Neue Regelung für Grundimmunisierung: Janssen: Zweite Impfung zählt nicht als Booster
Die digitalen Impfnachweise sollen in Deutschland bis Anfang kommenden Monats an jüngste EU-Vorgaben sowie an Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Impfstoffs von Johnson & Johnson angepasst werden.
Umgesetzt werden soll damit die Vorgabe der Europäischen Union, nach der Impfzertifikate in der EU künftig nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig sind, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sagte.
Vollständige Grundimmunisierung erst nach zweiter Impfung
Im Zuge dessen soll in Deutschland auch eine Änderung bei der Vakzine von Johnson & Johnson umgesetzt werden. Als geimpft mit vollständigem Grundschutz gilt man in Deutschland nun erst dann, wenn auf die Johnson & Johnson-Erstimpfung eine zweite Impfung erfolgt. Dies solle möglichst mit einer mRNA-Vakzine wie der von Biontech/Pfizer oder Moderna erfolgen, wie der BMG-Sprecher bekräftigte. Der vollständige Grundschutz ist etwa im Zuge der 2G-Zugangsregeln wichtig. Mit diesem Schritt soll einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission nachgekommen werden.
Diese Änderung gelte seit dem Wochenende und solle nun technisch umgesetzt werden, sagte der Sprecher. In der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung wird direkt auf das Paul-Ehrlich-Institut verwiesen, das auch beim COVID-19-Impfstoff Janssen zwei Impfdosen für die Grundimmunisierung fordert.
STIKO rät zur zweiten Dosis mit mRNA-Impfstoff
Schon seit Anfang Oktober 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO), dass eine Grundimmunisierung mit der Vakzine von Johnson & Johnson – „aufgrund des ungenügenden Impfschutzes“ – mit einem mRNA-Impfstoff als zweite Dosis optimiert werden soll. Erst die dritte Dosis gilt demnach als Auffrischimpfung.
Zweite Dosis mit Janssen offiziell kein Booster mehr
Formal sah das bisher anders aus: Offiziell wurde die zweite Impfdosis nach der Grundimmunisierung mit dem COVID-19-Impfstoff Janssen als Booster anerkannt, es entfiel vielerorts die zusätzliche Testpflicht im Sinne der 2G-plus-Regel.
Damit ist nun Schluss, wie zum Beispiel auch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in einer aktuellen Pressemitteilung bekräftigt: „Nach den neuen Maßgaben gelten Personen, die lediglich einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden, im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und damit auch der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab sofort nicht mehr als vollständig geimpft. Allen Betroffenen wird zur Vervollständigung der Grundimmunisierung dringend eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Impfung mit Janssen empfohlen.“
Dritte Impfung gilt als Booster
Somit sei nun auch beim Impfstoff von Johnson & Johnson erst die dritte Impfung als Auffrischimpfung im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und der Corona-Verordnung des Landes zu betrachten: „Diese Neuregelung des Bundes bedeutet, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Janssen eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als ‚geboostert‘ betrachtet werden können und nicht mehr von der Befreiung von der Testpflicht im Rahmen der 2G+-Regelungen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung umfasst sind.“
Testpflicht für zweifach Geimpfte
All diejenigen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, bittet das Land, sich drei Monate später um eine Auffrischimpfung zu bemühen, um „den bestmöglichen Schutz vor einer Infektion, insbesondere aber einem schweren COVID-Verlauf zu erhalten. Bis zum Erhalt der dritten Impfung unterliegen alle Betroffenen der Testpflicht bei 2G plus.“
Digitalisierung nun fehlerfrei
Damit erledigt sich nun übrigens ein Problem, vor dem Apotheken eine ganze Weile lang gestanden hatten: Denn die einschlägigen Apps zeigen die zweite Impfdosis nach einmaliger Janssen-Immunisierung nicht als Booster an, auch wenn Apotheken beim Digitalisieren des Impfnachweises wie vorgesehen im Verbändeportal den Status „2/2 Booster“ ausgewählt hatten. Das sorgte vielfach für Ärger bei Kunden.
Erst kürzlich hatte der Deutsche Apothekerverband (DAV) noch versprochen, nach einer Lösung für dieses Problem suchen zu wollen. Das dürfte jetzt nicht mehr nötig sein. Schwierigkeiten bereitet allerdings noch immer eine Genesung nach zweifacher Impfung – auch diesbezüglich hatte der DAV angekündigt, nachbessern zu wollen.
Corona-Warn-App erhält Update
Neues zu Impf- oder Genesenen-Zertifikaten und digitalen Testnachweisen gibt es zudem bei der Corona-Warn-App des Bundes. Diese ist in einer neuen Version in der Lage, gültige Impf- oder Genesenen-Zertifikate sowie einen digitalen Testnachweis in einen Gesamtstatus zusammenzufassen. Das teilten die Betreiber der App, die SAP und Deutsche Telekom, in einem Blogeintrag mit.
In der App werden dann vier verschiedene Kombi-Anzeigen dargestellt: 2G, 2G plus, 3G und 3G plus. Nutzer können über einen Schalter zwischen dem QR-Code des Impf- oder Genesenen-Nachweises und dem Code des Testzertifikats wechseln, um schnell und unkompliziert einen 2G-plus-Nachweis zu erbringen. 2G plus in der App besagt, dass die Menschen vollständig geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Quelle: cm/dpa