Was hilft bei Kopfläusen?
Läuse sind lästig, Patienten möchten daher die Krabbeltiere so schnell wie möglich aus ihren Haaren und das Kapitel aus ihrem Kopf eliminieren. Stundenlang mit Läusemittel-getränkten Haaren auf das Ende der Einwirkzeit und somit das Ende der Läuseplage zu warten, gar noch mit Handtuch-Turbanen zu schlafen – Euphorie bei Patienten sieht in der Apotheke tatsächlich anders aus.
Wer sich durch nur eine Anwendung der Kopfparasiten entledigen will, kann auf Licener® zurückgreifen – dem Hersteller Hennig Arzneimittel zufolge tötet das Shampoo mit Neem-Extrakt Nissen und Läuse bereits nach einer einzigen und nur zehnminütigen Anwendung.
Wiederholungsbehandlung nach acht bis zehn Tagen
Das Robert Koch-Institut (RKI) – wie auch die meisten Hersteller – empfehlen allerdings keine Einmaltherapie, sondern eine Wiederholungsbehandlung acht bis zehn Tage nach der ersten Anwendung eines Läusemittels. Diese soll nachgeschlüpfte Läuse beseitigen.
Läusemittel mit kurzer Einwirkungsdauer
Wie lange muss ein Läusemittel auf dem Kopf verbleiben? Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, denn: Die Einwirkungsdauer unterscheidet sich je nach Produkt. So sollen bei Paranix® Shampoo fünf Minuten genügen, die das Shampoo auf der Kopfhaut verbleibt, um Läuse zu entfernen. Beim Paranix® Spray ist etwas mehr Geduld angesagt, und der Hersteller rät zu 15 Minuten Einwirkungszeit.
Licener® Shampoo bekämpft Läuse ebenfalls schnell mit einer lediglich zehnminütigen Einwirkungsdauer. Auch bei Jacutin® Pedicul Fluid (Wirkstoff: Dimeticon) reichen zehn Minuten, um die Läuse zu ersticken. Die gleiche Zeit sollten Patienten bei Nyda® Express und Mosquito® Läuse Shampoo einplanen, wie auch beim Läusemittel Lausbub® der Firma Heumann.
Das kombinierte Produkt Mosquito® 2in1 Läuse Fluid, das Läuse beseitigen und zusätzlich bis zu drei Tage vor einem Kopflausbefall schützen soll, muss 15 Minuten auf der Kopfhaut verbleiben. Und auch Stada empfiehlt bei Hedrin® Once Liquid Gel und Hedrin® Once Spray Gel (Wirkstoff: Dimeticon) 15 Minuten Einwirkungszeit, bevor die Haare mit einer Pflegespülung ausgespült und mit einem Nissenkamm durchgekämmt werden. Dimet® (Wirkstoff: Dimeticon) von Infectopharm müssen Betroffene für eine korrekte Anwendung 20 Minuten auf der Kopfhaut belassen.
Infectopedicul®: 30 bis 45 Minuten
Etwas mehr Zeit erfordert eine Behandlung mit Infectopedicul®: Das Permethrin-haltige apothekenpflichtige Arzneimittel verbleibt 30 bis 45 Minuten auf dem Kopf und wird anschließend mit warmem Wasser ausgespült. Gleiches gilt für Goldgeist® forte. Der Läuseklassiker auf Basis von Chrysanthemenextrakt (Pyrethrumextrakt) ist, wie Infectopedicul®, ebenfalls als apothekenpflichtiges Arzneimittel zugelassen und benötigt 30 bis 45 Minuten, um zu wirken.
Bei Etopril® Lösung lautet die Empfehlung sogar, das Dimeticon-haltige Medizinprodukt acht Stunden – am besten über Nacht – einwirken zu lassen. Das Medizinprodukt unterliegt nicht der Apothekenpflicht, ist aber erstattungsfähig.
