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PTAheute-Pinnwand KW 35/2024: Organspende, RSV-Impfstoff und Kondome

Pinnwand-Titelbild KW 35; Bildercollage
Bilder: Azeemud-Deen Jacobs/peopleimages.com / AdobeStock, Alexander Raths / AdobeStock, Graphicroyalty / AdobeStock; Montage: PTAheute

Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche:

Knapp 150.000 Einträge in Organspende-Register   

In das neue zentrale Online-Register zur Organspende haben sich fünf Monate nach dem Start knapp 150.000 Menschen eingetragen. Mit Stand 21. August waren es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums 147.822 Erklärungen, wie die „Rheinische Post“ berichtete. Das Register ist seit 18. März online, nach einem Monat waren es zunächst knapp 98.000 Eintragungen gewesen.  

Auf dem Portal www.organspende-register.de kann man ab dem Alter von 16 Jahren dokumentieren, ob man zu einer Organspende nach dem Tod bereit ist oder nicht. Eintragen kann man sich zunächst, indem man einen Ausweis mit Online-Funktion verwendet. Die Angaben sind freiwillig, kostenlos und können geändert und gelöscht werden. Erklärungen auf Papier, etwa Organspendeausweise, sind weiter möglich.  

Das Online-Register ist Kernstück eines 2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes, das Erklärungen zur Spendenbereitschaft erleichtern soll. Ein vom Kabinett kürzlich auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf sieht vor, auf Wunsch der Länder eine darin enthaltene Vorgabe zu streichen, dass digitale Einträge ins Register auch in Ausweisstellen und Passämtern ermöglicht werden sollen.  

Hintergrund sind Bemühungen um mehr lebensrettende Organspenden. Im vergangenen Jahr haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe gespendet. Das waren 96 mehr als nach einem starken Einbruch 2022, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation bilanzierte. Zugleich standen aber knapp 8.400 Menschen auf den Wartelisten für eine Transplantation. Quelle: dpa / vs 

Erster mRNA-Impfstoff gegen RSV zugelassen

Im Winter 2022/2023 gab es in Deutschland rund 12.800 RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte und 1.340 Todesfälle in Krankenhäusern bei Menschen über 60 Jahren, die Krankheitslast ist also hoch. Zur Prophylaxe von Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytialvirus (RSV) stehen bis jetzt mit Arexvy® und Abrysvo® zwei proteinbasierte Impfstoffe zur Verfügung.  

Dagegen ist mResvia® ein mRNA-Impfstoff auf Basis der gleichen Lipid-Partikel wie die COVID-19-Impfstoffe von Moderna. Er kodiert für ein stabilisiertes Präfusions-F-Glykoprotein des RS-Virus. Das F-Glykoprotein wird für das Eindringen des Virus in Wirtszellen benötigt. Die Präfusionskonformation des F-Proteins ist hoch konserviert und daher als Target für Virus-neutralisierende Antikörper gut geeignet.

Die Zulassung von mResvia® erfolgte für Erwachsene im Alter von 60 Jahren und älter zum Schutz vor durch RSV-Infektionen verursachten Erkrankungen der unteren Atemwege. „Es ist die erste Zulassung eines mRNA-Impfstoffes in Europa für eine andere Krankheit als COVID-19“, informierte Stéphane Bancel, Chief Executive Officer von Moderna. Von der amerikanischen Zulassungsbehörde FDA wurde mResvia® bereits am 14. Juni 2024 zugelassen.

Weiterführende Informationen rund um die erste mRNA-Vakzine gegen RSV lesen Sie auf daz.online.

Opiumtinktur: Dosiergenauigkeit in der Apotheke nachfragen

Eingestellte Opiumtinktur wird bei Erwachsenen zur Behandlung schwerer Durchfälle eingesetzt. Das Präparat wird tropfenweise eingenommen, was zu Dosierungsproblemen führen kann, wie mehrere Apotheken nun berichten.

