Corona-News des Tages
Corona-Pandemie
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Corona-News des Tages: Meldungen vom 16. bis 20.03.2020

3D-Animation in Blau und Rot eines Coronavirus
Bild: artegorov3@gmail / AdobeStock

Dienstag, den 17.03.2020

Einschränkung der AOK-Rabattverträge gilt auch für Hamburg

Wie der Hamburger Apothekerverein mitteilt, gilt die Vereinbarung mit der AOK Rheinland/Hamburg über die jüngsten Erleichterungen bei den Rabattverträgen (siehe unten) auch für Hamburg. Damit darf ein „im Einzelfall“ nicht vorhandenes Rabattarzneimittel substituiert werden, um einen Folgekontakt zu vermeiden. Die Kennzeichnung erfolge wie vertraglich vorgesehen mit dem Sonderkennzeichen 02567024 sowie mit dem Faktor 5 oder 6, bei Importarzneimitteln mit dem Faktor 3 oder 4. Quelle: daz.online/tmb 

RKI stuft SARS-CoV-2-Risiko als „hoch“ ein

Die Risikobewertung zu COVID-19 des RKI (Robert Koch-Institut) wurde laut Internetauftritt gegenüber der Version vom 15. März 2020 geändert. Dort liest man nun, dass es sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation handele. Bei einem Teil der Fälle seien die Krankheitsverläufe schwer, „auch tödliche Krankheitsverläufe kommen vor“ und die Zahl der Fälle in Deutschland steigt weiter. Diese Entwicklung hat nun dazu geführt, dass „die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland“ derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt wird. Quelle: dpa/RKI/sn 

BMG bittet Ärzte und Apotheker um „bedarfsgerechte“ Arzneimittelvergabe

Mit Hilfe von Hinweisen zum Verordnungsverhalten will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) anlässlich der COVID-19-Pandemie Versorgungsengpässen vorbeugen. Daher wendete sich das BMG am gestrigen Montag an die Ärzteschaft und bat unter anderem darum auf die Ausstellung von Privatrezepten, soweit sie aus ärztlicher Sicht nicht erforderlich sind, zu verzichten. Die Verordnung von Arzneimitteln insbesondere bei chronisch Kranken (z. B. mit einer N3-Packung) sollte wie gewohnt fortgesetzt werden. Auch PTA und Apotheker werden um Mithilfe gebeten: So sollen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und apothekenübliche Waren nur in „bedarfsgerechten Mengen“ abgegeben werdenQuelle: daz.online/cm 

Auch Noweda und Kehr schränken ihre Leistungen ein

Nachdem der Pharma-Großhändler Phoenix bereits gestern über eine Einschränkung seiner Services berichtet hat, ziehen nun auch die Apotheker-Genossenschaft Noweda und Kehr nach. Noweda streicht ab heute vorübergehend die letzte Tagestour. Kehr appelliert an seine Kunden, von Bervorratungskäufen abzusehen, da Großbevorratungen die Versorgungslage unnötigerweise verschärfen würden. Um diesem Verhalten entgegenzuwirken gilt, ab sofort, dass die Retourenfrist auf 14 Tage reduziert wird. Zudem wurden am gestrigen Montag aufgrund des hohen Auftragsvolumens zwischenzeitlich keine Aufträge mehr von Kehr angenommen. Quelle: daz.online/br 

WHO: Ibuprofen im Verdachtsfall nur nach ärztlicher Rücksprache

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) rät aktuell bei Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus davon ab, ohne ärztlichen Rat das Medikament Ibuprofen einzunehmen. Es gebe zwar keine neuen Studien, aus denen hervorgehe, dass Ibuprofen mit höherer Sterblichkeit verbunden sei, sagte WHO-Sprecher Christian Lindmeier am Dienstag in Genf. Aber die Experten prüften die Lage zur Zeit. „Wir raten, im Verdachtsfall Paracetamol und nicht Ibuprofen einzunehmen“, sagte Lindmeier. Dies beziehe sich ausschließlich auf die Einnahme ohne ärztlichen Rat, betonte er. Quelle:dpa 