Arzneimittel vs. Medizinprodukt
Die meisten pharmazeutischen Unternehmen bringen ihre Läusemittel als Medizinprodukte auf den Markt – was Konsequenzen für ihre Erstattung hat. Welche Läusemittel als Medizinprodukt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) bezahlt, regelt die Übersicht zu verordnungsfähigen Medizinprodukten des Gemeinsamen Bundesausschusses (Anlage 5 zum Abschnitt J der Arzneimittel-Richtlinie). Derzeit kommt die GKV demnach für die physikalische Behandlung des Kopfhaares bei Kopflausbefall für folgende Medizinprodukte auf:
- Dimet® 20
- Etopril®
- Hedrin® Once Liquid Gel
- Mosquito® med Läuse-Shampoo und Mosquito® med Läuse-Shampoo 10
- Paranix® ohne Nissenkamm
- Nyda® und Nyda® Läusespray (befristet bis 27. Mai 2024)
Die Erstattung gilt für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Anders sieht es mit zugelassenen Arzneimitteln aus, wie Infectopedicul® oder Goldgeist® forte: Für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr erstattet die Krankenkasse generell die Kosten für die benötigten Arzneimittel. Liegt eine Entwicklungsstörung vor, verschiebt sich die Altersgrenze bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Anders als bei Medizinprodukten gibt es also keine spezielle Ausnahmeliste, die die erstattungsfähigen Produkte benennt.
Vorsicht Nyda® Express und Paranix®
Die Erstattung gilt bei Nyda® lediglich für die Lösung und das Läusespray – die Krankenkassen kommen jedoch derzeit für die Kosten der Nyda®-Express-Serie nicht auf. Auch bei Paranix® gilt es, Vorsicht walten zu lassen: Denn laut der Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte erstatten die Krankenkassen Paranix® ohne Nissenkamm. Beide Paranix®-Produkte (Shampoo und Spray) sind allerdings mit Kamm auf dem Markt. Bei Hedrin® Once zahlt die Krankenkasse ebenfalls lediglich das Liquid Gel, nicht jedoch das Spray Gel.
Abtötende Läusemittel
Manche Hersteller setzen bei ihren Läusemitteln auf Insektengifte als wirksame Substanz: Pyrethrum (Goldgeist® forte) oder Permethrin (Infectopedicul®). Die meisten Kopflauspräparate enthalten jedoch Dimeticon wie in Dimet®, Etopril®, Hedrin® Once Liquid Gel, Hedrin® Once Spray Gel, Jacutin® Pedicul Fluid, Nyda® L und Nyda® express. Dimeticon verstopft als Siliconöl die Atemöffnungen der Läuse und tötet diese so ab. Dimeticon gilt als ungiftig, ist jedoch leicht entflammbar, weswegen man bei Anwendung von möglichen Zündquellen (z. B. Gasthermen, Fön) Abstand halten sollte. Bei Jacutin Pedicul® Fluid weist der Hersteller explizit darauf hin, dass sein Produkt laut TÜV-Prüfung nicht entflammbar ist.
Heumann nutzt bei Lausbub® die Wirkstoffkombination aus Isopropylmyristat und Cyclomethicon. Diese soll die Wachsschicht der Läuse zerstören, die Läuse dadurch austrocknen und letztlich töten. White Oil ist der Wirkstoff bei Mosquito med Läuse-Shampoo 10: Das dickflüssige Paraffin soll sowohl die Atemöffnungen der Läuse verschließen wie auch die Wachsschicht des Panzers auflösen – die Laus erstickt und trocknet aus.
Pflanzliches gegen Läuse
Viele Kunden äußern bei Arzneimitteln den Wunsch nach „natürlichen“ Inhaltsstoffen: Sie verbinden generell – und dieser Irrglauben hält sich hartnäckig in der Bevölkerung – mit Natur und Pflanzen eine besonders gute Verträglichkeit des Präparates. Hennig Arzneimittel setzt bei seinem pedikuloziden Wirkstoff in Licener® Shampoo auf einen Neem-Extrakt, der aus Pflanzenteilen des Neembaums gewonnen wird. Das bekannteste Läusemittel auf pflanzlicher Basis ist Goldgeist® forte mit einem Pyrethrumblütenextrakt aus Chrysanthemen.
