Cannabis in Kosmetik: Was ist erlaubt?
Cannabidiol (CBD) ist in nahezu allen Körperpflegeprodukten als Zusatz denkbar, sei es in Gesichtscremes, Shampoos oder in Lippenpflegestiften. Der Markt boomt und das Angebot ist unübersichtlich. Landläufig oft als Hanfkosmetik bezeichnet, ist für Laien kaum erkennbar, ob ein solches Produkt eher Marketingaspekten folgt oder ob der Einsatz wissenschaftlich begründet beziehungsweise sinnvoll ist.
Produkte sind nicht immer voneinander zu unterscheiden
Häufig werden zudem unterschiedliche Bezeichnungen synonym verwendet, sodass die Produkte nicht auf Anhieb voneinander abzugrenzen sind: etwa „Hanfkosmetik“, „Cannabis-Creme“ oder „CBD-Kosmetik“. Erst die genau Zutatenliste gibt hier Auskunft, welche Hanfbestandteile tatsächlich enthalten sind.
Laut Art. 14 EU-Kosmetikverordnung sowie Anhang II lfd. Nr. 306 dürfen kosmetische Mittel keine natürlichen und synthetischen Betäubungsmittel enthalten. Diese Stoffe sind in den Tabellen I und II des 1961 in New York unterzeichneten Einheitsübereinkommens über Betäubungsmittel aufgeführt.
Gut zu wissen: CBD unterliegt nicht dem BtMG
Cannabidiol (CBD) gehört, ebenso wie Tetrahydrocannabinol (THC), zur Gruppe der Cannabinoide. Wie bei Terpenen und Flavonoiden handelt es sich um sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe. CBD wirkt jedoch, anders als THC, nicht psychotrop. Es unterliegt somit nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und darf laut EU-Kosmetikverordnung in Kosmetika verarbeitet werden. CBD kann entweder synthetisch hergestellt oder aus der Cannabispflanze isoliert werden.
Welche Inhaltsstoffe sind in Kosmetika verboten?
Nicht erlaubt in Kosmetika sind Cannabisharz, -tinkturen und sogenannte Vollspektrumextrakte aus der ganzen Pflanze. Das Harz fungiert als Speicherort der Cannabinoide und enthält neben CBD auch hohe Anteile an THC und weitere Cannabinoide.
Ebenfalls verboten sind Extrakte der Blüten und Fruchtstände. Wenn ihnen jedoch das enthaltene Harz entzogen wurde, fallen sie nicht unter das Verbot. Entscheidend ist, dass diese Pflanzenteile naturgemäß die meisten harzbildenden Drüsen enthalten.
Welche Inhaltsstoffe sind erlaubt?
Gänzlich frei davon sind lediglich die Samen und Wurzeln der Pflanze. Sogenanntes Hanföl (Cannabis Sativa Seed Oil) wird aus den Samen der Cannabispflanze gepresst. Die Samen enthalten keine Cannabinoide und deren Öl ist in Kosmetika erlaubt. Es soll hautpflegend und besonders bei trockener Haut geeignet sein.
Auch die Blätter der Cannabispflanze sind von dem Verbot ausgenommen. Deren Extrakte oder Extrakte aus Blättergemischen mit Stiel/Stängel dürfen in Kosmetika verwendet werden.
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe (CVUA) erläutert in einem Beitrag: „Erwartungsgemäß sollten kosmetische Mittel mit erlaubten Extrakten aus Blättern oder Samen (Öl) kein THC und CBD enthalten (höchstens technisch nicht vermeidbare Spuren, die vor der Extraktion durch den Kontakt mit Blüten kontaminiert wurden). Gehalte von THC und CBD, die keine Verunreinigung darstellen, sind nicht zulässig in kosmetischen Mitteln, wenn sie aus der Cannabis-Pflanze stammen.“ Als Hanfkosmetik bezeichnete Produkte enthalten also nicht in jedem Fall CBD.
Welche Wirkung hat CBD in Kosmetika?
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) mit CBD dürfen nicht mit gesundheitsbezogenen Werbeaussagen (Health-Claims der EU-Kommission) versehen werden. Für sie gibt es nämlich keine zugelassenen Health-Claims. In der „CosIng-Datenbank“ der EU-Kommission für Inhaltsstoffe in Kosmetika werden hingegen für Inhaltsstoffe der Hanfpflanze „Funktionen“ aufgeführt. In Zusammenhang mit Cannabidiol werden zahlreiche Wirkungen diskutiert. Laut „CosIng-Datenbank“ gilt CBD in Kosmetika als:
- talgreduzierend (Hemmung der Talgproduktion),
- antioxidativ,
- hautpflegend (sorgt für eine weiche und geschmeidige Haut) sowie
- hautschützend (protektiv).
