den vergangenen Jahren durchaus an Beliebtheit gewonnen, jedoch reichen immer noch viele Apotheken ihre Arzneimittelmeldungen auf postalischem Weg, per Fax oder E-Mail bei der AMK ein. Im Zuge der neuen Funktionalität des Webformulars möchte die AMK Apotheken daher bitten, das Online-Meldesystem bevorzugt zur Meldung von Arzneimittelrisiken oder Qualitätsmängels zu verwenden.

Bei Fragen zur Nutzung der Berichtsbögen können sich Apotheken an die AMK-Geschäftsstelle wenden.