Keine Gefahr – Desinfektionsmittel explodieren nicht
Die von den Apotheken momentan hergestellten Desinfektionsmittel gelten bekanntermaßen als Biozide und nicht als Arzneimittel. Die Qualität der Ausgangsstoffe braucht daher nicht den Anforderungen des Arzneibuchs entsprechen, das heißt es darf auch vergällter Ethanol verwendet werden. Vor der Herstellung ethanol-haltiger Händedesinfektionsmittel muss die Apotheke allerdings eine Meldung darüber bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin machen.
WHO-Formulierung
Die genaue Zusammensetzung der von der WHO empfohlenen Lösung zur Desinfektion der Haut kann unter anderem im DAC/NRF-Rezepturenfinder nachgelesen werden, durch Angabe der einzelnen Massen kann die Lösung durch Abwiegen hergestellt werden:
Ethanolische Händedesinfektionslösung (nach WHO)
Ethanol 96 % (V/V) | 67,28 g |
Wasserstoffperoxid-Lösung 3 % | 4,22 g |
Glycerol | 1,83 g |
Gereinigtes Wasser | zu 86,15 g |
Aktuell ist Ethanol nur vergällt zu beziehen. Durch Zusatz bestimmter Stoffe ist vergällter Alkohol für den menschlichen Genuss unbrauchbar. Als Vergällungsmittel wird in Deutschland meist Methylethylketon eingesetzt, auf 100 Liter Ethanol wird dabei 1 Liter Methylethylketon zum Vergällen zugesetzt. Zur Herstellung der Desinfektionslösung sieht die WHO noch einen Zusatz von Wasserstoffperoxid vor. Die Substanz ist dabei kein wirksamer Bestandteil der fertigen Lösung sondern zum Inaktivieren von Bakteriensporen enthalten. Eine äußerst mühsame Filtration durch einen Membranfilter mit der Porenweite von 0,2 µm zur Entfernung eventuell vorhandener Sporen kann daher entfallen.
Methylethylketon kann mit H2O2 zu explosiven Peroxiden reagieren
Soweit so gut. Allerdings ist es so, dass das Vergällungsmittel mit Wasserstoffperoxid zu dem explosionsgefährlichen und gesundheitsschädlichen Ethylmethylketon-Peroxid reagieren kann. Kann die Flasche mit Desinfektionsmittel dann explodieren?
Laut Professor Ulrike Holzgrabe, Leiterin des Lehrstuhls für Pharmazeutische und Medizinische Chemie an der Universität Würzburg, besteht diese Gefahr jedoch nicht. Eine Explosion einer solchen Mischung könne nur erfolgen wenn die Lösung an einem Rotationsverdampfer, also einem Laborgerät zum Einengen von Lösungen, verdampft werden würde. Auch eine Explosion auf der Haut findet selbstverständlich nicht statt, dazu sind die Konzentrationen beider Substanzen viel zu gering. Für eine solche gefährliche Reaktion müsste Wasserstoffperoxid in deutlich höherer Konzentration vorliegen. In der Desinfektionsmittel-Lösung bilden sich also, wenn überhaupt, nur ganz geringe Mengen an Peroxiden.
Akutalisiert und ergänzt am 18.03.2020 09:22 Uhr um die Informationen aus den ABDA FAQ