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PTA-Schüler dürfen nicht zum Protesttag

Die PTA-Schülerinnen und -Schüler der Kerschensteinerschule in Stuttgart dürfen am nächsten Mittwoch nicht an der Kundgebung zum Apothekenprotest teilnehmen. | Bild: PTAheute

Die PTA-Klassen der Kerschensteinerschule Stuttgart dürfen während der Unterrichtszeit nicht an den Protesten der Apothekenteams in der baden-württembergischen Hauptstadt am 22. November teilnehmen. Das hat ihnen das Regierungspräsidium am Dienstag vergangene Woche mitgeteilt.

Offener Brief an Regierungspräsidium 

Die Schülerinnen und Schüler hatten sich zuvor in einem Brief an das Präsidium gewandt und gefordert, dass ihnen die Teilnahme an der Demonstration und der Kundgebung auf dem Schlossplatz ermöglicht werde. Es bestehe „großes Interesse daran teilzunehmen, da es hier um unsere Zukunft geht“, hieß es von den Schülerinnen und Schülern. Verwiesen wird zudem auf das Grundgesetz und sich daraus ableitende Rechte. Drei Möglichkeiten böten sich laut den PTA-Klassen: Erstens könnten sie vom Unterricht während der Kundgebung freigestellt werden, zweitens könnte die Zeit als Klassenausflug oder drittens auch als Unterrichtsgang im Fach „Grundlagen Gesundheitswesen, pharm. Berufs- und Gesetzeskunde“ eingestuft werden.

Schulpflicht vor Demonstrationsrecht 

Das Regierungspräsidium Stuttgart konnten die Schülerinnen und Schüler damit nicht überzeugen. Man freue sich zwar „grundsätzlich, dass Sie sich für politische Themen interessieren und sich im Rahmen einer Demonstration für Ihre Belange einsetzen wollen“, aber auch wenn das Demonstrationsrecht grundgesetzlich geschützt sei, sehe die Schulbesuchsverordnung „zunächst einmal keine Ausnahme von der Schulpflicht für Demonstrationen vor“. Ausnahmen gebe es unter anderem für die Teilnahme an den von der Landeszentrale für politische Bildung durchgeführten Lehrgängen. Den Schülerinnen und Schülern wird ans Herz gelegt, „das Demonstrationsrecht in der Zeit außerhalb des Unterrichts auszuüben, so wie es die Rechtsprechung vorsehe.

Schulen zur politischen Neutralität verpflichtet 

Die Teilnahme als Teil des Bildungsplanes komme ebenfalls nicht in Frage. Schulen seien darüber hinaus zur „politischen Neutralität verpflichtet“. Es sei daher nicht möglich, im Rahmen des Unterrichts „an Demonstrationen von Organisationen teilzunehmen, die berufsständische Interessen wahrnehmen“. Dies gelte auch für den Vorschlag, das Ganze als Schulausflug zu betrachten.

Man bedaure, keine andere Nachricht geben zu können, heißt es vom Regierungspräsidium abschließend. Man hoffe, dass die Schülerinnen und Schüler „Verständnis für die Rechtslage“ haben.