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Fiebersaftengpass: So gelingen Austausch und Abrechnung

Wie müssen die Austausch-Arzneimittel für Ibuprofen-Suspensionen abgerechnet werden? | Bild: Alex Schelbert / PTAheute

Die Lieferschwierigkeiten bei Paracetamol-Säften haben nun dafür gesorgt, dass auch Ibuprofen-Suspensionen für Kinder nicht mehr lieferbar sind. Ibuprofen-Säfte sind normalerweise von zahlreichen Anbietern als Suspension zum Einnehmen in einer Konzentration von 2% oder 4% erhältlich. Derzeit sind alle Stärken und Anbieter defekt. Eine Möglichkeit, die kleinen Patienten zu versorgen, ist – sofern noch vorrätig – der Austausch durch Suppositorien. Diese sind in den Stärken 60 mg und 125 mg erhältlich und werden wie die Suspensionen nach Gewicht dosiert.

Austausch durch Suppositorien – so wird das Rezept bedruckt 

Laut § 3 SARS-CoV-2 AMVV (gültig bis 25.11.2022) dürfen wirkstoffgleiche Arzneimittel ausgetauscht werden, wenn sie nicht lieferbar oder vorrätig sind. Arzneimittel, die pharmakologisch-therapeutisch vergleichbar sind, dürfen nach Rücksprache mit dem Arzt abgegeben werden. Daher kann die Darreichungsform nach Rücksprache mit dem Arzt ausgetauscht werden.

Laut § 2 der Vereinbarung zur technischen Umsetzung der SARS-CoV-2 AMVV wird dies mit dem Sonderkennzeichen 02567024 Faktor 5 oder Faktor 6 gekennzeichnet. In diesem konkreten Fall müssen Sie den Faktor 6 aufdrucken, da derzeit kein Ibuprofen-Saft lieferbar ist – weder Rabattartikel noch ein preisgünstiger Artikel. Zusätzlich sollten Sie dies noch mit einem Vermerk mit Datum und Unterschrift dokumentieren.

Tipp: Arztpraxen informieren!

Da man davon ausgehen kann, dass die Lieferschwierigkeiten länger andauern werden, sollten Apotheken mit den verordnenden Ärzten Rücksprache halten. Die Ärzte können so darüber informiert werden, dass für die Zeit der Lieferschwierigkeiten Ibuprofensaft als Rezeptur mit einem Hinweis auf die Lieferschwierigkeiten verordnet werden kann. Die entsprechenden Rezepturen für Ibuprofen- und Paracetamol-Suspensionen können der Praxis ebenfalls mitgegeben werden.

Abrechnung als Rezeptur 

Auch der Rezepturgrundstoff Ibuprofen ist derzeit nicht erhältlich. Jedoch kann die Suspension als Rezeptur auch aus Tabletten hergestellt werden. Wie das funktioniert, hat unsere Rezepturexpertin Dr. Annina Bergner für Sie zusammengefasst.

Bei der Abgabe einer Suspension als Rezeptur rät das DeutscheApothekenPortal das Rezept vom Arzt ändern zu lassen, solange es keine offizielle Stellungnahme dazu gibt. Denn laut § 2 Absatz 1 Nummer 4a SARS-CoV-2 AMVV braucht es für Rezepturverordnungen andere Vorgaben als für Fertigarzneimittel. Außerdem findet man im §1 Absatz 3 SARS-CoV-2 AMVV keine Angabe dazu, ob ein Austausch in eine Rezeptur zulässig ist. Daher gehen die Abrechnungsexperten davon aus, dass das Rezept vom Arzt korrigiert werden muss.  

Auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) hält es hinsichtlich der Herstellung einer Rezeptur bei Lieferengpässen für die retaxationssicherste Variante, ein neues Rezept mit der Verordnung der Rezeptur in der Arztpraxis abzufragen. Die Abgabe einer Rezeptur, obwohl ein Fertigarzneimittel verordnet wurde, stellt ihrer Ansicht nach ein erhöhtes Retaxationsrisiko dar.