PTA unter dem Matterhorn?: Arbeiten als Pharma-Assistent/-in in der Schweiz
Die Schweiz ist ein demokratischer, föderalistischer Staat und grenzt im Norden an Deutschland, im Osten an Österreich und Liechtenstein, im Süden an Italien und im Westen an Frankreich. Es gibt verfassungsgemäß keine Hauptstadt, der Sitz der Bundesbehörden (Parlament und Regierung) ist in der Bundesstadt Bern. Das Land gliedert sich in 26 sogenannte teilsouveräne Kantone. Es gibt insgesamt vier offizielle Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Die Schweiz zählt derzeit circa 8,3 Millionen Einwohner, darunter 2 Millionen Ausländer. Bei so vielen deutschsprachigen Bewohnern liegt es doch auf der Hand, sich auch als PTA über einen Auslandsaufenthalt Gedanken zu machen.
Das Apothekensystem in der Schweiz
In der Schweiz gibt es zurzeit 1.744 Apotheken. Das bedeutet, dass durchschnittlich 21 Apotheken auf 100.000 Einwohner in der gesamten Schweiz kommen. Es gibt unabhängige Apotheken und Kettenapotheken. Ketten gehören zu einem zentral verwalteten Unternehmen, wobei ein Apotheker pro Apotheke auch als Geschäftsführer für das Unternehmen arbeitet. In Gruppierungen schließen sich unabhängige Apotheken zusammen – der Apotheker bleibt Inhaber und verwaltet seine Apotheke selbstständig. Seit einigen Jahren nimmt die Anzahl an Kettenapotheken kontinuierlich zu, wobei die Akquisitionskurve in den vergangenen Jahren wieder abgeflacht ist. Ende 2013 waren 529 von insgesamt 1.744 Apotheken in Ketten organisiert, 1.215 Apotheken waren unabhängig. Gleichzeitig schließen sich diese unabhängigen Apotheken immer häufiger zu Gruppierungen zusammen, damit sie konkurrenzfähig bleiben.
Öffnungszeiten, Notdienst und das „Pharmataxi“
Die Öffnungszeiten in den Apotheken in der Schweiz entsprechen auch in etwa denen, die wir aus Deutschland gewohnt sind. Zum Beispiel im Raum Zürich sind Apotheken üblicherweise zwischen 8:00 Uhr und 18:30 Uhr in der Woche und zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr am Samstag geöffnet. Im Schnitt hatte eine mittelgroße Schweizer Apotheke pro Woche 56,7 Stunden pro Woche geöffnet. Die Notdienstregelung ist etwas anders, wie uns Apothekerin Stefanie Sickinger am Beispiel Zürich beschrieb: Das Notdienst-Netz der Zürcher Apotheken umfasst elf Apotheken. Diese sind alle während 365 Tagen im Jahr geöffnet, verfügen über verlängerte Öffnungszeiten und teilen sich die Aufgabe der Notfallversorgung. Dabei werden Sie mit einem Solidaritätsbeitrag durch sämtliche Apotheken des Kantons Zürich unterstützt. Zur Information der Bevölkerung gibt es Hinweistafeln, die an sämtlichen 24 Züricher Apotheken außerhalb der Ladenöffnungszeiten gut sichtbar angebracht sind. Darauf sind die Notdienstapotheken und weitere Apotheken mit verlängerten Öffnungszeiten ersichtlich. In allen Notdienst-Apotheken ist der Pharmataxi-Service verfügbar. Das bedeutet, dass die Notfalldienstapotheken außerhalb der Öffnungszeiten der lokalen Apotheken Medikamente per Taxi an die Kunden liefern lässt. Meist erfolgt dies im Auftrag eines Notfallarztes. Mit einer ärztlichen Verordnung ist die Lieferung durch das Pharmataxi kostenlos, wird ohne ärztliche Verordnung ein Medikament dringend benötigt, muss ein Kostendeckungsbeitrag in Höhe von CHF 30,00 (28,80 Euro) innerhalb von Zürich / Winterthur und CHF 50,00 (47,90 Euro) ins übrigen Kantonsgebiet bezahlt werden.
Apotheker, Pharma-Assistenten und Drogisten
Es gibt – ähnlich wie in Deutschland – pharmazeutische Mitarbeiter, die Apothekerinnen und Apotheker, und Pharma-Assistentinnen und –Assistenten. Daneben arbeiten auch nicht-pharmazeutische Mitarbeiter, die Drogisten. In der Schweiz gibt es nämlich kaum Drogeriemärkte im Sinne von „Müller“, „Rossmann“, „dm“ & Co. (abgesehen vom Grenzgebiet). Deshalb haben viele Apotheken eine angeschlossene Drogerie.
In der Schweiz gibt es keine PTA, sondern Pharma-Assistentinnen und -Assistenten. Sie arbeiten in privaten bzw. Spitalapotheken, im Pharmagroßhandel und bei Krankenkassen. Sie können sich auch weiterbilden und bei Krankenversicherungsgesellschaften bzw. im Marketingbereich von pharmazeutischen Unternehmen tätig sein.
