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PTAheute-Pinnwand KW 06/2024: Cannabis, Quecksilber und Digitalgesetze

PTAheute-Pinnwand KW 6/2024
Bilder: Halfpoint, Pixel-Shot, Jamrooferpix / AdobeStock; IMAGO / Cord

Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche.

ePA, E-Rezept und Co: Digitalgesetze passieren den Bundesrat

Das Länderparlament hat vergangenen Freitag für das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) und das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten grünes Licht gegeben. 

Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet werden und treten dann nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Einige Regelungen im Überblick:

  • Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten, die dem nicht widersprechen (Opt-out), bereitgestellt. Auch für privat Versicherte gibt es die Möglichkeit einer ePA. Apotheken sollen dabei Versicherten zur Seite stehen, wenn es darum geht, in deren ePA Einsicht zu nehmen oder daraus Daten zu löschen.
  • E-Rezepte können künftig auch über die ePA-Apps der Krankenkassen abgerufen werden.
  • Apotheken können künftig (freiwillig) Maßnahmen der „assistierten Telemedizin“ anbieten. 

Quelle: daz.online 

Legalisierung von Cannabis: Eltern sind besorgt

Fast zwei Drittel (63 Prozent) der Eltern mit Kindern unter 18 Jahren befürchten, dass die Hemmschwelle Minderjähriger sinkt, wenn Cannabis für Erwachsene legal wird, wie eine in Hannover vorgelegte Forsa-Umfrage im Auftrag der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) ergab. 

Demnach befürchten 73 Prozent der Eltern Gehirnschäden beim Nachwuchs, wenn dieser Cannabis konsumiert. Fast ebenso vielen (70 Prozent) machen mögliche psychische Auffälligkeiten wie Stimmungsschwankungen oder Angstzustände Sorgen. Immerhin 69 Prozent der Eltern fürchten, dass ein häufiger Konsum von Cannabis Kinder und Jugendliche abhängig macht, 64 Prozent denken an einen Leistungsabfall in der Schule.  

Tatsächlich wirken sich laut Experten Cannabinoide besonders auf den Stirnlappen aus, einen wichtigen Teil des Frontalhirns: „Diese Hirnregion verleiht uns die Fähigkeit, Handlungen zu planen, Probleme zu lösen und Impulse zu kontrollieren“, erklärt Hirnforscher Martin Korte. Wenn Jugendliche regelmäßig kifften, riskierten sie eine Minderung dieser Fähigkeiten. 

„Die Entwicklung des Frontalhirns ist erst mit Mitte 20 abgeschlossen“, warnt Korte. Quelle: dpa / mia 

Fehlende Ringmarkierung bei AmoxiClav 250/62,5 TS – 1 A Pharma® 

Die Firma 1 A Pharma informiert in einer aktuellen AMK-Meldung darüber, dass bei einzelnen Braunglasflaschen des Arzneimittels AmoxiClav 250/62,5 TS 1A Pharma® die Ringmarkierung (Glasrille) zum Auffüllen mit 90 ml Wasser zur Herstellung der gebrauchsfertigen Zubereitung fehlen kann und damit die Rekonstitution erschwert ist. Betroffen ist die folgende Charge:  

AmoxiClav 250/62,5 TS - 1 A Pharma®, 100 ml, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Ch.-B.: NJ2234, PZN 06312031  

Die potenziell betroffenen Packungen wurden durch die Firma im securPharm-System gesperrt und dürfen nicht abgegeben werden. Weitere Chargen sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. Im Rahmen einer Chargenüberprüfung sollen die betroffenen und gesperrten Packungen der genannten Charge mittels securPharm-Verifizierung identifiziert und ausgesondert werden. Diese können zur Gutschrift an folgende Adresse zurückgesendet werden:  

Salutas Pharma GmbH  
Retourenabteilung  
Otto-von-Guericke-Allee 1  
39179 Barleben. Quelle: AMK  

EU: weitgehendes Verbot von Quecksilber-Zahnfüllungen

In der EU sollen quecksilberhaltige Zahnfüllungen ab 2025 weitgehend verboten werden. Ziel sei es, Gesundheit und Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von Quecksilber zu schützen, teilte die belgische EU-Ratspräsidentschaft mit. 