Übersicht von Läusemitteln aus der Apotheke
Etopril®
ist ein nicht apothekenpflichtiges Medizinprodukt, bei dem der Hersteller Dr. August Wolff auf Dimeticon als Wirkstoff setzt. Bei Kopflausbefall wird die Lösung ins trockene Haar einmassiert, sodass sie Haare und Kopfhaut benetzt und für mindestens acht Stunden, zum Beispiel über Nacht, auf dem Kopf belassen. Ob die Menge an Etopril® ausreicht, kann man laut Hersteller beim Kämmen mit einem handelsüblichen Kamm feststellen – das sollte ohne Ziepen möglich sein. Ausgespült wird mit Shampoo. Etopril® eignet sich für jede Altersgruppe sowie für Schwangere und Stillende.
Goldgeist® forte
enthält Pyrethrumblütenextrakt als wirksame Substanz, der aus Chrysanthemen gewonnen wird. Goldgeist® forte wird im trockenen Haar angewendet. Nach 30 bis 45 Minuten Einwirkungszeit wird Goldgeist® forte nur mit warmem Wasser ausgespült. Schwangere, Stillende und Säuglinge sollen das Arzneimittel nur bei strenger Indikationsstellung und nach ärztlicher Rücksprache anwenden. Die GKV erstattet Goldgeist® forte für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr oder wenn Entwicklungsstörungen vorliegen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Hedrin® Once Liquid Gel und Hedrin® Once Spray Gel
enthalten beide Dimeticon. Das Gel wird auf das trockene Haar aufgetragen bzw. aus einem Abstand von 10 cm aufgesprüht. Nach 15 Minuten Einwirkungsdauer müssen Patienten vor dem Ausspülen des Gels dieses unbedingt zunächst mit Shampoo benetzen. Ansonsten gelingt es nicht, das Gel vollständig von Haaren und Kopfhaut zu entfernen. Eltern können ihre Kinder ab sechs Monaten bei Läusebefall mit Hedrin® Once Gel behandeln. Das Medizinprodukt Hedrin® Once Spray Gel wird von der GKV nicht erstattet, wohingegen Apotheken Hedrin® Once Liquid Gel zulasten der Krankenkassen abrechnen dürfen.
Infectopedicul®
Das Permethrin-haltige Arzneimittel wird bei Läusebefall im gewaschenen, feuchten Haar angewendet. Nach 30 bis 45 Minuten kann Infectopedicul® mit Wasser ausgespült werden. Nach der Behandlung sollen Betroffene drei Tage ihre Haare nicht waschen, um die maximale Wirksamkeit des Arzneimittels zu erreichen. Infectopedicul® dürfen Kinder ab zwei Monaten zur Entlausung erhalten. Der Hersteller rät aus „Vorsichtsmaßnahmen“ von der Anwendung von Infectopedicul® in der Schwangerschaft und Stillzeit ab. Allergiker mit Überempfindlichkeiten auf Asteraceaen, wie Chrysanthemen, sollten das Permethrin-haltige Arzneimittel nur nach ärztlicher Rücksprache anwenden. Die Kasse erstattet das Arzneimittel für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres bzw. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bei Entwicklungsstörungen.
Jacutin® Pedicul Fluid
enthält den Wirkstoff Dimeticon. Es wird ins trockene Haar aufgebracht, die Einwirkzeit beträgt zehn Minuten, das Fluid wird anschließend mit Wasser und Shampoo ausgespült. Jacutin® Pedicul Fluid eignet sich für alle Altersgruppen und darf während der Schwangerschaft und Stillzeit zur Entlausung eingesetzt werden. Das Besondere: Jacutin® Pedicul Fluid ist nicht brennbar und frei von Farb-, Parfüm- und Konservierungsstoffen und für Allergiker besonders gut verträglich. Der Nachteil: Die GKV trägt die Kosten des Medizinprodukts nicht.
Lausbub® gegen Läuse Lösung und Pumpspray
Heumann setzt bei Lausbub® auf eine Wirkstoffkombination: Isopropylmyristat und Cyclomethicon sollen die Wachsschicht der Laus und somit die Laus austrocknen. Lösung oder Pumpspray verbleiben nach Aufbringen ins trockene Haar für zehn Minuten auf dem Kopf. Anschließend müssen die Haare mit einem Nissenkamm ausgekämmt und mit einem Shampoo für fettiges Haar gewaschen werden. Bei Kindern zwischen sechs Monaten und zwei Jahren soll Lausbub® nur nach ärztlicher Rücksprache angewendet werden. Heumann rät in Schwangerschaft und Stillzeit aufgrund mangelnder Daten von seinem Läusemittel ab. Die nicht apothekenpflichtigen Medizinprodukte werden von den Krankenkassen nicht übernommen.
