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PTAheute-Pinnwand KW 11/2025: Broschüren, Online-Shopping und Opioide

PTAheute-Pinnwand KW 11/2025
Bilder: contrastwerkstatt, M.Dörr & M.Frommherz, sitthiphong, Jamrooferpix / AdobeStock; Montage: PTAheute

Immer mehr Online-Käufe von Medikamenten

Immer mehr Menschen in Deutschland kaufen ihre Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel im Internet. Im vergangenen Jahr gaben laut Statistischem Bundesamt 21 Prozent der Bevölkerung im Alter von 16 bis 74 Jahren an, Arzneimittel, Vitaminpräparate und andere Nahrungsergänzungsmittel online eingekauft zu haben. Im Jahr 2021 lag dieser Anteil noch bei 16 Prozent.  

Bei den Online-Käufern liegt der Anteil der Frauen (24 Prozent) höher als der Anteil der Männer (17 Prozent). Besonders Menschen mittleren Alters kaufen den Angaben zufolge öfter Arznei- oder Nahrungsergänzungsmittel per Mausklick: 23 Prozent der 25- bis 64-Jährigen gaben an, solche Produkte über das Internet zu bestellen.  

Deutlich geringer fiel dieser Anteil in den jüngeren und älteren Altersgruppen aus: Bei den 65- bis 74-Jährigen lag er bei 17 Prozent, bei den 16- bis 24-Jährigen bei lediglich 12 Prozent. Insgesamt gaben im vergangenen Jahr laut Bundesamt gut 83 Prozent der Bevölkerung im Alter von 16 bis 74 Jahren in Deutschland an, schon einmal Waren online bestellt zu haben. Quelle: dpa 

Chargenrückruf: Teicoplanin Eberth 400 mg Pulver

Im Rahmen einer Nachuntersuchung von Teicoplanin Eberth 400 mg, Pulver zur Herstellung einer Injektions-/Infusionslösung oder einer Lösung zum Einnehmen, 1 Stück (PZN 17582880), Ch.-B.: AB240042A, ist eine mikrobielle Kontamination festgestellt worden. 

Die Dr. Friedrich Eberth Arzneimittel GmbH ruft deshalb die betreffende Charge zurück.  

Betroffene Arzneimittel sollen zur Gutschrift ausreichend frankiert an folgende Firmenadresse gesendet werden (Portokosten werden erstattet):  

Dr. Friedrich Eberth Arzneimittel GmbH  
Am Bahnhof 2  
92289 Ursensollen Quelle: AMK 

Deutsche Hochdruckliga bietet Patientenbroschüren für Bluthochdruck an

Ein dauerhaft erhöhter Blutdruck ist ein zentraler Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Eine frühzeitige Diagnose und gezielte Aufklärung sind entscheidend – doch Sprachbarrieren können die Beratung erschweren. 

Deshalb stellt die Deutsche Hochdruckliga e.V. (DHL)® | Deutsche Gesellschaft für Hypertonie und Prävention Ärzten sowie Apotheken ihre Patienteninformationsbroschüre und das Blutdruck-Tagebuch zur Dokumentation der Messwerte jetzt kostenfrei in sechs Sprachen zur Verfügung.

In der Broschüre „Häufige Fragen und Antworten zum Thema Bluthochdruck“ ist medizinisches Wissen gemäß den aktuellen Leitlinien für Laien verständlich aufbereitet. Sie informiert über die Ursachen von Bluthochdruck, über die damit verbundenen Risiken für das Herz-Kreislauf-System sowie über Präventionsmöglichkeiten.

Worauf es bei der Blutdruckmessung ankommt, erfahren Patienten im handlichen Blutdruck-Tagebuch.

Die Patientenbroschüre und das Blutdruck-Tagebuch sind ab sofort in den Sprachen Arabisch, Englisch, Polnisch, Spanisch, Türkisch und Ukrainisch erhältlich. Sie können kostenlos unter www.hochdruckliga.de heruntergeladen oder als Druckversion bestellt werden. Quelle: PM DHL 

Verordnung von opioidhaltigen Schmerzmitteln ist rückläufig

Die Verordnung von opioidhaltigen Schmerzmitteln (Analgetika) ist in Deutschland zwischen 2005 und 2020 um 19 Prozent gesunken. Das ergibt eine vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beauftragte Untersuchung von Krankenkassendaten. Ausgewertet wurden Abrechnungsdaten von ca. 25 Millionen Personen. 

