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Impfpass-Check in der Apotheke

Mit dem gelben Impfbuch können Apotheken überprüfen, ob und welche Impfungen aufgefrischt werden sollten. | Bild: IMAGO / Lobeca

Erst die Corona-Pandemie hat die Kontrolle des Impfausweises wieder in den Vordergrund gerückt. Denn viele Kunden wussten zuvor nicht mehr genau, in welcher Schublade das gute Stück zu Hause liegt und haben sich nur wenig um eventuelle Auffrischungs-Impfungen gekümmert. Dabei lohnt es sich, das Impfbuch einem Arzt oder dem Apothekenpersonal vorzulegen, um den persönlichen Impfstatus auf Aktualität prüfen zu lassen. 

Apotheken können so Lücken im Impfpass aufdecken und Empfehlungen für saisonale Impfungen sowie Reise- oder Auffrischungsimpfungen geben. Der Impfpass-Check in der Apotheke ist eine ideale Ergänzung zum Alltagsgeschäft und Apothekenmitarbeiter können eigenes Informationsmaterial erstellen und die Kunden somit ganzjährig zu wichtigen Impfungen beraten.

Saisonale Impfungen 

Neben einem ausreichenden Impfschutz gegen das Corona-Virus gehört die Grippeschutz-Impfung zu den saisonalen Impfungen. Diese wird jährlich im Herbst und Winter für Risikogruppen sowie Personen über 60 Jahre empfohlen. Impfende Apotheken können Influenza-Impfungen direkt vor Ort durchführen und den Kunden somit einen besonderen Mehrwert bieten. 

An regelmäßige Auffrischungen denken

Der Impfschutz sollte regelmäßig erneuert werden, jedoch wird das im Alltag häufig vergessen. Zu den wichtigsten Auffrischungsimpfungen gehören der Schutz vor Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten). Alle drei Impfungen sollten nach zehn Jahren routinemäßig aufgefrischt werden. 

Naturliebhaber sollten auch den Schutz vor einer Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) regelmäßig auffrischen lassen. Die durch Viren ausgelöste Hirnhautentzündung wird durch Zecken übertragen und betrifft am häufigsten Personen über 50 Jahre. Da Süddeutschland als Risikogebiet eingestuft ist, wird die Impfung dort regulär von der Ständigen Impfkommission (STIKO) alle fünf Jahre bzw. für ältere Personen über 50 alle drei Jahre empfohlen.

Gut zu wissen: Auffrischung erst nach Titer-Bestimmung

Einige Impfungen werden auch erst aufgefrischt, wenn im Blut nicht mehr genügend Antikörper nachweisbar sind. Dazu gehört beispielsweise der Schutz vor Hepatitis B, welcher u. a. durch Blut-Blut-Kontakt übertragen wird. Besonders Personen, die im Gesundheitswesen arbeiten und Blutuntersuchungen durchführen, sollten regelmäßig kontrolliert werden.

Reiseimpfungen individuell beurteilen

Kunden, die eine Reise planen, sollten sich mit genügend Vorlaufzeit zu den Impfungen des entsprechenden Landes beraten lassen. Einige Impfungen müssen häufiger und mit einem bestimmten Abstand zum Reisebeginn verabreicht werden, damit rechtzeitig ein ausreichender Impfschutz herrscht. Welche Impfungen in Frage kommen, hängt von dem jeweiligen Reiseziel und der Art des Urlaubs ab: Tropische Entdeckungstouren oder eine Safaritour in Afrika benötigen mehr Beratung und Vorbereitung als die Unterbringung in einem 5-Sterne-Hotel. 

Die STIKO empfiehlt eine ganze Breite von Impfungen, dazu gehören beispielsweise Hepatitis A und B, Typhus, Tollwut, Gelbfieber und Cholera. Welche Impfungen sinnvoll sind, hat das Auswärtige Amt auf seiner Homepage aufgelistet.

Besonderes Augenmerk bei Senioren

Ältere Menschen bedürfen einer besonderen Aufklärung, was den Impfschutz angeht. Das Immunsystem wird mit den Jahren immer anfälliger, weshalb Erkrankungen schwere Verläufe zur Folge haben können. So wird Personen ab 60 Jahren eine Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) empfohlen. Auch Pneumokokken-Impfstoffe werden zur Vorbeugung schwerer Lungenentzündungen eingesetzt. Ein erhöhtes Impfaufkommen gab es speziell zu Beginn der Corona-Pandemie.

Besonderheit: Masernschutzgesetz

Seit März 2020 ist die Impfung gegen die ansteckende Masern-Erkrankung in Deutschland verpflichtend geworden. Eine Immunisierung der Kinder muss bis zum ersten Lebensjahr erfolgen und wird vor KITA- und Schulbeginn kontrolliert. Auch Erwachsene, die in solchen Einrichtungen arbeiten, müssen einen Impfschutz vorzeigen. Das Apothekenpersonal erkennt den vollständigen Schutz an zwei durchgeführten Impfungen.