Licener® Shampoo
hat als pflanzlichen Wirkstoff einen Neem-Extrakt. Nach Applikation auf das trockene Haar und einer Einwirkungszeit von zehn Minuten genügt ein Ausspülen des Shampoos mit Wasser. Licener® eignet sich für Kinder ab zwei Jahren. Schwangerschaft und Stillzeit stellen keine Kontraindikationen für Licener® Shampoo dar. Hennig-Arzneimittel rät jedoch vor Anwendung bei diesen Patientengruppen zur ärztlichen Rücksprache. Die GKV erstattet Licener® Shampoo nicht. Im Handel ist es als nicht apothekenpflichtiges Medizinprodukt.
Mosquito® med Läuse-Shampoo 10
enthält White Oil, also dickflüssiges Paraffin. Das Shampoo wird ins trockenen Haar aufgebracht. Nach der raschen Einwirkungszeit von zehn Minuten wird Mosquito® med Läuse-Shampoo 10 lediglich mit Wasser aufgeschäumt und anschließend gründlich ausgespült, ohne die Haare erneut zu shampoonieren. Kinder ab einem Jahr dürfen das Medizinprodukt benutzen, wohingegen Wepa von einer Anwendung während der Schwangerschaft und Stillzeit abrät – es fehlen Daten. Die Krankenkassen erstatten das Medizinprodukt, es unterliegt jedoch nicht der Apothekenpflicht.
Nyda® express
ist ein Dimeticon-haltiges Medizinprodukt, das bei Läusebefall ins trockene Haar gesprüht wird. Bereits nach zehn Minuten kämmen Patienten die Läuse und Nissen aus und waschen ihre Haare anschließend wie gewohnt. Kinder jeden Alters, Schwangere und Stillende dürfen Nyda® express anwenden. Die GKV erstattet Nyda® express nicht.
Nyda® und Nyda® Läusespray
enthalten beide Dimeticon. Die Anwender sprühen das Medizinprodukt ins trockene Haar vom Ansatz an auf, lassen es zehn Minuten (Nyda® Läusespray) beziehungsweise 45 Minuten (Nyda®) einwirken, um das Haar danach mit einem Nissenkamm auszukämmen und mit einem Shampoo wie gewohnt zu waschen. Dem Hersteller zufolge eignet sich Nyda® für alle Altersgruppen und kann auch in der Schwangerschaft und Stillzeit angewendet werden. Beide Medizinprodukte sind erstattungsfähig.
Paranix® Shampoo
wird ins trockene Haar aufgebracht und vom „Haaransatz bis zu den Haarspitzen gut“ einmassiert. Zuvor sollte das Haar bereits mit einem Nissenkamm ausgekämmt worden sein. Nach fünf Minuten Einwirkungsdauer können Läuse und Nissen mit einem Nissenkamm erneut ausgekämmt werden, bevor die Haare gewaschen werden.
Paranix® Spray
wird im Abstand von etwa 10 cm auf das trockene Haar aufgesprüht, um es anschließend gut vom Haaransatz bis zu den Haarspitzen einzumassieren. Wie beim Paranix® Shampoo empfiehlt der Hersteller, dass vor Anwendung die Haare mit einem feinzinkigen Kamm ausgekämmt werden. Nach 15 Minuten Einwirkdauer kann das Haar mit einem Shampoo gewaschen werden.
Welche Fehler sind möglich?
Das RKI informiert über mögliche Fehlerquellen, die den Erfolg einer „Entlausung“ gefährden, wie
- zu kurze Einwirkzeiten,
- zu sparsames Aufbringen des Mittels,
- eine ungleichmäßige Verteilung des Mittels,
- eine zu starke Verdünnung des Mittels in triefend nassem Haar sowie
- das Unterlassen der Wiederholungsbehandlung.
Resistenzen gegen die Wirkstoffe, das RKI spricht von Pyrethroiden, würden nur vereinzelt vermutet, wobei wissenschaftliche Studien in Deutschland dazu fehlten. Jedoch sei andernorts von Resistenzen berichtet worden, insbesondere gegen Permethrin.