Insgesamt bestätigen und erweitern diese Ergebnisse die Erkenntnisse aus früheren Studien, dass es in Deutschland keine Hinweise auf eine sogenannte Opioid-Krise gebe, so das BfArM.

Etwa ein Fünftel der Personen mit einer Neuverordnung eines Opioid-Analgetikums erfüllte während des Betrachtungszeitraums mindestens einmal die Kriterien für einen Langzeitgebrauch. Der häufigste potenzielle Grund hierfür waren nichttumorbedingte chronische Schmerzen. 

Die Ergebnisse zu Missbrauch und Abhängigkeit lassen zwar vermuten, dass insbesondere in der Altersgruppe 20 bis 39 Jahre in manchen Fällen ein nicht indikationsgerechter Gebrauch stattfindet, doch die entsprechenden Anteile seien gering. Quelle: daz.online 

Chargenrückruf: Tacrolimus AL, Hartkapseln, retardiert 

Die Firma Aliud Pharma GmbH ruft folgende Arzneimittel zurück:  

  • Tacrolimus AL 0,5 mg Hartkapseln, retardiert, 30 und 100 Stück (PZN 18110404 und 18105389), Ch.-B.: 1306630, 1306641, 1309020, 1309031,  
  • Tacrolimus AL 1 mg Hartkapseln, retardiert, 30 und 100 Stück (PZN 18110410 und 18105432), Ch.-B.: 1306640, 1309032, 1402067,  
  • Tacrolimus AL 3 mg Hartkapseln, retardiert, 30 und 100 Stück (PZN 18110479 und 18105455), Ch.-B.: 1306633, 1306642, und  
  • Tacrolimus AL 5 mg Hartkapseln, retardiert, 30 und 100 Stück (PZN 18110485 und 18105478), Ch.-B.: 1309026, 1309033, 1309034, 1402058, 1402074.  

Im Rahmen einer Stabilitätsprüfung wurde ein nicht spezifikationskonformes Ergebnis für den Gehalt und die Freisetzung festgestellt.   

Die Rücksendung noch vorhandener Packungen zur Gutschrift erfolgt unter schriftlicher Anmeldung mit Angabe der Chargennummer, der Rechnungs- und Kundennummer per Fax unter der Nummer 089 208060054. 

Angemeldete Retouren werden durch einen Dienstleister abgeholt. Zwei bis drei Werktage vor Abholung erhalten Apotheken die Retourendokumente per Fax. Diese sind dem Paket beizulegen. Quelle: AMK 

Anstieg von gemeldeten Tuberkulosefällen in Sachsen

Die Zahl der Tuberkulose-Erkrankungen hat im vergangenen Jahr in Sachsen nach einem leichten Rückgang 2023 wieder zugenommen. Zum Stichtag 1. März registrierte die Landesuntersuchungsanstalt 161 Fälle, nach 145 im Vorjahr. Das entspricht einem Anstieg von 11 Prozent.  

Das Niveau liegt aber deutlich unter dem der Jahre 2015 bis 2018 mit jeweils über 200 Fällen. In den beiden ersten Monaten dieses Jahres wurden nach Angaben des Gesundheitsministeriums bisher sieben Tuberkulose-Erkrankungen gemeldet – zuletzt gab es im Umfeld einer Dresdner Kita zwei Fälle.  

Auch in Thüringen wurde ein Tuberkulosefall an einer Schule gemeldet. Die Kontaktpersonen blieben bislang von einer Infektion ­verschont.

Eine Ansteckung setzt in der Regel engen und mehrstündigen Kontakt mit Infizierten voraus. Für gesunde Erwachsene liegt das Erkrankungsrisiko laut RKI bei 5 bis 10 Prozent, für Menschen mit eingeschränkter Immunabwehr ist es deutlich höher. Bei nachgewiesener Infektion können Medikamente die Entwicklung zu einer Tuberkulose wirksam verhindern. Quelle: dpa / daz.online 

Salus bietet Online-Schulungen zu Schoenenberger Heilpflanzensäften

Die sog. Phyto-Snacks dauern etwa 10 Minuten und beschäftigen sich jeweils mit einem Beratungsthema wie Blasenentzündung, Wechseljahresbeschwerden oder Husten. In der Online-Schulung erhalten die Teilnehmer Informationen zur Indikation, Patientengruppe und Beratungstipps. 

