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Automatisierte Lagersysteme: Dürfen Betäubungsmittel im Kommissionierer gelagert werden?

In der Praxis wird es einem Unbefugten sicher schwer fallen, Betäubungsmittel, welcher Art auch immer, in einem chaotisch und rein platzoptimiert lagernden automatischen System für einen Missbrauch bzw. Diebstahl zu finden aber dürfen BtM in Automaten gelagert werden? | Bild: imago / Uwe Steinert

Automatisierte Hochregallager im ladentauglichen Format – so könnte man die Kommissionierautomaten in den Apotheken definieren. Die Artikel, die bisher alphabetisch in Schubladen einsortiert waren, werden nun chaotisch auf Regalböden in einem geschlossenen Raum, dem Kommissionierer gelagert. Ein Rechner speichert, an welcher Lagerposition sich welche Pharmazentralnummer befindet. Üblicherweise ein Greifarm, bei großen Anlagen auch zwei, montiert auf einem schienengebundenen Läufer, sorgen für die Ein- und Auslagerung. Der Zugriff erfolgt heute schnell, ausgeklügelt und sehr zuverlässig. Bei nicht allzu langen Förderstrecken zum HV-Tisch kann die Packung bereits nach 10 bis 15 Sekunden am Bestimmungsort in der Offizin sein. 

Ist die Lagerung von Betäubungsmitteln in Kommissionierautomaten zulässig?

In der Praxis wird es einem Unbefugten sicher schwer fallen, Betäubungsmittel, welcher Art auch immer, in einem chaotisch und rein platzoptimiert lagernden automatischen System für einen Missbrauch bzw. Diebstahl zu finden aber – um es vorweg zu nehmen – Arzneimittel, die dem Betäubungsmittelgesetz unterstehen, dürfen nicht in Kommissionierautomaten gelagert werden. Warum ist das so?

§ 15 Sicherungsmaßnahmen des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG) verpflichtet Teilnehmer am Betäubungsmittelverkehr – und dazu zählen auch Apotheken – Betäubungsmittelvorräte gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern. Bei kühlpflichtigen Betäubungsmitteln hält das BfArM für öffentliche Apotheken insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit einen abschließbaren Arzneimittelkühlschrank, innerhalb dessen das Betäubungsmittel gesondert gelagert wird, für ausreichend. Nicht ausreichend ist dagegen z.B. die Lagerung eines kühlpflichtigen Betäubungsmittels in einer abschließbaren Geldkassette innerhalb eines nicht abschließbaren Arzneimittelkühlschranks.

In Kommissionierautomaten ist eine dem § 15 BtMG entsprechende gesonderte und gegen unbefugte Entnahme gesicherte Aufbewahrung aber nicht möglich. Was in diesem Sinne gesicherte Aufbewahrung bedeutet, kann den Richtlinien der Bundesopiumstelle entnommen werden, welche die Mindestanforderungen konkretisieren.

Die Anforderungen sind dort wie folgt beschrieben: 

  • Aufbewahrung in Schränken: zertifizierte Wertschutzschränke, Widerstandsgrad 1, nach EN 1143-1 (Tresor) oder Widerstandsgrad 3, nach EN 1143-1 (Tresor) 
  • Aufbewahrung in Räumen: 240mm Klinkermauerwerk mit beidseitigem Baustahlgewebe + 30mm Zement + Bandstahleinlagen bzw. 240mm Stahlbeton mit beidseitigem Baustahlgewebe. 

Dies trifft auf Kommissionierautomaten nicht zu und daher dürfen Betäubungsmittel nicht in den Automaten eingelagert werden.