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PTAheute-Pinnwand KW 10/2025: Allergie, Übergewicht und mehr Selbstmedikation

PTAheute-Pinnwand KW 10/2025
Bilder: contrastwerkstatt, insta_photos, Gecko Studio, Jamrooferpix / AdobeStock; Montage: PTAheute

Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche:

Gericht verbietet Werbung für Abnehmspritze

Das Landgericht München I hat einer Online-Apotheke die Werbung für die sogenannte Abnehmspritze verboten. Die Apothekerkammer Nordrhein hatte gegen die in den Niederlanden ansässige Online-Apotheke geklagt, weil diejenigen, die die Spritzen dort bestellten, vorher lediglich einen Fragebogen ausfüllen mussten.  

Die Online-Apotheke gab vor Gericht an, dieses Vorgehen sei zulässig und verstoße nicht gegen das Heilmittelwerbegesetz. Ein Fragebogen, der dann vor der Verschreibung von einem – in diesem Fall nicht in Deutschland ansässigen – Arzt überprüft werde, sei eine zulässige Fernbehandlung.  

Das Gericht sah das allerdings anders: „Die Fernbehandlung von Adipositas mittels Ausfüllens eines Fragebogens entspricht nämlich nicht allgemein anerkannten fachlichen Standards“, entschied die zuständige Kammer. „Vielmehr ist vor der Verschreibung einer Abnehmspritze ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen erforderlich.“  

Außerdem sei auch eine regelmäßige Nachsorge und Überwachung der Behandlungsergebnisse – also der Gewichtsreduktion – wichtig. Diese erfordere zwingend einen persönlichen Kontakt zum Patienten. Und diesen könnten weder die Online-Apotheke noch die Ärzte, die die Spritze in ihrem Auftrag verschreiben, gewährleisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: dpa 

Chargenrückruf: Fentanyl Puren transdermales Pflaster

Aufgrund der nicht vollständig aktualisierten Primär- und Sekundärverpackung hinsichtlich des Warnhinweises und der daraus resultierenden möglichen Risiken für den Patienten ruft die Firma Puren Pharma GmbH & Co. KG folgende Produkte zurück:  

  • Fentanyl Puren 50 Mikrogramm/h, transdermales Pflaster, 10 Stück (PZN 14165288), Ch.-B.: 24010491 und  
  • Fentanyl Puren 75 Mikrogramm/h transdermales Pflaster, 20 Stück (PZN 14165348), Ch.-B.: 24010492.  

Betroffene Packungen sollen vernichtet werden. Die Gutschrift erfolgt mittels APG-BtM-Formular und Vernichtungsprotokoll gemäß § 16 BtMG über den pharmazeutischen Großhandel.  

Bei Beständen aus der Klinikversorgung soll das Vernichtungsprotokoll per Fax an die Faxnummer 089 558909240 oder per E-Mail an: Customer-ServiceDE@puren-pharma.de gesendet werden. Eine Warensendung an Puren Pharma GmbH & Co. KG ist nicht gestattet. Quelle: AMK  

Grippe und Erkältung: Selbstmedikation nimmt zu

Noch Mitte Februar meldete das Robert Koch-Institut, dass die Grippewelle auf Hochtouren läuft. Fast acht Millionen Menschen litten an Atemwegserkrankungen. Insbesondere Schulkinder waren betroffen, zeitweilig blieb jedes sechste wegen Krankheit dem Unterricht fern.

Laut einer aktuellen Apokix-Umfrage zeigte sich dies durch einen leicht gestiegenen OTC-Verkauf. Im Vergleich zum vergangenen Jahr empfand mehr als ein Drittel (37 Prozent) der befragten Apothekeninhaber, dass die Zahl derer, die nur OTC kaufen, gestiegen ist. 21 Prozent sagten, die Zahl sei gesunken. 

Konkret kamen 37 Prozent der Grippe- und Erkältungspatienten mit einem Rezept in die Apotheke, wollten darüber hinaus aber nichts. Ein Drittel kam ohne Rezept und kaufte OTC-Produkte, 24 Prozent lösten sowohl Rezept ein und kauften zudem noch OTC. Nur fünf Prozent ließen sich beraten, ohne etwas zu kaufen.

Aus „Rheuma Hevert“ wird „Arthro Hevert“

Arthro Hervert
Neuer Name, gleiches Arzneimittel | Bild: Hevert Arzneimittel

Das naturheilkundliche Arzneimittel „Rheuma Hevert“ erhält einen neuen Namen: Ab März 2025 wird das Präparat unter der Bezeichnung „Arthro Hevert“ vertrieben. 

Damit soll der Fokus stärker auf Gelenkbeschwerden gelegt werden, die einen großen Teil der rheumatischen Beschwerden ausmachen. Indikation, Preis und Rezeptur bleiben unverändert. Bild: PM Hevert Arzneimittel 

Chargenrückruf: Tacrolimus Heumann retard 

Aufgrund einer möglichen Abweichung von der gültigen Spezifikation beim Parameter Gehalt ruft die Firma Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG, 90449 Nürnberg, in Abstimmung mit der zuständigen Überwachungsbehörde vorsorglich folgende Produkte zurück:  

  • Tacrolimus Heumann retard 0,5 mg Hartkapseln, retardiert, 100 Stück (PZN 18490766), Ch.-B.: 1402068,  
  • Tacrolimus Heumann retard 1 mg Hartkapseln, retardiert, 100 Stück (PZN 18490795), Ch.-B.: 1402070 und  
  • Tacrolimus Heumann retard 3 mg Hartkapseln, retardiert, 100 Stück (PZN 18490832), Ch.-B.: 1402071, 1402072  

Betroffene Lagerbestände sollen zur Gutschrift mittels APG-Formular über den pharmazeutischen Großhandel zurückgeschickt werden. Quelle: AMK 

Heuschnupfen-Vorhersage: Charité-App soll Allergikern helfen

Allergiker bekommen in Berlin mit einer App der Charité schnelle Informationen über den Pollenflug. Eine Pollenfalle sammelt Blütenstaub und wertet die Daten aus, die nur wenige Stunden später in der App verfügbar sind, wie die Charité mitteilt. Untersucht werden die Werte von Ambrosia, Beifuß, Birke, Erle, Esche, Gräsern, Hasel und Roggen.  