Die Anmeldung ist kostenlos. Unter allen, die sich die Schulungen ansehen und ein Formular ausfüllen, werden zehn Pakete mit Schoenenberger Säften verlost. Weitere Informationen zu den Phyto-Snacks finden Sie auf www.schoenenberger.com Quelle: PM Salus 

Chargenrückruf: Clarithromycin Eberth 500 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung, 10 Stück 

Im Rahmen einer Nachuntersuchung wurde eine mikrobielle Kontamination folgender Arzneimittel festgestellt:  

Clarithromycin Eberth 500 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung, 10 Stück (PZN 10394201), Ch.-B.: GLC01N06, mit Verfall 31.05.2027  

Für alle anderen Chargen ist zwingend die Empfehlung des BfArM zur Verwendung eines Sterilfilters vor der Anwendung zu beachten.  

Die Rücksendung der betroffenen Chargen erfolgt zur Gutschrift ausreichend frankiert an folgende Firmenadresse (Portokosten werden erstattet):   

Dr. Friedrich Eberth Arzneimittel GmbH  
Am Bahnhof 2  
92289 Ursensollen Quelle: AMK 

Umfrage: Mehrheit gegen Abschaffung des Cannabisgesetzes

Eine mögliche Rücknahme der Teillegalisierung von Cannabis stößt in Deutschland einer neuen Umfrage zufolge mehrheitlich auf Widerstand. Mit 55 Prozent habe sich mehr als die Hälfte der Befragten gegen die Abschaffung des Cannabisgesetzes ausgesprochen, ergab eine Forsa-Umfrage im Auftrag der KKH Kaufmännische Krankenkasse. Für eine Rücknahme des Gesetzes waren 36 Prozent der Befragten.  

Für die repräsentative Studie wurden vom 12. bis 18. Februar 2025 bundesweit 1.012 Menschen im Alter zwischen 18 und 70 Jahren online befragt.  

Seit April 2024 gilt die von der Ampel-Koalition beschlossene Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken. Allerdings sollte das Gesetz aus der Sicht von Unionspolitikern reformiert oder sogar komplett rückabgewickelt werden. Das Cannabisgesetz sei ein gefährlicher Irrweg und müsse rückgängig gemacht werden, hatte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Tino Sorge, Anfang März betont. Quelle: dpa 

Poster für die Apotheke: Entsorgung von Arzneimitteln

Viele Patienten wissen nicht, wie sie abgelaufene Arzneimittel sicher entsorgen können. Die Aufklärung über die geltenden, regional unterschiedlichen Entsorgungswege nimmt in der Apotheke Zeit in Anspruch. 

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg macht in einem Newsletter auf das Angebot des Umweltbundesamtes aufmerksam. Dieses stellt ein kostenfreies Poster zur Verfügung, auf dem regional richtige Entsorgungsinformationen schnell händisch ergänzt werden können und das vor Ort aufgehängt oder als Handzettel ausgehändigt werden kann.

Das Poster ist auch in einer mehrsprachigen Variante mit Informationen in Englisch, Französisch, Polnisch, Türkisch, Russisch und Arabisch erhältlich. Weitere Informationen und den Download zum Poster finden Sie auf www.umweltbundesamt.de Quelle: Newsletter Landesapothekerkammer BW 5/2025 

Rückruf: Allopurinol Hexal 300 – Tablette, 20 und 100 Tabletten 

Gemäß Feststellungsbescheid des BfArM vom 24. Februar 2025 (PSUSA/00000095/202312) ist die Zulassung folgender Arzneimittel erloschen:  

  • Allopurinol Hexal 300 – Tablette, 20 Tabletten, (PZN 00345673) Ch.-B.: KZ2506  
  • Allopurinol Hexal 300 – Tablette, 100 Tabletten, (PZN 00345704) Ch.-B.: KU9283, KU9284, KU9285, KU9286, KX4334, KX4336, KX4342, KX4361  

Auf die Zulassung wurde seitens der Hexal AG verzichtet. Daher ruft die Hexal AG alle gegebenenfalls noch im Markt befindlichen Packungen der genannten Chargen zurück.  

