Rezeptur
Praxiswissen
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Prüfung einer Creme als Defekturarzneimittel

Nahaufnahme einer Rezepturwaage mit Dose
Was gilt es bei der Prüfung von Rezepturarzneimitteln im Rahmen einer Defektur zu beachten? | Bild: Racle Fotodesign / AdobeStock

Aus einer Apotheke erreichte uns folgende Anfrage:

Wir stellen in unserer Apotheke häufiger Arzneimittel auf Vorrat her, unter anderem bereiten wir folgende Creme als Defekturarzneimittel zu:

Betamethasonvalerat
 0,1 g
Triclosan
 2,0 g
Hydrophobe Basiscreme DAC
 zu 100,0 g

Können Sie uns weiterhelfen welche Prüfung wir bei dieser Creme durchführen können?

Im Gegensatz zu den Rezepturarzneimitteln werden Defekturen in der Apotheke im Voraus hergestellt, die Größe der Charge ist dabei auf hundert abgabefertige Packungen pro Tag begrenzt. Neben einer Herstellungsanweisung und einem Herstellungsprotokoll, muss für das hergestellte Defekturarzneimittel auch eine Prüfanweisung und ein Prüfprotokoll erstellt werden. Nach § 8 Apothekenbetriebsordnung muss diese Prüfanweisung Angaben zur Probenentnahme, zur Prüfmethode und zu der Art der Prüfungen, einschließlich der zulässigen Soll- und Grenzwerte, enthalten. 

Bei der Herstellung von Defekturarzneimitteln muss also die Qualität des Endproduktes vor dem Inverkehrbringen geprüft werden, eine ausschließlich organoleptische Prüfung, wie bei Rezepturarzneimitteln, ist nicht ausreichend.

Prüfung anhand eines risikobasierten Stufenmodells

Bei einer Defektur ist das Ausmaß der Prüftätigkeit vom Risikopotential des hergestellten Arzneimittels abhängig. Dazu wird die Prüfung nach einem risikobasierten Stufenmodell nach DAC Anlage J geplant und ausgeführt. Hier wird das Arzneimittel in eine von insgesamt drei Risiko-Klassen eingestuft, deren Beurteilung sich unter anderem nach folgenden Kriterien richtet: 

Beurteilung der Arzneimittelsicherheit hinsichtlich der

  • Dosierung, des Risikos an Nebenwirkungen, der therapeutischen Breite und der Wirkstärke,
  • Applikationsart und Darreichungsform (z. B. besitzen sterile Zubereitungen ein höheres Risiko als orale Zubereitungen oder unsterile Dermatika),
  • Sicherheit des Herstellungsprozesses.

Auch stellt eine aseptische Abfüllung oder eine Sterilisation im Endbehältnis ein höheres Risiko für eine mangelhafte Arzneimittelqualität im Vergleich zu unsterilen Abfüllungen dar.

Einstufung der Creme in eine Risikoklasse

Die in Ihrer Apotheke hergestellte Creme ist von der Darreichungsform zwar unproblematisch – es handelt sich um eine äußerlich anzuwendende unsterile Creme – allerdings enthält diese als Arzneistoff das stark wirksame Glucocorticoid Betamethasonvalerat. Ich würde der Zubereitung daher ein mittleres Risiko für den Patienten bescheinigen. 

Bei Defekturarzneimitteln, die zu dieser Risikoklasse gehören, werden neben einfachen Methoden zur Qualitätskontrolle, wie pH-Wert-Messung, Dichtebestimmung, Brechungsindex oder Partikelgrößenbestimmung, auch zusätzliche halbquantitative Methoden empfohlen. Selbstverständlich obliegt die genaue Einstufung des Arzneimittels und die Festlegung zur Auswahl der einzelnen Prüfmethoden der Verantwortung des zuständigen Apothekers. 

Prüfanweisungen nach DAC Anlage J

Im DAC finden sich in der Anlage J neben Tipps zur Risikoeinstufung des Defekturarzneimittels auch einige Prüfanweisungen für verschiedene Darreichungsformen. Unter anderem ist auch eine Anweisung für eine Hydrophile Betamethasonvalerat-Creme 0,1% (NRF 11.37.) enthalten. Dort finden Sie geeignete Prüfverfahren für das von Ihnen hergestellte Defekturarzneimittel. 

Zunächst einmal bietet sich die Überprüfung des pH-Wertes der fertigen Creme an. Dieser wird durch die eingesetzte Grundlage Hydrophobe Basiscreme DAC bestimmt und sollte im Bereich pH 4 liegen. Als weiteres analytisches Merkmal können Sie einen nasschemischen Nachweis auf nichtionische Emulgatoren durchführen. Weiterhin ist im DAC genau beschrieben, wie der Wirkstoff Betamethasonvalerat mit Hilfe einer Dünnschichtchromatographie überprüft werden kann. Durch einen Vergleich mit drei verschiedenen Referenzlösungen kann dabei auch die Menge an Arzneistoff mit einer Genauigkeit von ± 50% ermittelt werden. 

Frage aus der Rezeptur?

Sie hatten eine schwer oder gar nicht herstellbare Rezeptur? Die Inhaltsstoffe waren beispielsweise nicht kompatibel? Die Phasen haben sich getrennt oder Ähnliches? Dann schicken Sie uns gerne eine Kopie des Rezepts. Wir greifen interessante Rezepturthemen in unserer Rubrik „Fragen aus der Rezeptur“ auf. Die Anfragen werden von unserer erfahrenen Rezeptur-Expertin Dr. Annina Bergner oder einem anderen kompetenten Ansprechpartner bearbeitet. Hierfür wird Ihre Anfrage per E-Mail weitergeleitet. Ihre persönlichen Daten werden nach der Bearbeitung gelöscht. Bitte beachten Sie, dass wir keine akute Hilfestellung vor der Abgabe leisten können.

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