Empfehlung der BAK für Tätigkeiten während der Covid-19-Pandemie

Seit vergangenem Donnerstag gibt es offizielle Empfehlungen der Bundesapothekerkammer (BAK) zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Apotheke während einer Covid-19-Pandemie. Unsere Kollegen von DAZ.online haben sich diese genauer angeschaut. Hier die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  • Entscheidung über Beschäftigungsverbot für Schwangere und Stillende gemäß MuSchG sowie für Jugendliche gemäß JArbSchG treffen.
  • Mitarbeiter mit Krankheitszeichen haben die Tätigkeit abzubrechen und sollen die Symptome ärztlich abklären lassen.
  • Mitarbeiter in der Offizin auf die notwendige Zahl beschränken.
  • Räumlichen Abstand zwischen Mitarbeitern und Patienten wahren (z. B. durch Plexiglasscheiben).
  • Ggf. nur eine begrenzte Anzahl Patienten gleichzeitig in die Offizin lassen.
  • Allgemeine Maßnahmen zur Hygiene und zum Arbeitsschutz beachten (z. B. Räume regelmäßig lüften).
  • Flächen mit häufigem Kontakt zu Patienten mind. arbeitstäglich desinfizieren.
  • Händedesinfektion nach direktem Kontakt mit (potenziell) Erkrankten; das Tragen von Schutzhandschuhen in der Offizin wird nicht empfohlen.
  • Geeigneten Arbeitskittel und Mund-Nasen-Schutz tragen; Atemschutz wird bei Tätigkeiten mit Patientenkontakt empfohlen.
  • Auch im Botendienst tätige Mitarbeiter und das Reinigungspersonal sollten besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen (z. B. direkten Kontakt vermeiden, Schutzkleidung tragen).Quelle: daz.online/dm/sn 

Drosten: Kein Hinweis, dass Ibuprofen Coronavirus-Erkrankungen verschlechtert

Als Reaktion auf die in den vergangenen Tagen kursierende und verunsichernde WhatsApp-Sprachnachricht stellt Professor Christian Drosten, Leiter der Virologie an der Berliner Charité und Coronavirus-Experte, klar: „Das SARS-Coronavirus 2 ist zwar neu, aber andere Coronaviren und Erkältungsviren kennt man, und auch da gibt es keinen Hinweis darauf, dass eine Ibuprofen-Einnahme diese Viruserkrankungen verschlechtern würde.“ Drosten ist überzeugt, wenn es einen Zusammenhang gäbe, wäre dies mittlerweile bekannt, denn „Ibuprofen ist ein sehr breit verfügbares Medikament, und es sind doch auch sehr breit vorhandene Erkältungsviren in der Bevölkerung“. Und weiter: „Ich glaube, das wüsste man inzwischen, wenn das so wäre.“ Quelle:daz.online/cm 

AOK Rheinland/Hamburg schränkt Rabattverträge ein

Um in der aktuellen Situation zu verhindern, dass Patienten wiederholt in die Apotheke kommen müssen, schränkt die AOK Rheinland/Hamburg Rabattverträge während der Coronakrise ein. Grundsätzlich gelten nach wie vor die abgeschlossenen Verträge. Das heißt: Wenn die Apotheke das rabattierte Arzneimittel auf Lager hat, muss sie es auch abgeben. Allerdings: Wenn der Patient in der Apotheke steht und sein Rabattarzneimittel nicht da ist, muss er oder sie kein zweites Mal kommen. PTA und Apotheker dürfen dann sofort auch ein anderes Präparat abgeben und müssen dies mit einem Corona-Sonderkennzeichen (02567024 mit dem Faktor 5 oder 6) auf dem Rezept vermerken. Dasselbe gilt übrigens für nichtverfügbare Importarzneimittel (Sonderkennzeichen 02567024 mit dem Faktor 3 oder 4). Quelle: daz.online/br 


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