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Tag der Organspende am 3. Juni: Ausweis oder Register: Erklärung zur Organ­spende abgeben

Organspendeausweis in Hosentasche
Die Entscheidung zur Organspende kann z. B. in einem Organspendeausweis schriftlich festgehalten werden. | Bild: blende11.photo / AdobeStock

Schneller als gedacht kann jeder z. B. durch einen Unfall oder eine Erkrankung in die Situation kommen, auf ein Spenderorgan angewiesen zu sein oder selbst zum Organspender zu werden. 

Allein in Deutschland warten derzeit mehr als 8.400 Menschen auf ein Spenderorgan, jedoch wird der Bedarf bisher nicht annähernd gedeckt: Vergangenes Jahr wurden bundesweit nur 2.877 Organe gespendet.  

Zu wenig Spenden, trotz Bereitschaft

Zwar ist die Zahl der Spender im Vergleich zu 2022 um elf Prozent gestiegen, dennoch kann Dr. med. Axel Rahmel, medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), keine Entwarnung geben: „Wir haben nach wie vor einen erheblichen Mangel an Spenderorganen, sodass nicht allen Menschen, die auf ein Organ warten, geholfen werden kann, obwohl wir die medizinischen Möglichkeiten dazu haben.“

Das Plus von elf Prozent habe lediglich das Niveau aus den Jahren vor 2022 wiederhergestellt.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hatte im Januar und Februar 2022 in einer Repräsentativbefragung zum Thema „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland 2022“ bundesweit 4.004 Personen im Alter zwischen 14 und 75 Jahren befragt. Demnach steht mit 84 Prozent ein Großteil der Befragten dem Thema Organ- und Gewebespende positiv gegenüber.

Entscheidung zur Organspende schriftlich festhalten

„(…) Das ist ein sehr erfreuliches Ergebnis“, sagt Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA. „Viele Spenden kommen jedoch nicht zustande, weil der Wille (zur Organ- und Gewebespende) nicht eindeutig mitgeteilt wird.“ 

Laut Befragung haben insgesamt 44 Prozent der Befragten ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende schriftlich festgehalten – in einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder in Form beider Dokumente. 17 Prozent haben eine Entscheidung getroffen, diese aber nicht schriftlich dokumentiert.

Dietrich betont, wie wichtig es ist, „die Menschen zum Thema Organspende gut zu informieren. Unser Ziel ist, zu einer gut informierten Entscheidung beizutragen. Wichtig ist, diese zu dokumentieren, zum Beispiel in einem Organspendeausweis.“

Organspendeausweis oder Organspende-Register?

Seit dem 18. März gibt es neben dem Organspendeausweis auch die Möglichkeit, seine Entscheidung online im Organspende-Register festzuhalten. Zwischenzeitlich haben bereits 120.100 Menschen ihre Erklärung dort eingetragen. Der Eintrag ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.

In den nächsten Monaten werden die Registrierungsmöglichkeiten dort überarbeitet. Außerdem werden Kliniken die Daten abrufen können, um so eine Organspende zu finden.

Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) und Kommissarischer Leiter der BZgA, erklärt: „Eine im Organspende-Register dokumentierte Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit. Das Selbstbestimmungsrecht wird gewahrt und Angehörige sowie die Ärztinnen und Ärzte werden entlastet. Im Gegensatz zum Organspendeausweis, der zum Beispiel verloren gehen oder nicht auffindbar sein kann, ist das Organspende-Register immer verfügbar.“

Fragen und Antworten zum Organspende-Register

Um die Hemmschwelle zur dokumentierten Entscheidung möglichst gering zu halten, hat die DSO zum Tag der Organspende Antworten auf die häufigsten Fragen zum Organspende-Register beantwortet. 

Wie sicher ist meine Erklärung im Organspende-Register?
Die Registerdaten sind nicht öffentlich einsehbar und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt. Jede Person, die eine Erklärung im Organspende-Register abgeben, ändern oder widerrufen möchte, muss sich zunächst mittels sicherer Verfahren authentifizieren.

