Corona-Tests
Corona-Pandemie
3 min merken gemerkt Artikel drucken

Ohne PCR-Nachweis kein Genesenenzertifikat: Reicht ein Antikörper­nachweis für ein Genesenenzertifikat?

Antikörpertest auf schwarzem Untergrund
Das BMG und das RKI sind sich nicht einig, ob ein Antikörpernachweis geeignet ist, um eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen. | Bild: IMAGO / Future Images

Wer gesichert – mittels PCR-Nachweis – mit SARS-CoV-2 infiziert war, gilt für sechs Monate als genesen und soll sich in der Regel danach zunächst einmalig gegen COVID-19 impfen lassen. Doch was passiert mit Menschen, die keinen positiven PCR-Nachweis vorlegen können, weil sie unbemerkt und asymptomatisch infiziert waren? Zählt auch ein positiver Antikörpertest als Nachweis für die Immunität und genügt ein Antikörpernachweis für ein Genesenenzertifikat?

Die für diese unbemerkt infiziert gewesenen Personen wohl etwas unbefriedigende Antwort lautet: Nein. Rechtliche Grundlage für dieses „Nein“ bildet die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai, die genau festlegt, wer als „genesen“ gilt und wem sodann ein „Genesenenzertifikat“ zusteht. Als „genesen“ gilt, wer keine COVID-19-Symptome hat und einen auf sich ausgestellten Genesenennachweis besitzt. Den Genesenennachweis gibt es aber nur, wenn eine vorherige Infektion durch eine PCR (oder andere Nukleinsäureamplifikationstechnik) bestätigt ist und der PCR-Test mindestens 28 Tage sowie höchstens sechs Monate alt ist. Antikörpernachweise berücksichtigt der Gesetzestext nicht. Kurzum: Ohne PCR-Nachweis kein Genesenenzertifikat.

BMG hält Antikörpertests für nicht zuverlässig

Die Redaktion hat beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) nachgefragt, warum ein Antikörpertest als Nachweis der Immunität denn nicht ausreicht. Vier Argumente nennt das BMG für seine Entscheidung. So sind nach Ansicht des BMG die „nachgewiesenen Antikörper nicht immer wirksam“. Auch lasse die „Menge der Antikörper keinen sicheren Rückschluss auf den Schutz vor einer Infektion zu“. Zudem gibt das BMG zu Bedenken, dass der „Antikörpernachweis auch durch andere Coronaviren verursacht“ sein kann und auch „keinen Rückschluss auf den Zeitpunkt der Infektion zulässt“. Das BMG zweifelt an der Zuverlässigkeit und Aussagefähigkeit der Antikörpertests – und ist hier durchaus anderer Meinung als das Robert Koch-Institut (RKI).

RKI: Antikörpernachweise eignen sich für Nachweis einer durchgemachten Infektion

So erklärt das RKI: „Die spezifischen SARS-CoV-2-Antikörpernachweise aus Laboren, die akkreditiert sind und/oder nach RiLiBÄK (Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen) arbeiten, sind mittlerweile so zuverlässig, dass sie nunmehr prinzipiell geeignet sind, einen Zustand nach SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen.“

Ohne PCR-Nachweis: gleiche Impfempfehlungen wie für nie Infizierte

Ob das BMG mit dieser Einschätzung der RKI-Experten nun die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung nachbessert und Antikörpertests zum Nachweis einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion akzeptiert und in Zukunft aufführen wird? Diese Frage beantwortete das Bundesgesundheitsministerium nicht. Somit bleibt – vorerst zumindest – die Aussage des BMG bestehen: „Wenn kein PCR-Test durchgeführt wurde, gelten die gleichen Impfempfehlungen wie bei Personen, die nie an COVID-19 erkrankt waren.“

Ausweg COVID-19-Impfung

Somit können sich vormals Infizierte gegen COVID-19 impfen lassen und bekommen dann –  nach vollständiger Impfserie bzw. einer Dosis COVID-19-Vakzine Janssen® –  auch ein Impfzertifikat. Dass auch eine COVID-19-Impfung trotz unbemerkt durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion sicher, verträglich und wirksam ist, davon geht das RKI aus: „Die bisher vorliegenden Studienergebnisse geben insgesamt keine Hinweise darauf, dass die Impfung nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion problematisch bzw. mit Gefahren verbunden wäre, das gilt für Sicherheit, Wirksamkeit und Verträglichkeit der Impfung.“

Zurück