COVID-19-Impfung
Corona-Pandemie
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Aktualisierte STIKO-Empfehlung: Corona: Wer sollte sich mit welchem Impfstoff boostern?

Frau in blau-weiß gestreifter Bluse mit 4 Pflastern auf Oberarm
Die Ständige Impfkommission hat ihre Empfehlung aktualisiert: Sie empfiehlt für die Booster-Impfung die angepassten Impfstoffe. | Bild: i-am-helen / AdobeStock

Die adaptierten Corona-Impfstoffe sind da. Alle warteten gespannt, was die Ständige Impfkommission (STIKO) denn nun hinsichtlich der an Omikron angepassten Vakzinen empfehlen würde. Am vergangenen Dienstag wurde der Beschlussentwurf schließlich veröffentlicht. In einer Mitteilung informiert die STIKO über den Inhalt. 

Auffrischimpfung mit an Omikron angepasster Vakzine

Demnach soll für alle Auffrischimpfungen (Booster) ab zwölf Jahren vorzugsweise einer der zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe eingesetzt werden. Einen Unterschied zwischen den BA.1 und den BA.4/5-adaptierten Impfstoffen macht die STIKO bei ihrer Empfehlung nicht. Die gelte für beide, heißt es. 

Sowohl der BA.1- als auch der BA.4/5-adaptierte Impfstoff löse nämlich im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten aus. Die Antikörperantwort gegenüber dem Wildtyp-Virus soll gleichbleibend sein. Auch weiterhin sollen die bisherigen Impfstoffe für die Grundimmunisierung verwendet werden. Zur Grundimmunisierung sind die adaptierten Impfstoffe nicht zugelassen.

Wer sollte sich wann und mit welchem Impfstoff impfen lassen?

Im Detail empfiehlt die STIKO (vorbehaltlich möglicher Rückmeldungen im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens) Folgendes: 

  • Personen ab zwölf Jahren:
    • sollen grundsätzlich eine Auffrischimpfung (3. Impfung) erhalten.
    • Bevorzugt mit einem an Omikron angepassten bivalenten mRNA-Impfstoff (ab zwölf Jahren: „Comirnaty Original/Omicron BA.1“ oder „Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5“; ab 30 Jahren auch „Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1“)  und im Regelfall sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion.
  • Eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung) wird empfohlen für:
    • Personen ab dem Alter von 60 Jahren und Personen im Alter ab zwölf Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz,
    • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patienten bzw. Bewohnern,
    • Bewohner in Einrichtungen der Pflege und
    • Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
    • Vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff und im Abstand von sechs Monaten zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion).
  • Eine 5. Impfung (also eine weitere Impfung nach dem 4. Ereignis) ist sinnvoll für:
    • besonders gefährdete Personen (z. B. Hochbetagte, Personen mit Immundefizienz) unter Berücksichtigung des individuellen Gesundheitszustands und der Gefährdung (entsprechend der 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung).
    • Im Regelfall sechs Monate nach der letzten Impfung oder Infektion.
    • Die Indikationsstellung soll unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und des individuellen Erkrankungsrisikos mit ärztlicher Beratung erfolgen.
  • Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren:

Omikron: Wer nicht infiziert war, profitiert am meisten

Die STIKO geht davon aus, dass Personen, die im Zuge der Omikron-Welle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, besonders von einer Impfung mit einem adaptierten Impfstoff profitieren. Sie besitzen nämlich in Bezug auf verschiedene Varianten des Spike-Proteins eine weniger breite Immunantwort.

BA.1 oder BA.4/5?

Die Wahl des konkreten adaptierten Impfstoffs erachtet die STIKO als nicht so wichtig. Viel entscheidender ist in den Augen des Gremiums, dass die Impfempfehlungen generell umgesetzt und die Impfungen in Anspruch genommen werden. Das gelte insbesondere für die Auffrischimpfungen. Primäres Ziel der COVID-19-Impfung sei weiterhin die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe. Vor diesen schützen die monovalenten Wildtyp-Impfstoffe unverändert – auch bei Omikron-Varianten. Die Vakzinen könnten weiterhin eingesetzt werden, erklärt die STIKO. Daher ist es aus ihrer Sicht auch nicht erforderlich, dass Personen, die kürzlich eine Auffrischimpfung erhalten haben, vorzeitig nochmals geimpft werden.

Die STIKO schätzt die neuen bivalenten Impfstoffe als sicher und gut verträglich ein – trotz der begrenzten klinischen Studiendaten, die werden nämlich erst mit Zeitverzug verfügbar sein. Die angepassten Vakzinen verwendeten dieselbe mRNA-Plattform wie die bisherigen. Der Unterschied bestehe nur in wenigen Nukleotiden und die Immunantwort resultiere auch aus einer Auseinandersetzung mit dem Spike-Protein des Virus, begründet die STIKO diese Einschätzung.

Anpassungen sind noch möglich

In trockenen Tüchern ist die Empfehlung übrigens noch nicht. Es handelt sich bei den Empfehlungen um einen Entwurf, der nun in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren geht. Es könnte also auf Rückmeldungen hin noch Anpassungen geben. Anschließend werden die Empfehlungen von der STIKO beschlossen und treten mit Veröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin in Kraft. 

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