Auch der Abruf der Erklärung durch entsprechend berechtigtes Personal des Krankenhauses ist nur nach dessen vorheriger Registrierung und Authentifizierung möglich. Auf Ihre Erklärung haben nur Sie selbst und berechtigtes Personal des Krankenhauses Zugriff, soweit die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Bleibt meine Erklärung zur Organ- und Gewebespende in meiner Patientenverfügung oder in meinem Organspendeausweis gültig?
Ja. Sie können Erklärungen zur Organ- und Gewebespende weiterhin in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festhalten. Wichtig: Es gilt immer die jüngste Erklärung zur Organ- und Gewebespende. Sollten Sie bereits eine Erklärung in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentiert haben, achten Sie darauf, dass sich diese Erklärungen nicht widersprechen.

Tag der Organspende am 3. Juni

Der Tag der Organspende findet seit 1983 jährlich am ersten Samstag im Juni statt. Jedes Jahr darf ein anderes Bundesland mit Aktionen und Veranstaltungen auf das Thema Organspende aufmerksam machen. Dieses Jahr findet der Aktionstag im baden-württembergischen Freiburg im Breisgau statt. 

Unter dem Motto „Zeit, Zeichen zu setzen“ soll der Aktionstag danken, aufklären und ein Zeichen für die Wichtigkeit der Entscheidung zur Organspende setzen.

Noch viel Unsicherheiten bei Organspende

Die Repräsentativbefragung der BZgA liefert auch Erkenntnisse zu häufigen Fehlinformationen rund um das Thema Organspende: Bei der Befragung im Jahr 2020 dachten noch 50 Prozent der Befragten fälschlicherweise, dass es eine Altersgrenze für Organspenden gibt. Tatsächlich gibt es keine feste Altersgrenze für eine Organspende. Der bislang älteste Spender in Deutschland war 98 Jahre alt. 

Generell gibt es kaum Kontraindikationen, die gegen eine Organspende sprechen. Nur wenige Menschen können nicht spenden, beispielsweise mit seltenen Erkrankungen wie metastasierte Tumorerkrankungen, einer schweren Sepsis oder einem Multiorganversagen.

Auch die Sorge, dass potenzielle Organspender im Notfall nicht mehr ausreichend medizinisch versorgt werden, ist unbegründet. Wie die DSO erklärt, kommen Menschen nur als Organspender infrage, wenn bei ihnen der Hirntod eingetreten ist. Kreislauf und Atmung der verstorbenen Person werden künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrechterhalten, daher behalten die Organe ihre Funktionsfähigkeit. Lediglich bei dieser kleinen Gruppe Verstorbener stellt sich die Frage einer Organspende. Für die Feststellung des Hirntodes gibt es strenge Vorgaben.

Grundsätzlich ist das Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls immer, das Leben eines Menschen zu retten. Notärzte, Rettungsteams und Intensivmediziner, die sich dafür einsetzen, haben nichts mit der Organentnahme und Transplantation zu tun, betont die DSO.

Auch kann die Entscheidung eines potenziellen Organspenders nicht ohne Weiteres von Angehörigen rückgängig gemacht werden. Der Wille der verstorbenen Person hat immer Vorrang. Eine Organspende ist rechtlich zulässig, wenn z. B. ein Einverständnis in einem Organspendeausweis oder dem Organspende-Register dokumentiert ist. Die Angehörigen werden also nicht um eine Entscheidung gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden. 

Nur wenn der Wille des Verstorbenen weder schriftlich vorliegt noch in einem Gespräch erwähnt oder mitgeteilt wurde, werden die Angehörigen gebeten, zunächst nach dem mutmaßlichen Willen oder – in letzter Konsequenz – nach ihren eigenen Wertvorstellungen zu entscheiden.  Quellen: PM BZgA; PM UKE; PM DSO