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E-Petition gegen die Bonpflicht

Kassenbons en masse: Seit dem 1. Januar müssen Händler Belege ausdrucken. Der Verein Freie Apothekerschaft will jetzt eine Petition dagegen starten. | Foto: imago images / Steinach

Den Steuerbehörden soll kein Geld mehr durch manipulierte Kassensysteme entgehen. Daher verabschiedete der Gesetzgeber bereits Ende 2016 das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. Die neuen Regelungen, die für mehr Sicherheit sorgen sollen, treten nach und nach in Kraft. Bereits im vergangenen Jahr wurde die Kassennachschau eingeführt. Seit dem 1. Januar 2020 gilt nun auch die sogenannte Bonpflicht für alle Steuerpflichtigen, die computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen nutzen – also auch für Apotheken. Für jeden Geschäftsvorfall muss dem Apothekenkunden künftig ein Bon ausgedruckt oder auf elektronischem Weg in einem standardisierten Format z. B. auf das Smartphone geschickt werden.

In der Bundesregierung hatte es zuletzt Stimmen gegeben, die eine kurzfristige Lockerung des Gesetzes forderten: Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bat seinen Kollegen im Finanzministerium Olaf Scholz (SPD), das Gesetz abzumildern. Doch Scholz und auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beharren beide auf der Pflicht – mit dem Verweis auf die Millionenbeträge, die dem Fiskus jährlich durch Steuerbetrug entgehen. Sowohl Scholz als auch Merkel wiesen allerdings auf die gesetzlich festgelegten Ausnahmen (Härtefälle) hin. Und: Das Bundesfinanzministerium stellte klar, dass ein Auslassen der Bonpflicht nicht bußgeldbewehrt ist.

Die Freie Apothekerschaft macht nun in einer Pressemitteilung deutlich, dass sie sich „dagegen wehrt, mit Steuerbetrügern in einen Topf geworfen zu werden“. Reinhard Rokitta, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes, wörtlich: „Die Belegausgabepflicht – im Volksmund auch Kassenbonpflicht – ab dem 1.1.2020 ist ein Bürokratie- und Kostenmonster für kleine und mittelständische Betriebe mit Kundenverkehr, insbesondere auch für die ca. 19.000 Apotheken, die mit ihren elektronischen Kassen bereits finanzamtstechnisch komplett gläsern sind und den Finanzbeamten alle Möglichkeiten bieten, den Betrieb ‚Apotheke‘ bis ins Kleinste zu durchleuchten. So ist es auch bei den meisten Einzelhandelsgeschäften. Insofern möge Herr Scholz bitte veröffentlichen, in welchen Bereichen der ‚Milliardenbetrug‘ hauptsächlich zu finden ist.“

Wird die Petition veröffentlicht?

Der Verein weist auch darauf hin, dass aus seiner Sicht Unternehmen, die per Gesetz eine elektronische Kasse im Einsatz haben müssen, deutlich benachteiligt seien gegenüber den Betrieben mit offener Ladenkasse, zumindest solange es keine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt. „Dem Vorstand der Freien Apothekerschaft ist unerklärlich, warum eine Registrierkassenpflicht mit bundeseinheitlicher Zertifizierung für alle betreffenden Unternehmen letztendlich nicht eingeführt wurde“, heißt es weiter.

Rokitta weiter: „Die politische Entscheidung in Koalitionsverhandlungen zugunsten einer Belegausgabepflicht ist über drei Jahre her. In dieser Zeit haben sich einige Parameter nicht nur hinsichtlich Ressourcen verändert. Da muss es auch für verantwortungsbewusste Politiker möglich sein, Entscheidungen zu revidieren. In den Koalitionsverhandlungen 2018 hatte man sich auch zum Versandverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel bekannt. Daraus ist bis heute nichts geworden.“

Die Freie Apothekerschaft kündigte zudem an, in den nächsten Tagen beim Bundestag eine E-Petition gegen die Belegausgabepflicht einzureichen, man hoffe auf die Unterstützung des gesamten Handels. Ob die Petition tatsächlich auch einzeln veröffentlicht wird, ist allerdings noch unklar. Denn der Petitionsausschuss des Bundestages fasst Petitionen, die Forderungen in der gleichen Angelegenheit haben, oftmals zusammen.

So lautet die Begründung der E-Petition:

Die Belegausgabepflicht betrifft ausschließlich Einzelhandelsbetriebe mit elektronischen Registrierkassen, denn Geschäfte mit offener Ladenkasse sind davon nicht betroffen. Das widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung.Gerade bei den Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen hat das Finanzamt schon immer die Möglichkeit der Überprüfung der Steuerehrlichkeit, da alle Parameter über den Abgleich mit der GDPdU-Schnittstelle erfasst und ausgewertet werden. Insofern muss der von Bundesfinanzminister Scholz propagierte „Milliardenbetrug“ in anderen Bereichen zu finden sein. Weiterhin widerspricht die Belegausgabepflicht dem am 24. Oktober 2019 beschlossenen 3. Bürokratieentlastungsgesetz der Bundesregierung. Durch die Belegausgabepflicht ist ein für den größten Teil des Einzelhandels teures und aufwändiges Bürokratiemonster geschaffen worden, das in keiner Weise geeignet ist, mehr Steuerehrlichkeit zu erzeugen. Dieses Gesetz verbietet sich auch allein schon aus Umweltschutzgründen. Mit den Milliarden an - von den Bürgern nicht gewollten - Papierbelegen werden wertvolle Ressourcen verschwendet. Verwerflich ist vor allen Dingen, dass durch die Belegausgabepflicht Bürger als Finanzkontrolleure missbraucht werden. Für die politische Entscheidung zur Belegausgabepflicht gibt es keinen Rückhalt bei den Bürgern. Gesetze gegen das Volk sind nicht zu tolerieren.

Geplante E-Petition der Freien Apotheker