Die Rücksendung noch vorhandener Packungen erfolgt zur Gutschrift an folgende Adresse, Portokosten werden erstattet:  

Salutas Pharma GmbH  
Retourenabteilung  
Otto-von-Guericke-Allee 1  
39179 Barleben.  

Die AMK merkt an, dass die genannten Arzneimittel nicht mehr im ABDA-Artikelstamm gelistet sind. Quelle: AMK 

Vorschläge gegen die Notdienst-Not

Das heutige System der Apotheken-Notdienste stößt angesichts des immer dünner werdenden Netzes an Apotheken insbesondere im ländlichen Raum an seine Grenzen: Patienten müssen immer weitere Wege in Kauf nehmen, die Apotheker aber trotzdem immer mehr Notdienste absolvieren. 

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK BW) hat nun in einem Positionspapier Vorschläge vorgestellt, wie der Apotheken-Notdienst neu gedacht werden kann. Darin heißt es, dass eine „grundlegende Optimierung“ notwendig sei, bei der „die Notfallversorgung ganzheitlich und interdisziplinär gedacht werden“ müsse.

Folgende vier Punkte nennt die Kammer (gekürzt):

  1. Neben einer Erhöhung der Finanzmittel für den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) soll ein innovativer Verteilmechanismus des NNF auf Voll- und Teilnotdienste zur kostendeckenden Honorierung der Notdienste beitragen.
  2. Mit einer deutlichen Erhöhung der vom Patienten zu entrichtenden Notdienstgebühr von derzeit 2,50 Euro auf 10 Euro soll der Patientenstrom gesteuert und auch ein gewisser Beitrag zur Kostendeckung erzielt werden.
  3. Um eine Versorgung rund um die Uhr gewährleisten zu können, wird eine Kombination von Teil- und Vollnotdiensten vorgeschlagen. Zu Zeiten mit höherem Patientenaufkommen (z. B. bis 23 Uhr) könnten mehr Apotheken Notdienst leisten als zu Zeiten mit geringerem Patientenaufkommen (z. B. von 23 Uhr bis 8 Uhr).
  4. Notdienst habende Apotheken sollen die Möglichkeit eines Video-Konsils mit dem ärzt­lichen Notdienst bekommen. Damit ergäbe sich für viele Patienten eine Zeitersparnis und auf ärztlicher Seite könnten Aufwand und Kosten eingespart werden. Der zusätzliche Aufwand in der Apotheke müsse sachgerecht vergütet werden.

Quelle: daz.online 

Chargenrückruf: Duloxetin Glenmark magensaftresistente Hartkapseln

Die Firma Glenmark Arzneimittel GmbH ruft folgende Arzneimittel zurück:  

  • Duloxetin Glenmark 20 mg magensaftresistente Hartkapseln, 28 Stück (PZN 11323309), Ch.-B.: 240465,  
  • Duloxetin Glenmark 40 mg magensaftresistente Hartkapseln, 28 Stück (PZN 11323344), Ch.-B.: 240487 und  
  • Duloxetin Glenmark 60 mg magensaftresistente Hartkapseln, 98 Stück (PZN 11323373), Ch.-B.: 240353.  

In diesen Chargen wird bei Einnahme der Tagesmaximaldosis der momentan gültige Grenzwert für die Verunreinigung N-Nitroso-Duloxetin überschritten. 

Die Rücksendung noch vorhandener Packungen soll mittels APG-Formular über den pharmazeutischen Großhandel zur Gutschrift erfolgen. Quelle: AMK 

Gerichtsurteil: Cannabis-Plattform „Dr Ansay“ verstößt gegen HWG

Erfolg für die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) im Kampf gegen zweifelhafte Online-Plattformen: Das Landgericht Hamburg untersagt „Dr Ansay“, sein Online-Rezeptportal für Medizinalcannabis in der bisherigen Form weiterzubetreiben. 

