Übergangsfrist endet zum 30. Juni: Hashcodes sind für alle Rezepturen ab Juli Pflicht
Was für Cannabis-Rezepturen schon seit einem Jahr vorgeschrieben ist, gilt seit Jahresbeginn auch für alle anderen Rezepturen: Die Papier-Rezepte müssen für die Abrechnung mit Hashcodes versehen werden. Außerdem muss ein sogenannter Z-Datensatz an die Kassen übermittelt werden. Diese erfahren darüber unter anderem Details zu den verwendeten Ausgangsstoffen.
Die Einführung der Hashcodes bei den Cannabis-Rezepturen war ein schlimmes Chaos, unter anderem weil noch gar nicht alle Softwaresysteme in der Lage waren, den ellenlangen Zahlencode zu generieren. Es gab auch schon eine Reihe von Retaxationen.
Zur Erinnerung: Was ist ein Hashcode?
Der Hashcode bzw. Hashwert ist kurz gesagt eine 40-stellige Ziffernfolge, die verteilt auf die zweite und dritte Taxzeile des Rezepts gedruckt wird und sozusagen das Papierrezept mit den elektronisch übermittelten Abrechnungsdaten verlinkt. Zusätzlich müssen elektronische Zusatzdaten, der Z-Datensatz, mit dem Abrechnungsdatensatz des Rezepts an die Krankenkasse übermittelt werden.
Übergangsfrist endet am 30. Juni
Anscheinend haben die Verantwortlichen daraus gelernt, denn für die Einführung der neuen Abrechnungsmodalitäten für alle Rezepturen wurde eine Übergangfrist bis 30. Juni vereinbart. Wenn die Bedruckung des Papierrezepts mit Hashcode und Lieferung von Z-Daten aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, könne die Taxierung und Abrechnung übergangsweise nach den bisher geltenden Regelungen vorgenommen werden, hieß es damals. Apotheken, in denen technisch alles rund läuft, sollten hingegen seit Jahresbeginn die Papierrezepte mit dem Hashcode bedrucken und Z-Daten generieren.
Die Hashfunktion md5 macht kleinste Änderungen eines Datensatzes sichtbar.
Text | Hashcode |
Franz jagt im komplett verwahrlosten Taxi quer durch Bayern | a3cca2b2aa1e3b5b3b5aad99a8529074 |
Frank jagt im komplett verwahrlosten Taxi quer durch Bayern | 7e716d0e702df0505fc72e2b89467910 |
Die Kasse bzw. das Rechenzentrum generiert dazu selbst einen Hashcode aus dem elektronisch übermittelten Z-Datensatz und prüft die Integrität der Daten durch Vergleich beider Hashcodes. Beim E-Rezept gibt es diese Parallelübertragung nicht mehr, also fällt auch der Abgleich weg.
Hashcode und Co. beim DAV-Rezeptursommer 2022
Es ist an der Zeit, sich mit der digitalen Abrechnung zu beschäftigen. Was ist der Hashcode überhaupt? Wie kommt die Preisberechnung zur Krankenkasse und in welcher Form? Und hat sich die Taxation an sich verändert? Diese und weitere Fragen beantwortet Apothekerin Beate Riek in ihrem Vortrag beim DAV-Rezeptursommer.
Tickets und weitere Informationen erhalten Sie unter dav-medien.de/rezeptursommer.