Pharma-Assistentinnen und Assistenten arbeiten unter der Verantwortung der Apothekerin oder des Apothekers. Sie kennen die Medikamente und die Produkte des pharmazeutischen Sortiments, können ihre Anwendung erklären und über die Dienstleistungsangebote der Apotheke informieren. Sie beraten Kundinnen und Kunden und geben Medikamente im Rahmen ihrer Abgabekompetenz sowie Produkte des sogenannten parapharmazeutischen Sortimentes ab, das heißt sie legen der Apothekerin / dem Apotheker jedes Rezept vor der Abgabe an den Kunden zur Unterschrift vor. Pharma-Assistenten erledigen die Buchhaltung, Abrechnungen und Korrespondenz mit Krankenversicherungen und anderen Institutionen. Sie überwachen das Sortiment im Lager, bestellen die Ware und kontrollieren die gelieferten Produkte. Außerdem präsentieren sie die Produkte attraktiv im Verkaufsraum, d.h. die Pharma-Assistentin / der Pharma-Assistent ist also quasi gleichzeitig PTA und PKA. Sie führen unter Aufsicht der Apothekerin oder des Apothekers pharmazeutisch-technische Arbeiten (Herstellung einfacher Rezepturen, hauseigener Arzneien wie Salben, Pulver und Teemischungen) durch, jedoch werden diese Tätigkeiten, anders als in Deutschland, überwiegend vom Apotheker selbst erledigt.
Apothekerin in der Schweiz
Stefanie Sickinger ist Apothekerin und kommt ursprünglich aus Deutschland. Sie hat in Freiburg Pharmazie studiert und nach ihrer Approbation einige Jahre in einer öffentlichen Apotheke in Zürich gearbeitet, wo Sie auch Pharma-Assistentinnen und -Assistenten mit ausgebildet hat. Seit einiger Zeit ist sie in der Kantonsapotheke Zürich, welche das Unispital Zürich und weitere Krankenhäuser im Umland versorgt tätig. Sie hat uns über das Schweizer Apothekensystem berichtet.
Ausbildung zur Pharma-Assistentin / zum Pharma-Assistenten
Die Ausbildung zur Pharma-Assistentin / zum Pharma-Assistenten dauert insgesamt drei Jahre. Anders als bei der PTA-Ausbildung in Deutschland handelt es sich hier um eine duale Berufsausbildung. Sie findet in einer öffentlichen, von der zuständigen kantonalen Behörde als Lehrstelle anerkannten Apotheke statt. Im 1. Lehrjahr besuchen die Auszubildenden an zwei Tagen, im 2. und 3. Lehrjahr an einem Tag pro Woche die Berufsfachschule, die an verschiedenen Standorten in der Schweiz die Ausbildung anbietet. Die restlichen Wochentage werden im Lehrbetrieb, also in der Apotheke verbracht. Die Ausbildungsinhalte der Pharma-Assistentinnen und –Assistenten sind auch etwas anders, als die der PTA in Deutschland. Die Berufsfachschule vermittelt die Theorie in
- Naturwissenschaftliche Grundlagen (Chemie, Physik; Botanik, Drogenkunde; Anatomie, Physiologie)
- Basiswissen Arzneimittel, berufliche Gesetzeskunde, allgemeine Medikamentenlehre, Galenik
- Gesundheit, Krankheit und Therapie (Krankheitslehre, Prävention, Gesundheitserhaltung)
- Kundenbetreuung
- Administrative Arbeiten, Warenbewirtschaftung
- Sprachen (lokale Landessprache und Fremdsprache)
Unterschiede zu deutschen Apotheken
Viele Apotheken haben zusätzlich zu den apothekenüblichen Waren und Medikamenten ein Drogerie-Sortiment, da es wie erwähnt in der Schweiz keine typischen Drogeriemärkte gibt, wie in Deutschland. Das Medikamentenspektrum ist dem deutschen sehr ähnlich. Es gibt jedoch andere Generika-Firmen und bei einigen Medikamenten Unterschiede in der Verschreibungspflicht. Des Weiteren ist es in der Schweiz möglich, dass der Arzt ein Dauerrezept ausstellt. Besonders für Blutdruckmedikamente, Antidiabetika usw. wird dies oft praktiziert. Dauerrezepte sind bis zu einem Jahr gültig, für Benzodiazepine maximal 6 Monate und Betäubungsmittel der Liste A (mit verschäfter Rezeptpflicht) maximal 3 Monate. Speziell ist z.B. die Verordnung des Wirkstoffs Thalidomid. Er kann auf einem herkömmlichen Rezept verordnet werden. Zusätzlich muss allerdings das „Thalidomid Access Switzerland Formular“ vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden. Rezepturen kommen je nach Lage der Apotheke unterschiedlich häufig vor. Meist handelt es sich, wie in Deutschland, um dermatologische Rezepturen. Defekturen bzw. Hausmischungen stellt jede Apotheke individuell, von der Nachfrage abhängig, her.