So darf die Plattform nicht mehr gegenüber Endverbrauchern für die Durchführung von telemedizinischen Behandlungen werben, bei denen die Verschreibung von medizinischem Cannabis angestrebt wird. 

Ebenfalls nicht erlaubt ist, gegenüber Endverbrauchern für den Absatz von medizinischem Cannabis zu werben, so wie es bislang praktiziert wurde.

Das Gericht folgt damit der Auffassung der AKNR, die in dem Internet-Auftritt von „Dr Ansay“ sowohl einen Verstoß gegen das Verbot der Werbung für telemedizinische Behandlungen gem. § 9 Heilmittelwerbegesetz (HWG) als auch gegen das Verbot der Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nach § 10 Abs. 1 HWG sah. Quelle: daz.online 

ABDA warnt vor fragwürdigen Präparaten

Die ABDA warnt in einer Pressemitteilung vor Schwindelpräparaten und betont in diesem Zusammenhang den Wert der Beratung in Apotheken vor Ort. „Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist oft eben nicht wahr. Es gibt immer wieder Schwindelpräparate“, sagt der Präsident der Bundesapothekerkammer, Armin Hoffmann.

Als aktuelles Beispiel für solche Schwindelpräparate wird auf angebliche Abnehmpflaster mit natürlichen Inhaltsstoffen verwiesen. Sie knüpfen an die wachsende Popularität der GLP-1-Rezeptor-Agonisten zur Gewichtsreduktion an. Die ABDA betont jedoch, dass diese Präparate bisher gespritzt werden müssen, um wirksam zu sein. 

Die ABDA weist auf typische Warnzeichen hin, an denen Verbraucher*innen mögliche Schwindelpräparate erkennen können:

  • werden als Ersatz für verschreibungspflichtige Arzneimittel beworben
  • sind kostspielig
  • werden nicht von der Krankenkasse getragen
  • helfen angeblich gegen unterschiedliche Erkrankungen
  • werden als bessere Alternative zur „Schulmedizin“ dargestellt
  • wissenschaftliche Studien fehlen
  • stattdessen euphorische Berichte von einzelnen Patienten

Quelle: daz.online 

Chargenrückruf: Duloxetin beta 

Die Firma betapharm Arzneimittel GmbH ruft folgende Arzneimittel zurück:  

  • Duloxetin beta 30 mg magensaftresistente Hartkapseln, 98 Stück (PZN 11096523), Ch.-B.: 230899, 240152, und  
  • Duloxetin beta 60 mg magensaftresistente Hartkapseln, 98 Stück (PZN 11096552), Ch.-B.: 220779.  

In diesen Chargen wird bei Einnahme der Tagesmaximaldosis der momentan gültige Grenzwert für die Verunreinigung N-Nitroso-Duloxetin überschritten.  

Rücksendungen betroffener Chargen sollen ausreichend frankiert gesendet (Portokosten werden erstattet) werden an:  

NextPharma – Niederlassung Werne  
Retourenabteilung  
Eichenbusch 1  
59368 Werne. Quelle: AMK 

Roche: Partnerschaft mit Zealand Pharma zur Behandlung von Fettleibigkeit

Roche weitet sein Portfolio zur Behandlung von Fettleibigkeit und Übergewicht mit einem exklusiven Lizenzabkommen mit dem dänischen Unternehmen Zealand Pharma aus. Zusammen wollen die beiden Unternehmen Petrelintid weiter entwickeln und vermarkten, wie der Basler Konzern am Mittwoch mitteilte. Die Vereinbarung ermögliche eine Reihe von Therapieoptionen, wie etwa den Einsatz von Petrelintid als Monotherapie sowie in Kombination mit Roches führendem Wirkstoff CT 388, der auch zur Behandlung von Fettleibigkeit getestet wird.  

Petrelintid ist den Angaben zufolge derzeit in Phase II der klinischen Entwicklung. Es handelt sich dabei um ein lang wirkendes Amylin-Analogon, das sich für die einmal wöchentliche subkutane Verabreichung eignet.  

Der Abschluss der Transaktion steht unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigungen und anderer üblicher Abschlussbedingungen. Die Parteien gehen davon aus, dass die Transaktion im zweiten Quartal 2025 abgeschlossen sein wird. Quelle: dpa