Anwender können in einem Tagebuch in der App Symptome, eingenommene Medikamente und die im Freien verbrachte Zeit notieren. So verstehen Betroffene ihren eigenen Heuschnupfen besser, wie es hieß. Gleichzeitig können sie laut Charité die Forscherinnen und Forscher unterstützen, wenn sie ihre Daten spenden.  

Die Anwendung namens Pollenius ist Teil eines Forschungsprojektes, das Allergiesymptome untersucht. Ziel soll demnach ein Modell sein, das Allergikern individuelle Vorhersagen liefert – etwa wie sich die Symptome entwickeln oder wann ein Aufenthalt im Freien eher vermieden werden sollte. Dieses Modell soll am Ende in die App integriert werden.  Quelle: dpa 

Dr. Grandel limitierte Ampullen-Edition zum Weltfrauentag

Dr. Grandel Ampullen-Box
Limitierte Ampullen-Box | Bild: Dr. Grandel

Anlässlich des Weltfrauentags am 8. März bietet Dr. Grandel vier limitierte Ampullen-Boxen an. Unter dem Motto „Celebrate Women“ erscheinen die Boxen in Schwarz mit neonfarbigen Akzenten mit Preisvorteil: In der Fünferbox gibt es eine Ampulle gratis.

Erhältlich sind die Boxen „Cell Repair“, „Retinol“, „Hyualuron Moisture Flash“ und „Celebrate Beauty“. Letztere enthält laut Anbieter eine Ampullen-Neuheit. Quelle: PM Dr. Grandel 

Chargenrückruf: sertralin-biomo Filmtabletten 

Die Firma biomo pharma GmbH ruft alle aktuell auf dem Markt befindlichen Chargen von 

  • sertralin-biomo 50 mg Filmtabletten, 50 und 100 Stück (PZN 01055055 und 01055061), mit einem Verfall bis einschließlich 03/2028 und sertralin-biomo 100 mg Filmtabletten, 50 und 
  • 100 Stück (PZN 01055084 und 01055090), mit einem Verfall bis einschließlich 12/2026 

zurück.  

Grund des Rückrufs ist, dass bei Einnahme der Tagesmaximaldosis der neue gültige Grenzwert für die Verunreinigung N-Nitroso-Sertralin überschritten wird.  

Betroffene Ware soll mittels APG-Formular über den pharmazeutischen Großhandel zur Gutschrift zurückgesendet werden. Quelle: AMK 

Moderna gewinnt mit Patentklage gegen Biontech

Der Impfstoffhersteller Moderna hat mit einer Patentklage gegen die Unternehmen Biontech und Pfizer in erster Instanz gewonnen. Moderna hatte wegen Verletzung von eigenen Patentrechten bei der Entwicklung des COVID-19-Impfstoffs Ansprüche auf Auskunft und Schadenersatz geltend gemacht. Mit Urteil habe das Landgericht Düsseldorf der Klage stattgegeben, teilt eine Gerichtssprecherin mit.  

Die Beklagten hatten nicht bestritten, das Klagepatent benutzt zu haben. Sie waren aber der Ansicht, dass sie dies bis zum 5. Mai 2023 durften, weil die Klägerin die Benutzung des Patents im Oktober 2020 in einer Presseerklärung erlaubt habe. Erst am 5. Mai 2023 habe die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die COVID-19-Pandemie für beendet erklärt, womit die Erlaubnis entfallen sei.  

Die Patentkammer ist dem letzten Punkt nicht gefolgt: Die Klägerin habe die Erlaubnis bereits am 7. März 2022 durch eine weitere Presseerklärung widerrufen. Somit müssten Biontech/Pfizer für die Nutzung bereits in den 14 Monaten danach und nicht erst ab Mai 2023 zahlen.  

Entsprechend muss Biontech nun über den Umfang der Nutzung des Klagepatents sowie die erzielten Preise und Gewinne Auskunft geben. Moderna habe Anspruch auf Schadenersatz. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Über eine Berufung hätte das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden. Quelle:dpa 

Thomapyrin® Tension Duo: neue Größe, neue PZN

Thomapyrin Tension Duo mit 3 Tabletten
Neue Packungsgröße für Thomapyrin® Tension Duo | Bild: Thomapyrin

Ab sofort ist Thomapyrin® Tension Duo in einer neuen Packungsgröße mit 36 Tabletten verfügbar (PZN 19383570). Mit einem AVP von 16,81 € (AEP 9,55 €) bietet diese Packung einen Preisvorteil von 20 Prozent gegenüber der 18er-Packung.

Die Kombination aus Ibuprofen und Coffein in Thomapyrin® Tension Duo wirkt laut Hersteller 36 Prozent schneller und 40 Prozent stärker als Ibuprofen 400 mg allein. Gleichzeitig sei die Kombination gut verträglich. Quelle: PM Thomapyrin