Sonderregeln im Apothekenalltag
Corona-Pandemie
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Das ist die Sonder-PZN für den Botendienst

Weißer Opel Corsa mit Apotheken-A-Aufkleber
Die Sonder-PZN für die Abrechnung der neuen Botendienst-Pauschale ist da. | Bild: Czepluch / Imago Images

Die Landesapothekerverbände informieren ihre Mitglieder am heutigen Donnerstag darüber, dass der DAV und der GKV-SV in Sachen Botendienst-Abrechnung eine Einigung erzielt haben. Wie schon in der BMG-Eilverordnung zur Coronakrise vorgesehen, sollen die Apotheker jetzt einmalig 250 Euro und dann für jeden Botendienst 5 Euro (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer) abrechnen dürfen. Bis zuletzt war aber unklar, wie die technische Umsetzung des neuen Honorars funktioniert, da es noch keine (Sonder-)PZN gab. Der DAV hatte die Apotheken daher gebeten, die entsprechenden Rezepte noch zurückzuhalten.

Nun liegen die Details aber vor. Konkret gibt es ab sofort eine bundeseinheitliche Sonderpharmazentralnummer (Sonder-PZN). Die Apotheken sollen bei der Taxierung wie folgt vorgehen:

  • Die Sonder-PZN 06461110 kommt ins Feld der Pharmazentralnummern. 
  • Ins Feld „Faktor“ soll die Ziffer „1“ eingetragen werden. 
  • Ins Feld „Taxe“ soll der Betrag „5,95“ eingetragen werden.

Den Mitteilungen der Verbände zufolge kann die Abrechnung sofort beginnen. Sie gilt für alle Botendienst-Rezepte (auch PKV), die seit Inkrafttreten der BMG-Eilverordnung am 22. April in den Apotheken angesammelt wurden. Denn sowohl die Rechenzentren als auch die Softwarehäuser und die ABDATA seien bereits über die Änderungen informiert. Wenn die Software die Sonder-PZN (noch) nicht zeigt, sollen die Apotheker den Botendienst vorerst manuell auf das Rezept auftragen. In diesem Fall müsse auch dort die Taxe 5,95 für den Botendienst im aufgedruckten Gesamtbrutto enthalten sein, damit die Rechenzentren die Abrechnung gut erkennen.

Einziger Wermutstropfen für die Apotheker: Für die einmalige Pauschale in Höhe von 250 Euro gibt es noch keine Vereinbarung zwischen den Kassen und den Apothekern. Details dazu müssten noch geklärt werden, teilten die Verbände mit.

Offen ist auch noch, wie die Stückelungen und Teilmengen abgerechnet werden.

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