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PTAheute-Pinnwand KW 28/2024: Psychotherapie, Cannabis und das Wetter

PTAheute-Pinnwand KW 28/2024
Bilder: WavebreakmediaMicro, UrbanExplorer, Monika Wisniewska, Jamrooferpix / AdobeStock

Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche.

Psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte verbessert

Wie die „Ärzte Zeitung“ jüngst berichtet, soll die psychotherapeutische Versorgung für Privatversicherte und Beihilfeempfänger verbessert werden. Dazu haben Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer zusammen mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfeträgern eine Reihe analoger Abrechnungsmöglichkeiten für eine Reihe von neuen psychotherapeutischen Leistungen festgelegt. Gültig sind diese seit 1. Juli 2024.

Künftig können Psychotherapeuten über die PKV und Beihilfe so nun auch die Einbindung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) abrechnen. Auch für etablierte Leistungen wie die psychotherapeutische Sprechstunde, die Akutbehandlung und Kurzzeittherapie gibt es nun Analogziffern. Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Mehr-psychotherapeutische-Leistungen-werden-abrechenbar-450829.html 

Lauterbach für Verbot von „begleitetem Trinken“ für Jugendliche

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach spricht sich für ein Verbot des sog. begleiteten Trinkens von 14- bis 16-Jährigen aus. „Aus gesundheitspolitischer Sicht kann es zu diesem Thema keine zwei Meinungen geben“, sagt Lauterbach. „Die Anwesenheit von Erwachsenen ändert nichts an der Schädlichkeit von Alkohol für Kinder. Deswegen sollte das sogenannte begleitete Trinken untersagt werden.“

Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren im Beisein einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Schaumwein trinken.  

Auch die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach und die Berliner Gesundheitssenatorin Ina Czyborra sind für eine Abschaffung des begleiteten Trinkens. Die Erlaubnis habe mit Blick auf die Präventionsziele keinen Sinn, so Gerlach. Quelle: dpa / mia 

Heimversorgung: Korrekte Schreibweise beim E-Rezept beachten

Die Pflicht zur Chargendokumentation für verifizierungspflichtige Arzneimittel, die für Heimbewohner verblistert werden, ist noch bis 30. Juni 2025 ausgesetzt. 

Apotheken müssen stattdessen das Wort „STELLEN“ in das entsprechende Datenfeld eintragen. Damit ist für die Krankenkassen dokumentiert, dass es sich um eine Verblisterung handelt.

Nun informiert der Bayerische Apothekerverband (BAV), dass die Annahmestellen der Krankenkassen auf die korrekte Schreibweise der Bezeichnung hingewiesen haben. 

„Hinweise aus der Praxis belegen, dass diese Bezeichnung, oft auch in kreativer Weise, inkorrekt in das entsprechende Datenfeld eingetragen wird“, heißt es beim BAV. Und er führt auch einige Beispiele als falsche Eintragungen an.

  • Bestandsware
  • Blisterzentrum
  • Stellen
  • STellen
  • stellen
  • STEllen
  • stewllen
  • stllen
  • stwellen

Der Appell des Verbandes: „Bitte tragen Sie ausschließlich das Wort 'STELLEN' (wie hier geschrieben) in das Datenfeld ein“Quelle: daz.online 

DPhG warnt vor Abgabe von Medizinalcannabis zu Genusszwecken

Seit April gibt es einen großen Run auf Medizinalcannabis – auch von Menschen, die dieses ganz offensichtlich eher zu Genuss- als zu medizinischen Zwecken konsumieren. Speziell darauf ausgerichtete Online-Plattformen stellen gegen wenige Euro Gebühr Privatrezepte für Cannabisblüten zur Verfügung – und das gegen alle möglichen Krankheitsbilder, von Asthma bis Scheidenpilz. Die Betreiber der Seiten, ebenso wie die telemedizinisch zugeschalteten „behandelnden“ Ärzte, haben ihren Sitz in der Regel im Ausland.

Es könne keinesfalls im Sinne des Gesetzgebers sein, dass diese Verordnungspraxis dazu genutzt wird, Medizinalcannabis zu Genusszwecken zu erwerben, um so die Beschränkungen zur Fahrtauglichkeit, der erlaubten Mengen oder sonstiger Art zu umgehen, betont die Expertengruppe „Medizinisches Cannabis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) in einem aktuellen Statement. 

Cannabisblüten werden im sog. „No-Label-Use“ verordnet, erläutert die DPhG-Expertengruppe. In der Regel erfolgten hier Verschreibungen, wenn alle anderen zugelassenen Arzneimitteln keine therapeutischen Erfolge erzielen können. Allerdings gibt es nur wenige zugelassene Indikationen für Cannabis. Daher sei die Bandbreite an Indikationen ungewöhnlich. Quelle: daz.online 

Lauterbach will Verkaufsverbot von Lachgas

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will per Gesetz den Verkauf von Lachgas als Partydroge an junge Leute verbieten. Der Politiker erarbeitete dazu eine Gesetzesänderung. Das Papier sei nun in die Ressortabstimmung gegangen. Lauterbach hatte sich in der Vergangenheit mehrfach für strengere Regeln ausgesprochen.

Lachgas fällt in Deutschland bisher nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und kann etwa in Sahnekapseln oder Kartuschen im Supermarkt, in Tabakläden oder im Internet gekauft werden. Andere Staaten haben bereits gesetzliche Regelungen gegen den Missbrauch getroffen.

Für Kinder und Jugendliche soll demnach ein grundsätzliches Besitzverbot gelten. Dem Bericht zufolge soll aber die industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als «anerkannte Verwendung» erlaubt bleiben, solange ein Missbrauch des Stoffes als Rauschmittel ausgeschlossen werden könne. 

