Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt
Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) am 1. Oktober 2021 sollen die bisherigen, mehrteiligen Papierausdrucke nach und nach ersetzt werden. In einem ersten Schritt werden die eAU von den Praxen digital erstellt und an die Krankenkassen weitergeleitet. Der Patient erhält dann zunächst weiterhin einen Papierausdruck. Anders als bisher besteht dieser jedoch nur noch aus zwei Teilen und dient der Vorlage beim Arbeitgeber bzw. für die eigenen Unterlagen.
In einem zweiten Schritt soll dann ab 01. Juli 2022 das gesamte Verfahren vollständig digitalisiert werden. Ab dann werden Arbeitgeber direkt durch die Krankenkassen über die Krankschreibung und auslaufende Entgeltfortzahlungen informiert.
Übergangsfrist bis 31. Dezember 2021
Da noch nicht alle Praxen über die notwendigen technischen Voraussetzungen (eHealth-Konnektor, zertifiziertes Lesegerät, elektronischer Heilberufsausweis [eHBA2]) verfügen, gilt für den ersten Modernisierungsschritt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2021. Auch könne es, laut Medienberichten, seitens der Krankenkassen noch zu Verzögerungen kommen.
In diesen Fällen erhalten die Patienten nach wie vor drei Ausdrucke (klassischer „gelber Schein“) und reichen diese wie bislang bei ihrem Arbeitgeber und ihrer Krankenkasse ein. Ob die digitale Übermittlung von der Praxis an die Krankenkasse erfolgreich war, können Patienten in der App ihres Versicherers einsehen.
Digitalisierung bietet viele Vorteile
Die Vorteile des digitalisierten Verfahrens sind vielfältig. So können einerseits erhebliche Papier- und Druckkosten gespart und die Umwelt geschont werden. Andererseits wird das Verfahren für alle Beteiligten beschleunigt, Zeit und Aufwand eingespart und gleichzeitig werden fristgerechte Meldungen sichergestellt.