Apotheken meldeten an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), dass nach längerer Anwendung die jeweilige Tropfengröße und die Tropfgeschwindigkeit stark schwanken kann oder sich das Behältnis nicht komplett entleeren ließe. Der betroffene Hersteller verweist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit von Ausfällungen, die den Tropfer verstopfen können. 

Professor Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK, dazu: „Der Hersteller gibt die Empfehlung, die Flasche in die geschlossene Hand zu nehmen, um durch Körperwärme die Tropfgeschwindigkeit wieder zu regulieren. Patienten sollten sich in ihrer Apotheke vor Ort daher unbedingt zur korrekten Anwendung beraten lassen.“

Durch die schwankende Tropfengröße war auch eine korrekte Dosierung für Patienten nicht immer möglich, was das Risiko für Nebenwirkungen erhöht. Schulz weiter: „Es ist wichtig, die möglichen Symptome einer Überdosierung wie Atemdepression oder Schläfrigkeit zu kennen. Patienten werden in ihrer Apotheke vor Ort auch hierzu beraten.“ Quelle: ABDA / vs 

Neues PTA-Schulgebäude in Münster eingeweiht

Doppelt so viele Ausbildungsplätze wie bislang: In Münster ist das neue Gebäude einer PTA-Schule eingeweiht worden. Die Schule war bislang in Trägerschaft der Stadt und in einem Grundschulgebäude untergebracht. Das neue Gebäude steht auf einem Grundstück, das der AVWL von der Stadt erwarb. 

Es gibt zwei Klassen pro Jahrgang mit insgesamt 160 Plätzen. Zu der Ausstattung gehören vier Klassenräume, ein Chemielabor, Galeniklabor, Botanikraum, ein multifunktionelles Foyer (Aula und Pausenraum), ein Multifunktionsraum mit Übungsapotheke, Bibliothek, Verwaltungsräume und Lehrerzimmer.

Deutlich wurde: Der Berufsstand braucht nicht nur bessere Rahmenbedingungen für die Ausbildung, sondern unter anderem auch eine angemessene Vergütung: Während eines Podiumsgesprächs machten die zwei Oberstufenschüler klar, dass neben besseren Rahmenbedingungen für die Ausbildung weitere Aspekte geändert werden müssen, damit der PTA-Beruf attraktiv ist. Die beiden Schüler wünschten sich mehr Wertschätzung, mehr Entwicklungsmöglichkeiten und eine angemessene Bezahlung.

Der Vorsitzende des AVWL und des Arbeitgeberverbandes Deutscher Apotheken (ADA), Thomas Rochell, bezeichnete dies als berechtigte Forderungen. Zugleich wies er darauf hin, dass die Apotheken vor Ort chronisch unterfinanziert sind, weil die staatlich geregelte Vergütung trotz Inflation und massiver Kostensteigerungen seit 20 Jahren de facto nicht mehr erhöht worden ist.

Mehr dazu erfahren Sie auf daz.online.

Jugendliche benutzen deutlich seltener Kondome   

Die jüngere Generation in Europa greift nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vor dem Sex immer seltener zum Kondom. Der Gebrauch von Kondomen sei unter sexuell aktiven Heranwachsenden seit 2014 deutlich zurückgegangen, während die Rate an ungeschütztem Sex besorgniserregend hoch sei, teilte das in Kopenhagen ansässige WHO-Regionalbüro Europa mit. Dies setze junge Leute einem erheblichen Risiko sexuell übertragbarer Infektionskrankheiten und ungewollter Schwangerschaften aus, warnte die Organisation.  

Für den Bericht wurden im Zeitraum von 2014 bis 2022 alle vier Jahre jeweils Zehntausende 15-Jährige aus 42 Ländern und Regionen in Europa, Zentralasien und Kanada zu ihrer sexuellen Gesundheit befragt. Eines der Ergebnisse: Ein erheblicher Anteil der sexuell aktiven Befragten hat ungeschützten Geschlechtsverkehr. 

