Konservierung von Rezepturen
Rezepturarzneimittel werden in der Apotheke unter hygienisch optimalen Bedingungen hergestellt. Diese mikrobiologisch hohe Qualität muss auch während des gesamten Anwendungszeitraumes beim Patienten zu Hause sichergestellt sein. Das Wachstum von Keimen in der Zubereitung muss zuverlässig verhindert werden.
Mikroorganismen können einerseits zur Zersetzung von Wirk- und Hilfsstoffen führen, andererseits können die Keime selbst oder deren Stoffwechselprodukte die Haut des Patienten reizen oder sogar zu Infektionen führen. Das pharmazeutische Personal hat daher die Pflicht, mikrobiell anfällige Rezepturen auch ohne Anweisung des Arztes zu konservieren. Diese Vorgabe ist normalerweise bei den Medizinern bekannt, eine Rückfrage wegen einer beabsichtigten Konservierung einer Zubereitung ist deshalb nicht nötig. Das haftungsrechtliche Risiko bezüglich einer Bedenklichkeit und Minderung der Qualität aufgrund mangelnder Hygiene liegt allein bei der Apotheke.
Anforderungen an Konservierungsmittel
Konservieren bedeutet dabei zunächst einmal die Erhaltung eines gegebenen Zustandes. Durch Verwendung eines Konservierungsstoffes werden also das Wachstum und die Vermehrung von Keimen effektiv verhindert. Die im Apothekenalltag eingesetzten Konservierungsmittel müssen eventuell enthaltene Mikroorganismen nicht abtöten, eine bakteriostatische und fungistatische Wirkung ist dabei ausreichend. Die Substanzen müssen dabei so lipophil sein, dass sie sich entweder an die Bakterienzellwand anheften oder direkt in die Zelle der Bakterien eindringen können. Denn der antimikrobielle Effekt der einzelnen Konservierungsmittel beruht auf ihrer Zellgiftigkeit, die entweder an der Zellwand oder im Zellinneren der Mikroorganismen zur Wirkung kommt. Auf der anderen Seite müssen Konservierungsmittel aber auch hydrophil genug sein, um sich in der wässrigen Phase der Zubereitung auflösen zu können. Denn grundsätzlich können nur gelöste Konservierungsmittel antimikrobiell wirksam sein.
Maßnahmen während der Herstellung
Um eine Verkeimung der Rezeptur in der Apotheke zu vermeiden, sind zunächst die bekannten Hygienemaßnahmen während der Herstellung einzuhalten:
- Auf ausreichende Hygiene am Arbeitsplatz achten.
- Wirk- und Hilfsstoffe sollten möglichst keimarm eingesetzt werden.
- Wasser zur Herstellung von Rezepturen muss ebenfalls möglichst keimarm verwendet werden.
- Entsprechende Hygienekleidung ist zu tragen.
- Die Regeln zur Händedesinfektion sind konsequent einzuhalten.
Auswahl des richtigen Primärpackmittels
Um eine Kontamination der Zubereitung beim Patienten zu Hause möglichst zu vermeiden, ist die Auswahl eines geeigneten Primärpackmittels ein ganz besonders wichtiger Punkt. Wasserhaltige Cremes und Hydrogele werden am besten in Tuben oder Spenderdosen abgegeben, Kruken oder Weithalsgläser sind dafür nicht geeignet. Flüssige O/W-Emulsionen sollen vorzugsweise in eine Quetschflasche mit Spritzeinsatz oder in eine Schüttelmixtur-Flasche mit Klappscharnierverschluss abgefüllt werden. Die verpflichtende Angabe einer Aufbrauchsfrist (Tag, Monat und Jahr) auf dem Etikett des Abgabegefäßes schränkt zudem die Gefahr einer Keimvermehrung ab einem bestimmten Datum ein.
Beratungstipps zur Aufklärung des Patienten über Hygienemaßnahmen
- Öffnen Sie bei dieser Dose bitte nicht den großen Deckel. Machen Sie nur den kleinen Verschluss auf und entnehmen Sie die Creme, indem Sie diesen Boden hier nach oben schieben.
- Entnehmen Sie die Zubereitung am besten mit einem Spatel und waschen Sie sich vorher die Hände.
- Lagern Sie Ihr Arzneimittel bitte dicht verschlossen in einem nicht zu warmen Raum, nicht jedoch im Badezimmer oder auf der Fensterbank.
- Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Reste Ihres Arzneimittels und bewahren Sie diese keinesfalls auf Vorrat auf.