COVID-19-Impfung: Herzpatienten sollten sich impfen lassen
Gemäß der Coronavirus-Impfverordnung wird der COVID-19-Impfstoff stufenweise verabreicht. Dazu wurde eine Priorisierung entsprechend dem persönlichen Risiko vorgenommen. Zu Personen der dritten Prioritätsstufe – „mit erhöhter Priorität“ – zählen unter anderem Herz-Kreislauf-Patienten: Personen mit Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronarer Herzkrankheit oder arterieller Hypertension.
Herzstiftung rät zur Impfung gegen COVID-19
Für Verunsicherung sorgten Meldungen aus dem Ausland, wonach es bei Impfungen zu Nebenwirkungen gekommen ist. Doch laut Experten entsprechen solche Nebenwirkungen den auch bei anderen Impfungen wie etwa der Grippe-Impfung auftretenden Impfreaktionen. Schwerwiegende Nebenwirkungen wie eine anaphylaktische Reaktion seien äußerst selten. Der Herzspezialist Prof. Dr. med. Thomas Meinertz von der Deutschen Herzstiftung verweist dazu auf die Daten der Zulassungsstudie für die aktuelle Vakzine, an der 43.548 Menschen teilgenommen haben. Er appelliert an Herz-Kreislauf-Patienten, die Gelegenheit zur Impfung wahrzunehmen. Der Nutzen überwiege eventuelle Risiken bei Weitem.
Warum SARS-CoV-2 für Herzpatienten riskant ist
Eine Erkrankung der Lunge, wie sie durch SARS-CoV-2 ausgelöst werden kann, ist meist mit einer zusätzlichen Belastung des Herzens verbunden. Das Organ muss dann immense Mehrarbeit leisten, um die Sauerstoffversorgung des Organismus aufrechtzuerhalten. Liegt jedoch bereits eine Herzschwäche oder eine andere kardiale Erkrankung vor, droht eine Überlastung des Herzens. Hinzu kommt, dass das Herz selbst von Coronaviren angegriffen werden kann. So kann es zu einer Herzmuskelentzündung (Myokarditis) kommen. Außerdem kann es im Rahmen einer Covid-19-Erkrankung zusätzlich zu einer Lungenentzündung kommen. Dann ist es möglich, dass Bakterien das Herz angreifen und schwere Organschäden verursachen.
COVID-19-Impfung – Priorisierung
Gemäß der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) erfolgt die Priorisierung bei der Impfung in drei Stufen. Derzeit werden Personen mit „höchster Priorität“ geimpft, wozu vor allem Personen ab 80 Jahren sowie Pflegeheimbewohner, deren Betreuer und beruflich besonders exponiertes Personal in medizinischen Einrichtungen zählen.
Anschließend sollen Personen mit „hoher Priorität“ Anspruch auf die Schutzimpfung haben, etwa Menschen ab 70 Jahren und besondere Risikopersonen, zum Beispiel Menschen mit geistiger Behinderung oder nach Organtransplantation.
Dann sind Personen mit „erhöhter Priorität“ an der Reihe, wozu neben Menschen ab 60 Jahren unter anderem Personen zählen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen COVID-19-Krankheitsverlauf haben: Personen mit Adipositas, chronischer Nieren- oder Lebererkrankung, Immundefizienz/HIV, Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, COPD oder Asthma bronchiale sowie Autoimmun- oder rheumatischen Erkrankungen. „Erhöhte Priorität“ haben übrigens auch Personen aus der sogenannten Kritischen Infrastruktur, wozu zum Beispiel Apothekenwesen und Pharmawirtschaft gezählt werden.
Quellen: Deutsche Herzstiftung e.V.; Bundesministerium für Gesundheit