Die Verordnung über die Arzneimittel (Arzneimittelverordnung, VAM) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) regelt die Abgabe von Arzneimitteln. Vor dem Eintritt in den Markt müssen Arzneimittel auf Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit geprüft werden. Aus diesem Grund durchlaufen die meisten Arzneimittel den Zulassungsprozess und werden durch Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut in verschiedene Abgabekategorie eingeteilt:
A: Einmalige Abgabe auf ärztliche Verschreibung
B: Abgabe auf ärztliche Verschreibung
C: Abgabe nach Fachberatung durch Medizinalpersonen
D: Abgabe nach Fachberatung
E: Abgabe ohne Fachberatung
Dies entspricht der deutschen Einteilung RX, OTC, frei verkäuflich usw.
Der größte Unterschied zwischen deutschen und Schweizer Apotheken sind die Rezepte, welche den deutschen Privatrezepten entsprechen. Der Patient kann entweder seine Medikamente bar bezahlen und sein Rezept selbst bei der Krankenkasse einreichen, oder die Apotheke sendet es an die Ofac ein. Ofac ist die Berufsgenossenschaft der Schweizer Apotheker. Die Dienstleistung Rechnungsstellung besteht darin, im Namen der Apotheken Rechnungen an die Versicherungsinstitutionen zu erstellen. Die Haupttätigkeit von Ofac besteht in der Fakturierung der Guthaben ihrer Mitglieder an Versicherer oder Versicherte. Jedes Jahr werden mehr als 15 Millionen Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von mehr als 2 Milliarden Franken erstellt. Neben dem Verrechnungsservice bietet Ofac Lösungen für alle mit der Offizin verbundenen Geschäftstätigkeiten, damit sich der Apotheker frei und unabhängig den zentralen Aufgaben seines Berufes widmen kann. In der Apotheke herrscht die sogenannte fließende Verrechnung. Das Ordnen und Aufbewahren von Dokumenten in der Apotheke wird überflüssig. Die Rezepte werden täglich an Ofac geschickt und können kurz darauf über einen Link von der Apotheke aus angezeigt werden.
In der Schweiz ist jeder Einwohner – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes verpflichtet, sich bei einer Krankenkasse seiner Wahl für die Behandlungskosten bei Krankheit zu versichern (Grundversicherung, obligatorische Krankenpflegeversicherung). Die Krankenkassen sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, jeden in die Grundversicherung aufzunehmen, der einen entsprechenden Antrag stellt, sofern er im Tätigkeitsgebiet der Kasse seinen Wohnsitz hat. Die Zahlung der Prämie (=Mitgliederbeitrag) ist Sache des Versicherten. Die Prämie ist einkommensunabhängig, variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse und von Kanton zu Kanton. Einkommensschwachen Personen werden von staatlicher Seite individuelle Prämienverbilligungen gewährt. Zahnarztbehandlungen werden von den Krankenkassen nicht getragen, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Für Behandlungskosten bei Unfällen ist jeder Angestellte durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch versichert.
Impfen gegen Grippe, FSME und Hepatits A, B
Seit vergangenem Jahr dürfen einige Apotheker in der Schweiz auch Impfungen durchführen. Die Auflagen für die Apotheker sind relativ streng. Geimpft werden darf (vorerst) nur gegen Grippe, gegen FSME sowie gegen Hepatitis A und B, sofern die erste Impfung durch einen Arzt erfolgt ist, da hierbei laut dem Antrag der Gesundheitsdirektion langjährig erprobte Impfstoffe eingesetzt werden, deren Indikation in der Regel unproblematisch ist und die kaum Nebenwirkungen auslösen.
Impfen dürfen die Apotheker nur gesunde Personen über 16 Jahre. Ausserdem müssen sie eine fünftägige Weiterbildung absolvieren und regelmäßig Auffrischungskurse besuchen. Nur dann erhalten sie eine Impfbewilligung von der Gesundheitsdirektion. Für Viele ist das Impfen in der Apotheke eine zusätzliche Dienstleistung, welche eine Möglichkeit bietet, z. B. Ausfälle auszugeglichen, die durch die Selbstdispensation der Ärzte im Kanton Zürich entstehen. Seit 2012 dürfen Ärzte in Winterthur und Zürich ihren Patienten Medikamente abgeben, was den Apotheken Einnahmenverluste beschert. Zusätzlich wird dem Apotheker mehr Kompetenz zugeteilt und die Verbindung zu den Kunden gestärkt.
Als PTA in der Schweiz arbeiten?
In der Schweiz arbeiten keine PTA sondern Pharma-Assistentinnen und Pharma-Assistenten. Trotzdem finden deutsche PTA dort gelegentlich eine Stelle. Bei nicht reglementierten Berufen, wozu der Beruf PTA in der Schweiz gehört, ist zur Berufsausübung grundsätzlich keine Anerkennung des ausländischen Diploms oder Ausweises notwendig. In diesen Fällen gewährt das ausländische Diplom direkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Quellen: pharmaSuisse / Wikipedia.de / SchweizTourismus (myswitzerland)