Korrigierter Befreiungsstatus führt zu Retax?
Aus einer Apotheke erreichte uns folgende Frage:
Uns erreichte eine Retaxierung der AOK Sachsen-Anhalt. Abgesetzt wurden uns 15 Euro Zuzahlung, die wir hätten einbehalten sollen, obwohl wir händisch das Befreiungskreuz gesetzt und mit Datum abgezeichnet haben. Die AOK Sachsen-Anhalt beruft sich dabei auf § 6 Abs. 3 der AMVV. Dieser Paragraph hat unserer Ansicht nach aber nichts mit dem Zuzahlungsstatus zu tun. Warum haben wir diese Retaxierung erhalten?
Antwort:
Die AOK Sachsen-Anhalt hat hier vermutlich fälschlicherweise die AMVV als Grundlage angegeben, meinte aber ihren eigenen Arzneimittelversorgungsvertrag. In diesem findet sich nämlich in der Tat ein Paragraph, nach dem eine Änderung am Zuzahlungsstatus spezielle Kriterien erfüllen muss:
Arzneimittelversorgungsvertrag der AOK Sachsen-Anhalt
„Hat der Vertragsarzt trotz Vorliegen eines Befreiungsbescheides keine Befreiung nach §§ 61, 62 SGB V vorgenommen, so überprüft der Apotheker die Versichertendaten des vorgelegten Befreiungsausweises mit denen der eingereichten Verordnung. Stellt der die inhaltliche Übereinstimmung fest, wird kein Kostenanteil erhoben und die Zuzahlung mit ‚0‘ gekennzeichnet. Änderungen des Befreiungsstatus werden von der Apotheke dann vorgenommen, wenn der Versicherte den Befreiungsausweis vorgelegt hat. Die Änderungen werden als Stempelaufdruck mit dem Inhalt ‚Befreiungsausweis wurde vorgelegt‘ dokumentiert und abgezeichnet.“
Fazit
Eine rein händische Änderung ist also laut Arzneimittelliefervertrag nicht zulässig. Generell scheint die Retaxierung also zunächst berechtigt. Wo allerdings der Apotheke Formfehler in Form einer Absetzung angekreidet werden, begeht die Krankenkasse selbst einen Formfehler im Retaxierungsschreiben. Durch den Verweis auf einen falschen Gesetzestext ist die Absetzung an sich haltlos. Selbst wenn man den Fehler der AOK Sachsen-Anhalt außer Acht lässt, ist kein wirtschaftlicher Schaden entstanden, die Therapiesicherheit wurde auch nicht gefährdet. Es sollte daher Einspruch gegen die Retaxierung eingelegt werden.