Ein Fall für die Tonne – Arzneimittel richtig entsorgen
Arzneimittelreste gehören nicht in den Abguss! Weil sich aber viele Bürger nicht an diese Regel halten, wird das Grundwasser immer mehr mit Medikamenten-Rückständen belastet. Über drei Jahre hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verschiedene Projekte gefördert, die sich dem Schutz unserer Gewässer vor Schadstoffen verschrieben haben. Eines dieser Verbundprojekte kam zu dem Ergebnis, dass 47 Prozent aller Bundesbürger Altmedikamente einfach über das Waschbecken oder die Toilette entsorgen. Dies bedeutet eine enorme Belastung des Wassers. In Kläranlagen lassen sich Arzneimittel-Reststoffe mit den gegenwärtigen Reinigungsmaßnahmen nicht entfernen. Es muss also alles dafür getan werden, den Eintrag zu verringern oder möglichst zu vermeiden.
Arzneimittelrückstände nicht allein durch falsche Entsorgung
Wie der Vizepräsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Mathias Arnold, in einer aktuellen Pressemeldung mitteilt, resultiert die Belastung der Gewässer mit Arzneistoffen jedoch nicht allein aus einer falschen Entsorgung. Auch die Ausscheidung von nicht abgebauten Wirkstoffen über den Urin, sowie das Abwaschen der Wirkstoffe von der Hautoberfläche führt zu Medikamentenrückständen im Abwasser.
Richtige Entsorgung leicht gemacht!
Um Medikamente umweltfreundlich zu entsorgen, müssen die enthaltenen Wirkstoffe zunächst inaktiviert oder gar zerstört werden. Dies geschieht bei der Müllverbrennung. Da in einigen Regionen Deutschlands der Hausmüll jedoch nicht verbrannt, sondern mechanisch-biologisch vorbehandelt wird, weichen auch die Entsorgungsempfehlungen je nach Wohnort ab. Deshalb sollten sich Verbraucher und Apothekenpersonal auf der Internetplattform www.arzneimittelentsorgung.de über die für ihre Region geltenden Empfehlungen informieren.
Dabei werden folgende Entsorgungswege unterschieden:
Was niemals in den Hausmüll darf!
- Spritzen und Kanülen dürfen nur dann in den Hausmüll, wenn sie durchstichsicher verpackt sind.
- Keinesfalls in den Hausmüll gehören Zytostatika (auch Oralia) und Sprays mit Restmengen wie Asthma-Dosieraerosole.
- Chemikalien zählen ebenfalls zum Sondermüll.
- Quecksilberthermometer können bei der Verbrennung giftige Gase freisetzen und gehören deshalb auch in den Sondermüll.
- Infektiöse Materialien, zum Beispiel aktive Impfstoffe, sollten ebenfalls besser dem Sondermüll zugeführt werden.
- Die Vernichtung von Betäubungsmitteln ist in § 16 BtM-Gesetz geregelt. Dabei müssen „nicht mehr verkehrsfähige Betäubungsmittel“ in Gegenwart von zwei Zeugen (drei Unterschriften) so vernichtet werden, dass eine Wiedergewinnung der Inhaltsstoffe nicht möglich ist und ohne Mensch und Umwelt zu gefährden. Opioidpflaster können beispielsweise an den Oberflächen zusammengeklebt werden. Matrixpflaster können zerschnitten werden.
Vorsicht: Bei Membranpflastern können dabei erhebliche Wirkstoffmengen austreten!
Vorsicht bei Entsorgung über den Hausmüll
Naturgemäß befinden sich im Hausmüll zahlreiche gefährliche Gegenstände. Neben nicht mehr gebrauchten Arzneimitteln sind dies beispielsweise auch Rasierklingen, verschimmelte Lebensmittel und Reste von Reinigungsmitteln. Deshalb sollte stets darauf geachtet werden, dass diese gefährlichen Gegenstände nicht in die Hände von Unbefugten (z. B. Kindern und Haustieren) gelangen. Arzneimittel werden beispielsweise unbrauchbar, indem man sie aus ihren Blistern herausdrückt und mit Kaffeesatz oder anderem Hausmüll vermengt. Schmerzpflaster sollten mit den Klebeflächen aneinander geklebt und dann ebenfalls mit anderem Hausmüll vermischt werden.
Sichere Entsorgung in der Apotheke
Entschließen sich Apotheken die Rücknahme von alten Medikamenten anzubieten, müssen sie dafür gesonderte Gebühren bezahlen. Denn anders als beim Hausmüll zählen die Arzneimittelreste aus der Apotheke als Gewerbeabfall.
Zudem müssen insbesondere Apotheken die Arzneimittelreste vor dem Zugriff von Unbefugten schützen. In Berlin kann zu diesem Zweck die sogenannte „MEDI-Tonne“ gegen Entgelt bei der Berliner Stadtreinigung (BSR) bestellt werden. Ein Schwerkraftschloss schützt die Altmedikamente vor dem Zugriff Unbefugter. In der „MEDI-Tonne“ werden Altmedikamente und nichtinfektiöse medizinische Abfälle erfasst wie beispielsweise spitze & scharfe Gegenstände, Wund-/ Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln, Arzneimittel, aber keine zytotoxischen und zytostatischen Mittel.
Ein Irrtum: Arzneimittelreste werden nicht gespendet
Viele Verbraucher bringen nicht mehr benötigte Arzneimittel mit dem Glauben zur Apotheke, diese würden an „Bedürftige“ gespendet. Doch dies ist mitnichten der Fall. „Eine hochwertige Arzneimittelversorgung ist bei einer solchen ‚Resteverwertung‘ schlicht unmöglich. Neben der fragwürdigen Arzneimittelqualität ist bei solchen Kleinstmengen keine Versorgung mit ausreichenden Mengen in der richtigen Dosierung garantiert. Wer Gutes tun will, sollte an Hilfsorganisationen Geld spenden, aber keine Medikamentenreste“, erklärt Vizepräsident Arnold.