Ausnahmen soll es geben, wenn ein Zahnarzt eine solche Füllung etwa aufgrund von medizinischen Bedürfnissen des Patienten für unbedingt erforderlich hält. 

Trotz quecksilberfreier Alternativen werden nach Angaben des Parlaments in der EU jährlich immer noch rund 40 Tonnen Quecksilber für Zahnamalgam verwendet. Derzeitige Vorschriften verböten solche Füllungen nur bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei schwangeren und stillenden Frauen. Quelle: dpa / mia 

Phthalat in vielen Urinproben vielleicht von Sonnencremes

Ein in Urinproben entdeckter Schadstoff könnte nach Angaben aus dem Umweltbundesamt (UBA) möglicherweise aus Sonnenschutzmitteln stammen. Das Phthalat MnHexP (Mono-n-hexyl-Phthalat) war kürzlich im Urin zahlreicher Menschen gefunden worden. 

Auch viele Cremes, darunter Nachtcremes, enthalten laut Dr. Marike Kolossa-Gehring vom Umweltbundesamt Sonnenschutzmittel. „Man sollte nun aber auf gar keinen Fall auf Sonnenschutzmittel verzichten“, warnt sie zugleich. Die Krebsgefahr durch Sonnenstrahlen sei zu hoch. 

Das UBA habe in einer noch laufenden Umweltstudie zur Gesundheit nach neuesten Daten in etwa 37 Prozent der Proben den Metaboliten MnHexP entdeckt, sagt Kolossa-Gehring. Er ist nach UBA-Angaben ein Abbauprodukt des nicht zugelassenen Weichmachers DnHexP (Di-n-hexyl-Phthalat). 

Der Stoff DnHexP darf laut UBA in der EU seit 2023 ohne Zulassung grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. MnHexP sei nach Ergebnissen von Tierversuchen ein fortpflanzungsschädigender Stoff, so Kolossa-Gehring. Er wirke vor allem auf die Fortpflanzungsorgane männlicher Föten im Mutterleib. 

Stoffe dieser Gruppe könnten aber auch für Erwachsene schädlich sein und das Risiko für Diabetes, Bluthochdruck und Fettleibigkeit erhöhen, was aus weiteren Tierversuchen hervorgehe. In einzelnen Menschen seien Konzentrationen entdeckt worden, „die so hoch sind, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen ist.“ Quelle: dpa / mia 

Chargenrückruf: Sitagliptin/Metformin Heumann 50 mg/850 mg Filmtabletten 

Die Firma Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG ruft vorsorglich eine Charge des Produkts Sitagliptin/Metformin Heumann 50 mg/850 mg Filmtabletten zurück. Der Grund dafür ist ein aktuell gültiger Grenzwert für die Verunreinigung NTTP (Nitroso-STG-19 bzw. 7-nitroso-3-(trifluoromethyl)-6,8-dihydro-5H-[1,2,4]triazolo[4,3-a]pyrazine).  

Betroffene Charge:  

Sitagliptin/Metformin Heumann 50 mg/850 mg Filmtabletten, 196 Stück, Ch.-B.: SIM22028A, PZN 17954330  

Apotheken sollen ihre Lagerbestände überprüfen und betroffene Packungen zur Gutschrift mittels APG-Formular über den pharmazeutischen Großhandel zurücksenden. Quelle: AMK 

RKI: Grippewelle dauert an – Coronazahlen weiter rückläufig

Nach wie vor erkranken zunehmend Menschen in Deutschland an einer Grippe. Alle Altersgruppen sind betroffen, wie es in einem aktuellen Bericht des Robert Koch-Instituts (RKI) heißt. 

Die Erkrankungen führten zu „einer hohen Zahl an Arztbesuchen und Hospitalisierungen“. Für die vergangene Woche seien bislang knapp 31.600 bestätigte Laborfälle an das RKI übermittelt worden. 16 Prozent der Betroffenen kamen demnach in ein Krankenhaus. Insgesamt wurden den Experten seit Oktober rund 102.000 Grippefälle übermittelt. Dabei ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.  

Auch die RSV-Welle bestimmt nach wie vor das Infektionsgeschehen in Deutschland. „Von einer Krankenhauseinweisung mit RSV-Infektion sind insbesondere Kleinkinder betroffen“, schrieb das RKI.  

