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Verbraucherzentrale bemängelt Beratung zu Long COVID

Leuchtschild der Verbraucherzentrale in Düsseldorf
Die Verbraucherzentrale NRW bemängelt Beratungsleistung in Apotheken. | Bild: IMAGO / Jürgen Ritter

Die Therapie von Long COVID ist derzeit ein bei weitem nicht abgeschlossener Gegenstand der Forschung mit vielen noch offenen Fragen. Eine kausale Therapie gibt es nicht und die anhaltenden Symptome können einen starken Leidensdruck bei den Betroffenen erzeugen. 

Verständlich also, dass diese nach Mitteln und Methoden suchen, um ihre Beschwerden zu lindern. Ein naheliegender Ansprechpartner für solche Fragen sind die Apotheken – nur welche Informationen bekommen sie hier?

Verbraucherzentrale testet Beratung in Apotheken

Dies hat sich die Verbraucherzentrale NRW an einer kleinen Stichprobe von 20 Apotheken angeschaut, in die sie Testkäufer mit dem Auftrag schickte, nach Vitaminen gegen Long COVID zu fragen. 

Zur anschließenden Bewertung der Beratungsgespräche zog die Verbraucherzentrale unter anderem 

Kritisches Hinterfragen bei Beratungen erwünscht

Unter Berufung auf letzteres Dokument hätte sich die Verbraucherzentrale zunächst ein kritisches Hinterfragen der Eigendiagnose gewünscht – laut Briefing der Testkunden lag in dem fiktiven Fall keine ärztliche Diagnosestellung vor. Ein solches Hinterfragen fand in der Hälfte der Apotheken statt: in zehn Apotheken wurde ein Arztbesuch angeraten.

Weiterhin merkt die Verbraucherzentrale an, dass Hinweise darauf angebracht gewesen wären, dass Nahrungsergänzungsmittel generell nicht zur Behandlung von Erkrankungen bestimmt sind. Dies fand in vier der 20 Beratungsgespräche statt.

Beratungsempfehlungen wider der Patientenleitlinie

13 Apothekenteams sprachen Produktempfehlungen aus, in drei Fällen sei hierbei eine (bedingte) Wirksamkeit des Präparates bei Long COVID suggeriert worden. 

Hierzu merkt die Verbraucherorganisation an, dass die Patientenleitlinie von der Anwendung von Nahrungsergänzungsmitteln in der Selbstmedikation abrät. Stattdessen soll laut dieser hausärztlich geprüft werden, ob ein entsprechender Mangel vorliegt.

Gut zu wissen: Beratung zur Selbstmedikation

Im Beratungsgespräch zur Selbstmedikation empfiehlt der Leitfaden der ABDA vor der Auswahl und Empfehlung eines Produktes anhand folgender exemplarischer Fragen zu klären, ob eine Selbstmedikation im konkreten Fall möglich ist:

  • Für wen ist das Arzneimittel?
  • Welche Beschwerden liegen vor?
  • Wie häufig und seit wann treten diese auf? Gibt es weitere Begleitsymptome?
  • Nehmen Sie weitere Arzneimittel ein oder haben Sie noch andere Erkrankungen?
  • Was haben Sie bisher unternommen bzw. welche Arzneimittel wurden bisher angewendet? Mit welchem Erfolg?

Weiterhin kritisiert die Verbraucherzentrale, dass oft hochpreisige Präparate empfohlen worden seien, deren enthaltene Mikronährstoffe teils die Höchstmengenempfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung überschreiten würden. Auch fehlten der Verbraucherschutzorganisation Rückfragen zu bestehender Komedikation (keine Apotheke) und die Aufklärung über mögliche Risiken bei der Einnahme (drei Apotheken).

Positiv hob die Verbraucherzentrale hingegen Fälle hervor, in denen die Testkaufenden transparent und sachlich informiert wurden, wie etwa in diesem Fall: „Ich habe Vitamin-Präparate, aber ob die gegen Long COVID helfen, kann man nicht sagen. Da müssten erst Studien gemacht werden. Ich würde spontan sagen, es kann nicht schaden, Vitamine einzunehmen und sich gesund zu ernähren, aber ob das hilft, das würde ich nicht versprechen.“