Der detaillierte Wirkmechanismus von Cannabidiol ist bisher nicht vollständig geklärt. Denn die Wirkung von CBD ist gewebespezifisch, mit jeweils unterschiedlich starken Effekten. Bekannt ist jedoch, dass die Substanz etwa Opioid- und bestimmte Schmerzrezeptoren aktiviert und den Abbau von körpereigenen Endocannabinoiden kompetitiv hemmt.
Gut zu wissen: Was sind Endocannabinoide?
Endocannabinoide sind körpereigene Substanzen, die ähnliche Eigenschaften wie pflanzliche Cannabinoide aufweisen. Sie gehören zum Endocannabinoid-System, das wiederum Teil des Nervensystems ist und die beiden bekannten Cannabinoid-Rezeptoren CB1 und CB2 umfasst.
Studie belegt Wirkung von CBD
In einer 2014 veröffentlichten Studie untersuchten Forscher den Einfluss von Cannabidiol auf menschliche Talgdrüsen. Sie testeten die Zugabe von CBD an kultivierten menschlichen Sebozyten (= fettsynthetisierende Epithelzellen der kutanen Talgdrüsen) und menschlichen Hautorgankulturen. Laut Studie hemmte CBD die lipogene Wirkung verschiedener Verbindungen, zum Beispiel Arachidonsäure. Die Forscher beobachteten eine unterdrückte Proliferation von Sebozyten sowie eine Hemmung der Lipogenese in den Sebozyten. Zudem wiesen sie auf eine komplexe entzündungshemmende Wirkung hin.
Laut Autoren der Studie deuten die Ergebnisse darauf hin, dass CBD aufgrund der kombinierten lipostatischen, antiproliferativen und entzündungshemmenden Wirkungen ein Potenzial als vielversprechendes therapeutisches Mittel zur Behandlung von Akne habe. Eine Schlüsselrolle nehme dabei das Endocannabinoid-System ein.
Rauschwirkung durch CBD in Kosmetik nicht zu erwarten
Ob das synthetisch hergestellte oder aus der Cannabispflanze isolierte CBD, beide Arten sind in der Zutatenliste als Cannabidiol oder CBD zu listen. Das fertige CBD ist quasi rein und enthält laut CVUA keine beziehungsweise nur sehr geringe Mengen THC. Der transdermale Übergang von CBD ins Blut ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als gering anzunehmen. Das Cannabidiol-Molekül ist lipophil, verbleibt aber hauptsächlich in der obersten Schicht der Epidermis (Hornschicht).
In dem Kontext merkt das CVUA an: Ein Rausch aufgrund von Hanfkosmetik sei nicht zu erwarten, vorausgesetzt, es handelt sich um zulässige Bestandteile der Hanfpflanze, die wie vorgesehen angewendet würden. Das CVUA ergänzt bezüglich THC: „Dermal aufgenommenes THC gelangt zwar direkt ins Blut, allerdings geschieht die Aufnahme durch die Haut sehr langsam. Hinzu kommt, dass THC sehr schnell vom Körper abgebaut wird. Es ist daher unwahrscheinlich, dass über die Verwendung von Kosmetika eine wirksame Blutkonzentration erreicht wird.“
Hersteller verantwortlich für Sicherheit der CBD-Kosmetika
Laut Art. 3 EU-Kosmetikverordnung müssen Kosmetika, egal welche Rohstoffe verwendet werden, für die menschliche Gesundheit stets sicher sein und dürfen keine therapeutische Wirkung haben. Daher gilt: Der Hersteller muss die enthaltenen Mengen an CBD und THC kennen und diese müssen als sicher bewertet worden sein. Hersteller beziehungsweise Importeur (bei Einfuhr aus Nicht-EU) sind verantwortlich für die Sicherheit des Kosmetikums und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, wie die Kosmetikverordnung oder das Betäubungsmittelgesetz. Quellen:
www.bfr.bund.de;
„Cannabis – Kulturpflanze mit Kultstatus“ von der Kosmetik-Sachverständigen des CVUA Karlsruhe;
„Kosmetika aus dem Internet – offener Marktplatz für nicht rechtskonforme oder nicht sichere kosmetische Mittel?“ von den Sachverständigen des Kosmetikbereichs des CVUA Karlsruhe;
Attila Oláh et al. Cannabidiol exerts sebostatic and antiinflammatory effects on human sebocytes. J Clin Invest 2014 Sep;124(9):3713-24, doi: 10.1172/JCI64628.;
Cosing Datenbank (Cosmetic Ingredients);
flexikon.doccheck.com;
„Fällt das Cannabis-Produkt unter das Betäubungsmittelgesetz?“, BVL