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Kinder-Fiebersaft: BIG übernimmt Kosten

Die Mehrkosten bei Ben-u-ron-Saft und für die Rezepturherstellung trägt die BIG. | Bild: triocean / AdobeStock

Der Nachschub mit Ibuprofen- oder Paracetamol-haltigen Säften stockt oder ist sehr unregelmäßig. Das weiß auch die Krankenkasse BIG direkt gesund. „Daher möchten wir mit einer vorübergehenden Ausnahmegenehmigung die Situation für die Eltern mit kranken Kindern erleichtern“, sagt Andrea Mischker, stellvertretende Geschäftsbereichsleiterin beim Landesverband Berlin der Krankenkasse, laut einer Pressemitteilung der BIG.

Apotheken vermerken Sonderkennzeichen auf Rezept 

Bis zum Ende des Lieferengpasses übernimmt die Krankenkasse nach eigenen Angaben nicht nur die Kosten für von Apotheken angefertigte Rezepturen mit den Wirkstoffen Paracetamol oder Ibuprofen, sondern erstattet auch die Mehrkosten für den Paracetamol-Saft Ben-u-ron. Dessen Preis liegt deutlich über dem Festbetrag, der von den Kassen erstattet wird.

Normalerweise müssten die Versicherten diese Mehrkosten selbst zahlen – doch angesichts der aktuellen Situation zeigt sich die BIG kulant. Sie betont zudem, dass Versicherte die Mehrkosten gar nicht erst auslegen und sich umständlich erstatten lassen müssen: Apotheken können demnach das Sonder-Kennzeichen 02567024 und den Faktor 4 auf der Verordnung dokumentieren. „Voraussetzung ist selbstverständlich in allen Fällen, dass eine Ärztin oder ein Arzt ein entsprechendes Rezept ausstellt“, unterstreicht die BIG.

Überproportionaler Bedarf an Fiebersäften

In anderen Darreichungsformen wie Zäpfchen und Tabletten seien Paracetamol und Ibuprofen zwar weiterhin verfügbar. Doch vor allem für kleine Kinder eigneten sich Tabletten nicht. „Gerade Kinder brauchen besondere Darreichungsformen und Wirkstärken, da sie eben nicht einfach die Tabletten für Erwachsene schlucken dürfen oder können“, sagt Mischker.

Für die Versorgungsschwierigkeiten gibt es verschiedene Gründe. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat grundsätzlich keinen Lieferabriss festgestellt. Allerdings sei der Bedarf an den betroffenen Arzneimitteln 2022 überproportional gestiegen. Die Ursachen hierfür konnte das BfArM nach eigenen Angaben bislang nicht befriedigend ermitteln. Quelle: daz.online