COVID-19-Impfung
Corona-Pandemie
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Angepasste Corona-Impfstoffe ab August

Ärztin hält Spritze zum Impfen in der Hand, Seniorin sitzt im Hintergrund
Unter anderem wird Personen über 60 Jahre empfohlen, jährlich eine Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 wahrzunehmen. | Bild: Rido / AdobeStock

Laut Information des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) haben die angepassten Corona-Impfstoffe die Zulassung erhalten, wie der Deutsche Apothekerverband in einem Rundschreiben jüngst informierte. Für die Corona-Auffrischungsimpfungen sollen im August die angepassten Impfstoffe für die derzeit kursierende Virusvariante JN.1 verfügbar sein. 

Ab dieser Woche werden die vom Bund beschafften Vakzinen des Herstellers Biontech für alle Altersgruppen an den Pharma-Großhandel ausgeliefert, wie das Gesundheitsministerium in Berlin mitteilte. Am 6. August 2024 sollen die COVID-19-Impfstoffe erstmalig für die Impfungen ab Kalenderwoche 33 (12. bis 16. August 2024) bestellbar sein.

Gut zu wissen: Diese Impfstoffe werden zentral vom Bund zur Verfügung gestellt:

  • Comirnaty® JN.1 für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren, 30 μg/Dosis Injektionsdispersion (graue Kappe, 6 Dosen pro Vial)
  • Comirnaty® JN.1 für Kinder (5 bis 11 Jahre), 10 μg/Dosis Injektionsdispersion (blaue Kappe, 6 Dosen pro Vial)
  • Comirnaty® JN.1 für Kinder (6 Monate bis 4 Jahre), 3 μg/Dosis Konzentrat zur Herstellung einer Injektionsdispersion (gelbe Kappe, 3 Dosen pro Vial, ist zu verdünnen)

Auslieferung von anderen Corona-Impfstoffen wird eingestellt

Mit der Markteinführung der an JN.1 angepassten Comirnaty® Impfstoffe wird die Auslieferung der an Omikron XBB.1.5 angepassten Comirnaty® Impfstoffe durch den Bund eingestellt. Sofern diese in Apotheken lagern, sind sie fachgerecht zu entsorgen.

Nuvaxovid® XBB1.5 steht bis zum Ablauf der Haltbarkeit am 31. August 2024 zur Verfügung. Nach Ablauf der Haltbarkeit ist dieser Impfstoff ebenfalls fachgerecht zu entsorgen. 

Der an JN.1 variantenangepasste Impfstoff von Novavax wird erst im Herbst erwartet.

Zur Erinnerung: Auffrischungsimpfung für welche Personengruppen?

Die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses basiert auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Diese raten folgenden Personen aktuell jährlich im Herbst zu einer Auffrischimpfung mit einem mRNA- oder proteinbasierten Impfstoff entsprechend der Zulassung mit einer aktuell von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Variantenanpassung: 

  • „Personen im Alter ≥ 60 Jahre
  • Bewohnende in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht
  • Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.

Für immungesunde Personen dieser Indikationsgruppen, die im laufenden Jahr bereits eine SARS- COV-2-Infektion hatten, ist die jährliche COVID-19-Impfung im Herbst in der Regel nicht notwendig.  

Gesunden Erwachsenen < 60 Jahre sowie gesunden Schwangeren werden bei bestehender Basisimmunität derzeit keine jährlichen Auffrischimpfungen empfohlen.“ Quelle: Aktualisierung der COVID-19-Impf­empfehlung in den allgemeinen Empfehlungen der STIKO 2024, Epid. Bull. 2/2024 (Stand: 11.01.2024) 

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