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Warnung vor Schlankheitsmitteln aus dem Internet

Manche Schlankheitsmittel versprechen wahre Wunder. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, insbesondere bei Mitteln, die im Internet angeboten werden. | Bild: fovito - Fotolia.com

Produkte mit illegalen Zusatzstoffen – Vertrieb im Internet

Einige Geschäftemacher versuchen, ihre Schlankheitsmittel wirksam zu machen, indem sie illegale Substanzen zusetzen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betont, dass solche Produkte hauptsächlich im Internet vertrieben werden. Häufig würden sie als „100 % natürliche“ oder „rein pflanzliche“ Nahrungsergänzungsmittel angeboten. Tatsächlich enthalten sie laut BVL jedoch nicht deklarierte pharmakologisch wirkende Stoffe in hohen Dosierungen. Das Bundesamt warnt insbesondere vor den nicht angegebenen Substanzen Sibutramin, 2,4-Dinitrophenol und Synephrin.

Verbotener Appetitzügler Sibutramin

Der Appetitzügler Sibutramin wurde im Jahr 2010 aufgrund seiner massiven Nebenwirkungen als Arzneimittel (z.B. Reductil®) in der EU verboten. Dennoch wurden laut BVL immer wieder Lebensmittel gefunden, die Sibutramin enthielten. Die Sibutramin-Gehalte lagen dabei teilweise weit über den therapeutisch eingesetzten Dosierungen. Es kam sogar zu Todesfällen. Die Produkte wurden als Nahrungsergänzungsmittel oder Aufgussgetränke vertrieben. Sie wurden als „Slimming Tea“ oder „Weight loss coffee“ angeboten.

Industriechemikalie 2,4-Dinitrophenol

Das Bundesamt fand auch illegale chemische Beimischungen wie 2,4-Dinitrophenol (DNP). Diese Industriechemikalie kann zu Schädigungen von Leber, Niere etc. und sogar zum Tod führen.

Riskante Kombination: Synephrin und Coffein

Einige als „rein pflanzlich“ deklarierte Nahrungsergänzungsmittel enthalten bedenkliche natürliche Wirkstoffe. Dazu gehört Synephrin, das den Energieverbrauch erhöhen und die Nahrungsaufnahme reduzieren soll. Synephrin kommt in geringen Mengen in vielen Zitrusfrüchten vor. In Schlankheitsmitteln wird es meist hinter der Bezeichnung „Bitterorangenextrakt“ versteckt. Häufig wird Synephrin in hohen Mengen mit Coffein kombiniert. Der Coffein-Zusatz verbirgt sich beispielsweise unter der Bezeichnung pflanzlicher Extrakte wie Guarana, Kaffee oder Grüntee-Extrakt. Die Einnahme von Synephrin-/Coffein-Kombinationspräparaten kann gefährliche Folgen haben – von Schlafstörungen über Herzrasen bis hin zum Herzinfarkt.

Skepsis ist angebracht

Das BVL rät Verbrauchern, beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln, die exklusiv im Internet vertrieben werden, vorsichtig zu sein. Angebliche Erfahrungsberichte entpuppten sich häufig als getarnte Werbung. Besonders skeptisch sollte jeder bei schnellen, unrealistischen Erfolgsversprechen sein. Wer nach dem Kauf eines Nahrungsergänzungsmittels begründete Bedenken wegen dessen Kennzeichnung und Zusammensetzung habe, könne sich an die für den jeweiligen Wohnort zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt wenden. Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)