Frage aus der Rezeptur: Wie oft muss die Plausibilitätsprüfung erneuert werden?
Aus einer Apotheke erreichte uns folgende Anfrage:
Vor kurzem hat eine neue Kollegin bei uns in der Apotheke angefangen und meinte, dass nach spätestens drei Jahren alle Plausibilitätsprüfungen erneuert werden müssten. Können Sie uns sagen, wo wir diese Fristen in der Literatur finden können?
Rezepturarzneimittel von Zeit zu Zeit erneut überprüfen
Häufiger vorkommende Rezepturarzneimittel müssen nicht bei jeder Anfertigung erneut auf Plausibilität geprüft werden, vielmehr kann die Herstelldokumentation auf eine bereits früher durchgeführte Plausibilitätsprüfung Bezug nehmen. Dies gilt jedoch (insbesondere zeitlich) nicht unbegrenzt, denn aus der Forderung des § 2a Abs. 1 ApBetrO, dass Arzneimittel nach Stand von Wissenschaft und Technik herzustellen und zu prüfen sind, ergibt sich auch die Notwendigkeit, die Plausibilität von Rezepturarzneimitteln von Zeit zu Zeit erneut zu überprüfen.
Vorgaben ändern sich schnell
Hierfür ist zwar kein konkreter Zeitraum vorgeschrieben, im Allgemeinen wird ein Rhythmus im Abstand von einem bis zwei Jahren jedoch als adäquat angesehen. Dass eine solche Forderung nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigen die unten aufgeführten Beispiele, bei denen exemplarisch einige augenfällige Änderungen des wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu prominenten Rezepturwirkstoffen aufgeführt sind.
Wirkstoff | Rezeptierbarer pH-Bereich | Therapeutische Konzentration |
---|---|---|
Clotrimazol | 5–10 (2012) bzw. 3,5–10 (2015) | 0,3–2 (2012) bzw. 0,3–2 (2015) |
Progesteron | unbekannt (2012) bzw. ≤ 7 (2015) | 1 (2012) bzw. 1–3 (2015) |
Frage aus der Rezeptur?
Sie hatten eine schwer oder gar nicht herstellbare Rezeptur? Die Inhaltsstoffe waren beispielsweise nicht kompatibel? Die Phasen haben sich getrennt oder Ähnliches? Dann schicken Sie uns gerne eine Kopie des Rezepts. Wir greifen interessante Rezepturthemen in unserer Rubrik „Fragen aus der Rezeptur“ auf. Die Anfragen werden von unserer erfahrenen Rezeptur-Expertin Dr. Annina Bergner oder einem anderen kompetenten Ansprechpartner bearbeitet. Hierfür wird Ihre Anfrage per E-Mail weitergeleitet. Ihre persönlichen Daten werden nach der Bearbeitung gelöscht. Bitte beachten Sie, dass wir keine akute Hilfestellung vor der Abgabe leisten können.