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Neuer Gehaltstarif­vertrag in Nordrhein: So viel verdienen PTA ab sofort im Tarifgebiet Nordrhein

Frau sitzt auf dem Boden und hält Zettel in den Händen, vor ihr liegen weitere Zettel und ein Taschenrechner
Für Apothekenangestellte in Nordrhein gilt rückwirkend zum 1. Januar 2025 ein neuer Gehaltstarifvertrag. | Bild: Pormezz / AdobeStock

Nordrhein fällt ebenso wie Sachsen nicht unter den Bundesrahmentarifvertrag (BRTV). Neben einem eigenen Rahmentarifvertrag gibt es auch eigene Gehaltstarifverträge. Letztere hatte die Apothekengewerkschaft Adexa bereits zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Ein neuer Abschluss stand lange aus. 

Während sich der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und Adexa bereits im Sommer 2024 auf einen neuen Gehalts- und Bundesrahmentarifvertrag geeinigt hatten, gingen die Apothekenmitarbeitenden im Tarifgebiet Nordrhein bislang leer aus und der bisherige Tarifinhalt bestand weiter. Das Einstiegsgehalt für PKA lag sogar unter dem Mindestlohn.   

Tarifvertrag in Nordrhein: 140 Euro mehr – beginnend mit dem Januargehalt 2025 

Tanja Kratt, Bundesvorstand und Leiterin der Adexa-Tarifkommission, sagt dazu Folgendes: „Wir freuen uns, dass wir unseren Mitgliedern in Nordrhein nun endlich einen neuen Gehaltstarifvertrag präsentieren können, schließlich mussten sie lange genug darauf warten! Für alle Berufe und Tarifstufen erhöhen sich die Gehälter um einen Sockelbetrag. Bezogen auf eine Vollzeitstelle mit 40 Stunden gibt es ein Plus von 140 Euro – beginnend mit dem Januargehalt.“

Mehr Nettogehalt durch Umlage der Sonderzahlung  

Außerdem wird die Hälfte der tariflichen Sonderzahlung, also des 13. Tarifgehalts, auf die zwölf Monate des Kalenderjahres umgelegt. Das entspricht 1/24 pro Monat. Die andere Hälfte wird – wie bisher – spätestens mit dem Novembergehalt ausgezahlt. 

Kratt erläutert: „Damit steht den Mitarbeitenden ein höheres monatliches Nettogehalt zur Verfügung. Und bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld, beim Elterngeldbezug und beim Kurzarbeitergeld wird das Nettogehalt ebenfalls zugrunde gelegt. Einmalig ausgezahlte Leistungen wie ein 13. Gehalt werden dabei nicht berücksichtigt.“

Gehaltstabelle für PTA im Tarifgebiet Nordrhein ab 01.01.2025*

 

 alter Gehaltstarif (gekündigt zum 31.12.2023)

neuer Gehaltstarif (gültig ab dem 01.01.2025)

 

1.–2. Berufsjahr2.346,00 Euro

2.486,00 Euro

+ 104,00 Euro (1/24 Sonderzahlung)

= 2.590,00 Euro

3.–5. Berufsjahr2.440,00 Euro

2.580,00 Euro

+ 108,00 Euro (1/24 Sonderzahlung)

= 2.688,00 Euro

6.–7. Berufsjahr 2.632,00 Euro

2.772,00 Euro

+ 116,00 Euro (1/24 Sonderzahlung)

= 2.888,00 Euro

 8.–9. Berufsjahr2.896,00

3.036,00 Euro

+127,00 Euro (1/24 Sonderzahlung)

= 3.163,00 Euro

ab 10. Berufsjahr2.957,00 Euro

3.096,00 Euro

+ 129,00 Euro (1/24 Sonderzahlung)

= 3.226,00 Euro

*bezieht sich auf Tarifgehälter in Vollzeit (40-Stunden-Woche); einen Teilzeitrechner finden Sie auf der Adexa-Website unter www.adexa-online.de im Login-Bereich

Ausbildungsgehälter an Bundesrahmentarifvertrag angepasst 

Zudem steigen die Ausbildungsvergütungen in Nordrhein für Pharmazeuten im Praktikum (PhiP), PTA-Praktikanten sowie PKA-Auszubildende auf das Niveau des Tarifvertrages von Adexa und ADA:  

Für PhiP beträgt die Ausbildungsvergütung monatlich jetzt 1.100 Euro, für PTA-Praktikanten 850 Euro pro Monat und für PKA-Azubis 850 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 900 Euro im zweiten und 950 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Kratt ergänzt: „Dieser Anstieg ist mit Blick auf den Nachwuchsmangel ganz wichtig!“

Zur Erinnerung: Für wen gilt die Tarifbindung?

Der Tarifvertrag ist für den Arbeitgeber nur dann verpflichtend, wenn sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation sind.

Angestellte einer öffentlichen Apotheke müssen also Mitglied bei der Apothekengewerkschaft Adexa sein und der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA).

Neuer Tarifvertrag in Nordrhein ist gültig bis Mitte 2026  

Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt zunächst 18 Monate, also bis zum 30. Juni 2026. Beide Tarifparteien haben dazu vereinbart, dass im zweiten Halbjahr 2025 über einen Anschlussvertrag zum 1. Januar 2026 verhandelt werden soll, wenn es bis dahin von der neuen Bundesregierung eine rechtssichere Honorarerhöhung für die öffentlichen Apotheken geben sollte.

Dazu kommentiert Adexa-Bundesvorstand Andreas May: „In den letzten Monaten haben wir mit Blick auf die Bundestagswahl noch einmal bei allen relevanten Parteien intensiv für eine Stärkung der öffentlichen Apotheken sowie bessere Arbeitsbedingungen für die Apothekenteams geworben. Und wir werden die Verantwortlichen in der künftigen Bundesregierung und im Bundestag beim Wort nehmen!“

Die Tariftabelle steht in Kürze unter www.adexa-online.de/tarifvertraege bereit.