COVID-19-Impfung
Corona-Pandemie
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STIKO empfiehlt heterologe Impfserie: Keine doppelte AstraZeneca-Impfung mehr

in blau behandschuhten Händen liegen 2 Comirnaty-Vials und 1 Vial AstraZeneca
Bild: IMAGO / Sven Simon

Gemischte Impfserien stimulieren die Antikörperbildung besser, als wenn zweimal rein mit dem Vektorimpfstoff von AstraZeneca (Vaxzevria®) geimpft wird. Hinweise auf eine erhöhte Immunantwort nach heterologer Impfung hatten bereits die spanische CombivacS-Studie und die Saarländische Studie gebracht. Nun hat auch die Universität Oxford vor wenigen Tagen die Ergebnisse der Com-CoV-Studie veröffentlicht: Heterologe Impfserien, die eine Vektorimpfung mit AstraZeneca und eine mRNA-Impfung mit Biontech/Pfizer umfassen, sind in Bezug auf die Antikörperbildung deutlich effektiver als eine doppelte AstraZeneca-Impfung.

STIKO ändert ihre Empfehlung

Diese Daten sind auch der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut nicht entgangen. Sie reagierte prompt und hat am 1. Juli ihre Empfehlungen zur heterologen Impfung geändert. Fortan sollen alle, die bereits und nur einmal mit AstraZeneca geimpft sind, als Zweitdosis einen mRNA-Impfstoff erhalten. Zugelassen sind Comirnaty® von Biontech/Pfizer und der COVID-19-Impfstoff von Moderna (Spikevax). Neu ist, dass die STIKO nun zur gemischten Impfung unabhängig vom Alter rät – bislang (seit 1. April 2021) galt die Empfehlung zur heterologen Impfung nach einmaliger Vaxzevria®-Dosis nur für unter 60-Jährige. Grund für die damalige Entscheidung waren sehr seltene, doch schwere und teils tödliche thromboembolische Nebenwirkungen, die vorwiegend jüngere Frauen nach der ersten AstraZeneca-Impfung betroffen haben.

Neunfach höhere Antikörper nach gemischter Impfung

Ihren jetzigen Beschluss stützt die STIKO auf aktuelle Studienergebnisse, denen zufolge die Immunantwort nach heterologem Impfschema (Vaxzevria®/mRNA-Impfstoff) der Immunantwort nach einer homologen Vaxzevria®-Impfserie (zwei Impfstoffdosen Vaxzevria®) „deutlich überlegen“ sei, erklärt die Ständige Impfkommission. In der Tat hatte Com-CoV gezeigt, dass die Spiegel an neutralisierenden Antikörpern beim AstraZeneca/Biontech-Impfschema etwa neunfach höher lagen als nach doppelter AstraZeneca-Impfung. Bestimmt wurden die Antikörper 28 Tage nach der zweiten Dosis.

Impfabstand: mindestens vier Wochen

Doch wie lange sollte der Impfabstand nun zwischen der ersten Dosis Vektorimpfstoff und der zweiten Dosis mRNA-Impfstoff sein? Die STIKO rät zu einem „mindestens vierwöchigem Impfabstand“. Gleichzeitig betont sie die Wichtigkeit eines vollständigen Impfschutzes und die zweite Dosis „zeitgerecht“ wahrzunehmen. Grund hierfür ist die zunehmend zirkulierende Delta-Variante.

Schlechterer Impfschutz gegen Delta nach nur einmaliger Impfung

Dem Bericht des RKI vom 30. Juni zufolge macht die Delta-Variante, die erstmals in Indien entdeckt wurde, mittlerweile einen Anteil von 37 Prozent der Infektionen in Deutschland aus. Auch die STIKO schreibt: „In Europa und in Deutschland breitet sich momentan die Deltavariante von SARS-CoV-2 schnell aus“, diese sei „deutlich ansteckender“ als die seit März 2001 vorherrschende Alpha-Variante (erstmals in Großbritannien nachgewiesen). Zwar sei derzeit nicht gesichert, dass die Delta-Variante krankmachender ist, doch zeigten aktuelle Studienergebnisse aus dem Vereinigten Königreich, dass der Impfschutz gegen Delta nach nur einer Impfdosis „herabgesetzt“ ist, erklärt die STIKO. Anders bei vollständiger Impfserie – dann würden schwere Krankheitsverläufe ähnlich gut verhindert wie bei anderen Varianten.

Geänderte Impfabstände auch für andere Impfungen

Die STIKO hat im gleichen Zug die Impfabstandsempfehlungen für alle Impfungen angepasst. Bei Biontech/Pfizer rät sie nun zum flexiblen Impfabstand von drei bis sechs Wochen, bei Moderna sollen es vier bis sechs Wochen sein und bei zweifacher AstraZeneca-Impfung neun bis zwölf Wochen (für diejenigen, die zwei Dosen Vaxzevria® erhalten). Bei der heterologen Impfung mit AstraZeneca gefolgt von Biontech/Pfizer sollen mindestens vier Wochen dazwischen liegen. 

Diese Empfehlungen gelten „vorbehaltlich der Rückmeldungen aus dem noch zu eröffnenden Stellungnahmeverfahren“, ergänzt die STIKO. 

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