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Umfrage: Vertretungsbefugnis für PTA – was halten Sie davon?

Sollen PTA unter bestimmten Voraussetzungen vertreten dürfen? | Bild: Gerhard Seybert / AdobeStock

Derzeit dürfen sich Apothekenleiter laut § 2 der Apothekenbetriebsordnung nur von anderen Apothekern, Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieuren vertreten lassen. Bei den beiden letzteren Berufsgruppen gibt es allerdings Auflagen und Einschränkungen. So muss beispielsweise der Apothekerassistent oder Pharmazieingenieur vor dem Vertretungsbeginn mindestens sechs Monate hauptberuflich in einer öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke beschäftigt gewesen sein. Der Leiter einer krankenhausversorgenden Apotheke sowie der Leiter einer Hauptapotheke im Filialverbund kann sich nicht durch einen Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieur vertreten lassen. Ebenso ist die Vertretung durch diese beiden Berufe ausgeschlossen, wenn in der Apotheke gestellt oder verblistert wird oder Arzneimittel zur parenteralen Anwendung hergestellt werden. 

Diese Regelungen werden allerdings in absehbarer Zeit überholt sein, wenn die letzten Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieure das Rentenalter erreicht haben. 2017 waren laut ABDA-Statistik noch 5.591 in öffentlichen Apotheken tätig. Noch schwerer als das Aussterben dieser Berufsgruppen dürfte der allgemeine Mangel an Fachkräften wiegen, der die Suche nach einer Vertretung nicht erleichtert. 

Wäre es vielleicht eine Lösung, PTA gewisse Vertretungsbefugnisse einzuräumen? Im Zusammenhang mit der Diskussion um mögliche Kompetenzerweiterungen für die Berufsgruppe der PTA wird seit Jahren immer wieder auch darüber gesprochen. Zumindest der Bundesverband der PTA (BVPTA) hatte dies immer wieder mal ins Spiel gebracht. Auch beim gestrigen Gespräch von Adexa-Chef Andreas May und Tanja Kratt, der Leiterin der Tarifkommission in der Gewerkschaft, mit Jens Spahn war eine Vertretung durch PTA wohl ein Thema. Ob das BMG dieses Thema aufgreifen will, blieb aber unklar.

Online-Umfrage von DAZ.online

Was halten Sie davon, als PTA Vertretungsbefugnisse wahrzunehmen? Natürlich unter noch zu definierenden Bedingungen, zum Beispiel einer Zusatzqualifikation und einer entsprechenden Honorierung. Nehmen Sie an der Umfrage teil!

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