Der Bundesgesundheitsminister will zudem die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol verbieten. Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt. 

Dem Blatt zufolge soll die Gesetzesänderung nach der Sommerpause umgesetzt werden und könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten. Quelle: dpa / mia 

Juni 2024 mit neuem Temperaturrekord

Weltweit betrachtet war der letzte Monat der wärmste Juni seit Beginn der Datenaufzeichnungen. Wie der EU-Klimawandeldienst Copernicus mitteilt, lagen die Temperaturen im vergangenen Monat 1,5 Grad über dem geschätzten Juni-Durchschnitt der Jahre 1850 bis 1900, der vorindustriellen Referenzperiode. Damit war es der zwölfte Monat in Folge, der die 1,5-Grad-Schwelle erreichte oder überschritt, berichtet „tagesschau.de“.

Von Juli 2023 bis Juni 2024 lag die globale Temperatur laut den Copernicus-Daten 1,64 Grad über dem vorindustriellen Durchschnitt. In diesem Zeitraum war jeder einzelne Monat der weltweit wärmste seit Aufzeichnungsbeginn. 

Viele Experten gehen demnach davon aus, dass das im Pariser Klimaschutzabkommen vereinbarte 1,5-Grad-Ziel nicht mehr zu halten ist. Sie sehen hierin ein weiteres Indiz für den Klimawandel. Quelle: tagesschau.de / mia 

Neues Packungsdesign für das Hexal OTC Schmerzportfolio

Neues Design für Hexal-Produkte
Die OTC-Schmerzprodukte wurden neu verpackt. | Bild: Hexal

Ab Juli erscheint das gesamte OTC-Angebot an Schmerzmitteln von Hexal in einem neuen Design. Die Umstellung soll voraussichtlich Anfang 2025 vollständig abgewickelt sein.

Die Änderung gilt für IbuHEXAL® akut, Ibu-lysinHEXAL®, Paracetamol 500 mg HEXAL®, Sumatriptan HEXAL® bei Migräne, Naratriptan HEXAL® bei Migräne, Diclac® Dolo und Diclac® Schmerzgel. Neue Grafiken auf den Verpackungen sowie ein deutlicheres Farbschema unterstützen den Wiedererkennungswert der Produkte.

Rezepturen und PZN der Präparate verändern sich nicht. Auch die Packungen mit dem alten Design bleiben verkehrsfähig und können abgegeben werden. Quelle: PM Hexal / mia 

Vogelgrippe: Wie gut ist Deutschland vorbereitet?

Aus den USA hört man immer wieder Meldungen über Rinder, die mit dem Vogelgrippe-Virus H5N1 infiziert wurden. Dieses Virus sehen einige Experten als einen potenziellen Pandemie-Kandidaten. Im Falle eines Ausbruchs bei Menschen wäre Deutschland aber wahrscheinlich deutlich besser vorbereitet als bei Corona. 

Wieso sprechen derzeit alle über die Vogelgrippe?
Das Virus H5N1 befällt seit Jahrzehnten verstärkt Vögel. Rinder mit H5N1-Infektion gab es bislang nicht. Wie die Übertragung vom Wildvogel auf eine Kuh ablief, ist noch unklar. Sicher ist, dass sich inzwischen auch Menschen bei den Rindern angesteckt haben. Vier Fälle wurden laut der US-Gesundheitsbehörde CDC bis Mitte des Jahres im Kontext des Ausbruchs in US-Milchviehhaltungen erfasst.

Was bedeutet das für Menschen in Deutschland?
Für Menschen in Deutschland besteht dem Infektiologen Leif Erik Sander von der Berliner Charité zufolge derzeit kein Grund zur Sorge. Bisher sind H5N1-infizierte Rinder nur in den USA registriert worden. Bei den infizierten Menschen verliefen die Infektionen zudem bislang recht milde. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt das Risiko für die öffentliche Gesundheit der Allgemeinbevölkerung als gering ein.  

Trotzdem hält Sander den Befall von Rindern für besorgniserregend, weil sich das Virus in einer großen Population von Säugetieren vermehre, die vom Menschen genutzt würden. Eine der größten Sorgen sei, dass sich das Virus weiter anpasst. 

Gibt es Impfstoffe?
Für eine ganze Reihe von Unternehmen ist die Entwicklung von Impfstoffen gegen neue Grippevirenstämme Routine, weil sie das zweimal jährlich auch für die saisonalen Grippeimpfstoffe machen, wie ein Sprecher des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) erklärt. Nötig ist je einer für die Süd- und die Nordhalbkugel der Erde. Das Vogelgrippe-Virus H5N1 ist wie die saisonale Grippe ein Influenza-A-Virus. Nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts sind in der Europäischen Union mehrere H5N1-Impfstoffe zugelassen. 

Wie schnell wäre ein Impfstoff verfügbar?
Im Fall einer Vogelgrippe-Pandemie könnten Impfstoffe für Menschen in Deutschland rasch zur Verfügung stehen, glaubt Sander. „Wir haben Impfstoffe, die zugelassen sind, die in dem Moment, in dem ein Virus eine Pandemie auslöst, sehr schnell angepasst werden könnten.“

Für Rinder müssten Impfstoffe komplett neu getestet werden, bislang gebe es keine. Theoretisch könne man für Kuh und Mensch denselben Impfstoff verwenden, sagt Sander. Allerdings gebe es in der Regel unterschiedliche Hersteller für human- und veterinärmedizinische Impfstoffe. Quelle: dpa / mia