Der Anteil der Jungen, die angaben, beim letzten Sex mit Kondom verhütet zu haben, sank von 2014 bis 2022 von 70 auf 61 Prozent, bei Mädchen von 63 auf 57 Prozent. Fast ein Drittel (30 Prozent) benutzte demnach beim letzten Geschlechtsverkehr weder ein Kondom noch die Antibabypille. 

Deutsche Jugendliche liegen beim Kondomgebrauch im Durchschnitt: Wie aus dem Bericht hervorgeht, gaben 59 Prozent der sexuell aktiven Jungen und 58 Prozent der Mädchen 2022 an, beim letzten Sex ein Kondom verwendet zu haben. 2014 waren es noch 72 Prozent der Jungen und 68 Prozent der Mädchen gewesen.  

Im Vergleich zu den meisten anderen Ländern scheint die Pille in Deutschland deutlich häufiger genutzt zu werden: Nur 16 Prozent der Mädchen und 23 Prozent der Jungen aus der Bundesrepublik verwendeten weder Pille noch Kondom. Bessere Werte wiesen in der Hinsicht nur Österreich und die Schweiz auf.  

Die Daten deuten nach WHO-Angaben auf erhebliche Lücken bei der altersgerechten Aufklärung sowie dem Zugang zu Verhütungsmitteln hin. Die Ergebnisse des Berichts seien bestürzend, nicht aber überraschend, erklärte WHO-Regionaldirektor Hans Kluge. Quelle: dpa / vs 

Ozempic-Engpässe mindestens bis Jahresende

Die derzeitigen Lieferengpässe beim GLP-1-Rezeptoragonisten Ozempic® (Semaglutid) werden voraussichtlich noch bis Ende des Jahres anhalten, wie der Hersteller Novo Nordisk erklärte.

Im Juli hatte das Unternehmen in einer Meldung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erklärt, es werde vermutlich noch „bis ins vierte Quartal hinein“ zu „zeitweiligen Engpässen“ kommen.

Eine Entspannung ist demnach nicht eingetreten, eher eine Verschärfung. „Die Nachfrage nach Ozempic® ist aufgrund der hohen öffentlichen Aufmerksamkeit weltweit sehr viel stärker gestiegen als wir erwartet hatten“, sagte eine Unternehmenssprecherin. Nach wie vor übersteige die anhaltend hohe Nachfrage die Produkti­ons­kapazitäten, sodass man die Lieferengpässe für alle Dosierungen und Packungsgrößen verlängert habe. Quelle: Ärzteblatt / vs 

Gesundes-Herz-Gesetz: Mehr Vorbeugung gegen Herzerkrankungen geplant

Neue Angebote zur Vorbeugung mit regelmäßigen Checks sollen nach Plänen der Bundesregierung mehr Herzerkrankungen in Deutschland vermeiden. Das Kabinett brachte einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf den Weg, der dafür zusätzliche Möglichkeiten zur Vorsorge und Früherkennung auf Kassenkosten vorsieht.

Konkret sollen Jugendliche von zwölf bis 14 Jahren und Erwachsene in bestimmten Altersabständen von den Kassen zu Laboruntersuchungen und Analysen von Risikofaktoren eingeladen werden. Bestehende Gesundheitsuntersuchungen sollen dafür um Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erweitert werden, und zwar im Alter von 25, 40 und 50 Jahren. Medikamente, die Blutfettwerte senken und beim Aufhören mit dem Rauchen unterstützen, sollen leichter verordnet werden können.

Mit dem beschlossenen Entwurf des „Gesundes-Herz-Gesetzes“ (GHG) soll auch das Spektrum pharmazeutischer Dienstleistungen, das Apotheken erbringen und zu GKV-Lasten abrechnen dürfen, erweitert werden.

Bleibt es bei den Vorgaben des Kabinettsbeschlusses, könnten Apotheken künftig bei volljährigen GKV-Versicherten alle zwölf Monate etwa Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes erheben sowie zur Prävention „tabakassoziierter Erkrankungen“ beraten. 

Zudem sollen die Apotheken in die vorgesehenen Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen systematisch eingebunden werden. Quelle: dpa, Ärztezeitung / vs