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Gegen Läuse: Nyda bleibt weiterhin erstattungsfähig

Arzt sprüht Läuse-Spray auf Kinderkopf
Zahlreiche Läusemittel werden von Krankenkassen bezahlt. | Bild: New Africa / AdobeStock

Medizinprodukte dürfen nur zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden, wenn sie in der „Medizinprodukte-Liste“ der Arzneimittelrichtlinie (offiziell heißt sie „Anlage V: Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte“) aufgeführt sind. 

Aber nicht für alle Produkte ist dieser Status unbefristet. Die Erstattungsfähigkeit einiger Präparate ist mit einem Ablaufdatum versehen und muss, wenn gewünscht, immer wieder verlängert werden.

Nyda-Produkte für Kinder weiterhin erstattungsfähig

Zum 01. Januar 2023 wurden die Nyda-Produkte NYDA® 50 ml (PZN: 03499655) und NYDA® 2x50 ml (PZN: 03100191) außer Vertrieb genommen. Die offiziellen Nachfolgeprodukte sind die sich seit 2019 auf dem Markt befindenden Produkte NYDA® Läusespray 50 ml (PZN: 15995342) und NYDA® Läusespray 2x50 ml (PZN: 15995359)

Beide Produkte sind gemäß § 31 Absatz 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) Anlage V erstattungsfähig. Die Befristung der Erstattungsfähigkeit wurde bis zum 31. Dezember 2028 verlängert.

Somit können die Nyda-Produkte weiterhin für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen auf Kassenrezept verschrieben werden.

Wie wirken die Nyda-Produkte?

Nyda enthält den Wirkstoff Dimeticon. Laut Hersteller kommen zwei Varianten des Silikonöls zum Einsatz. Ein bei Raumtemperatur leicht flüchtiges Mittel sowie ein dickflüssiges, das sich vergleichsweise schwer verflüchtigen soll. 

Somit soll sich das Präparat zum einen sehr gut auf der Kopfhaut ausbreiten, zum anderen besitze das dünnflüssige Dimeticon aufgrund seiner geringen Oberflächenspannung hervorragende Kriech-Eigenschaften und gelange dadurch in die kleinen Atemöffnungen der Läuse, beschreibt der Hersteller Pohl-Boskamp das Wirkprinzip. Dort soll es die Luft verdrängen. Anschließend soll das flüchtige Dimeticon verdampfen, während sich das dickflüssigere Silikonöl verdickt und die Atemöffnungen der Parasiten verschließen soll.

Nyda Läusespray unterscheidet sich vom klassischen Nyda hinsichtlich der Einwirkzeit: Beim Spray wird eine Einwirkzeit von zehn Minuten angegeben, bei der klassischen Variante sind es acht bis 18 Stunden.

Welche Läusemittel erstattet die Krankenkasse noch?

Weitere Läusemittel mit Medizinproduktstatus, die laut Arzneimittel-RichtlinieStand: 08/2024  von den Kassen bezahlt werden, sind

  • die Dimeticon-haltigen Mittel
    • Dimet 20 (Erstattungsfähigkeit befristet bis 31. Dezember 2028)
    • EtoPril® (keine Befristung der Erstattungsfähigkeit)
    • Hedrin® Once Liquid Gel (Erstattungsfähigkeit befristet bis 31. Dezember 2028)
  • Mittel auf Basis von dickflüssigem Paraffin
    • mosquito® med LäuseShampoo 10 (Erstattungsfähigkeit befristet bis 31. Dezember 2028)

Weitere Medizinprodukte und Arzneimittel gegen Läuse

Alle anderen Medizinprodukte, beispielsweise Licener® Shampoo gegen Kopfläuse (Wirkstoff: Neemextrakt) oder Jacutin® Pedicul Fluid sind nicht zulasten der GKV verordnungsfähig.

Darüber hinaus können für Kinder die Läusemittel auf Pyrethrinbasis, die als Arzneimittel eingestuft sind, wie  

  • InfectoPedicul® oder
  • Goldgeist® forte Lösung

auf Kassenrezept verschrieben werden. Sie haben aber in der Praxis an Bedeutung verloren. Die Mittel mit physikalischer Wirkung spielen eine weitaus größere Rolle – nicht nur, weil sie als unbedenklicher und nebenwirkungsärmer gelten, sondern auch, weil bei Pyrethrinen die Gefahr der Resistenzbildung besteht.