Bei älteren Menschen führten derzeit häufig Grippeinfektionen und deutlich seltener Covid-19-Infektionen zu schwer verlaufenden Erkrankungen. Insgesamt sind die Meldezahlen für Corona allerdings weiterhin rückläufig und liegen deutlich unter den gemeldeten Grippefällen. Quelle: dpa / mia 

Weleda präsentiert neue Kampagne

Vor etwa einem Vierteljahr hat Tina Müller als CEO die Führung bei Weleda übernommen. Nun präsentierte sie gemeinsam mit ihrem Team eine neue Werbekampagne. Mit dem Titel „Touched by Nature“ soll die Naturverbundenheit der Marke herausgestellt werden. Die stellt auch noch einmal der dazugehörige Werbe-Spot heraus.

Die Bilder zeigen zwei junge Menschen, die nackt in der Natur liegen und sanft die Haut berühren. Damit ist auch ersichtlich, wen Weleda zukünftig ansprechen möchte: Der 360-Grad-Auftritt mit digitalem Fokus soll einer jüngeren Zielgruppe vermitteln, dass sie ihre Sehnsucht nach mehr Einklang mit der Natur auch durch Weleda befriedigen kann, heißt es in den Medien. 

Die neue Kampagne wird passend zur (neuen) Zielgruppe vor allem digital mit Schwerpunkt auf Instagram, Facebook und Co. ausgestrahlt. Quelle: https://www.horizont.net/marketing/nachrichten/erster-schritt-zur-markenverjuengung-so-beruehrend-soll-weleda-in-zukunft-unter-tina-mueller-werden-217618 

Lauterbach erwartet wichtige Daten aus großer Gesundheitsbefragung

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach setzt auf grundlegende, neue Erkenntnisse aus einer großen Befragung zum Gesundheitszustand der Menschen in Deutschland. Es gehe etwa darum, wie viele Menschen jeden Tag Schmerzen haben, psychisch und chronisch krank sind sowie Einflüsse von Einkommen und Migrationshintergrund. „Zu diesen Fragen wollen wir endlich belastbare Daten haben“, so der Minister.  

Deshalb solle nun ein „Panel“ gestartet werden, sagt Lauterbach. Demnach plant das Robert Koch-Institut (RKI) eine Studienreihe „Gesundheit in Deutschland“, an der in diesem Jahr 30.000 Menschen im Alter ab 16 Jahren freiwillig teilnehmen sollen. 

Dazu eingeladen werden sollen sie nach dem Zufallsprinzip. Über eine Plattform sollen sie dann wiederholt zu Themen rund um ihre Gesundheit befragt werden, wie das RKI generell erläutert. Quelle: dpa / mia 

Geiselnahme in Apotheke – Prozess gegen 21-Jährigen beginnt

Er hat mehrere Geiseln genommen und ein Millionen-Lösegeld gefordert – fast ein Jahr nach einer Geiselnahme in einer Apotheke steht ab Montag ein 21 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Karlsruhe. 

Die Anklage lautet unter anderem auf erpresserischen Menschenraub mit Geiselnahme und Freiheitsberaubung sowie versuchte, besonders schwere räuberische Erpressung. 

Die Polizei hatte während des gesamten Einsatzes Kontakt in die Apotheke hinein gehabt. Was das Motiv des Mannes war, war zunächst unklar. Neben der Forderung von sieben Millionen Euro Lösegeld hatte er am Tattag auch verlangt, mit einer bestimmten Person sprechen zu dürfen. Auch soll er gedroht haben, die Geiseln zu töten, sollten seine Forderungen nicht erfüllt werden. Der Verteidiger des 21-Jährigen wollte sich nicht äußern.  

Der vorbestrafte und wegen diverser Eigentums- und Gewaltdelikte polizeibekannte Mann saß zunächst in Untersuchungshaft und musste dann noch eine Reststrafe aus einer vor der Geiselnahme verübten Tat absitzen. 

Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat noch 20 Jahre alt war, gilt er als Heranwachsender. Der Prozess wird daher vor der Jugendkammer verhandelt. Ob der 21-Jährige letztlich nach Jugend- oder doch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, hängt von der Einschätzung des Gerichts ab. Quelle: dpa / mia