Neue Formalität: Was ist ein Hash-Code und wofür braucht man ihn?
„Hash-Wert“ oder „Hash-Code“ ist in manchen Apotheken zunächst noch gänzlich Neuland. Denn was es bei Parenteralia schon eine Weile gibt, ist seit 1. Juli auch bei Cannabis-Rezepturen und Substitutions-Fertigarzneimitteln Pflicht. Auf die Verordnungen muss ein Hash-Wert aufgebracht werden. Ab 1. Januar 2022 ist er dann bei allen Rezepturen Pflicht. Die Einführung lief bei weitem nicht überall reibungslos, unter anderem weil zum Start gar nicht alle Softwareanbieter in der Lage waren, die Zahlenfolge zu generieren.
Kurz gesagt ist der Hash-Wert eine 40-stellige Ziffernfolge, die verteilt auf die zweite und dritte Taxzeile des Rezepts gedruckt wird und sozusagen das Papierrezept mit den elektronisch übermittelten Abrechnungsdaten verlinkt. Denn zusätzlich müssen elektronische Zusatzdaten, der Z-Datensatz, mit dem Abrechnungsdatensatz des Rezepts an die Krankenkasse übermittelt werden. Ebenfalls neu für die Apotheken ist, dass auf das Rezept eine von der Warenwirtschaft vergebene Transaktionsnummer über dem Feld „Apotheken-Nummer / IK“ gedruckt wird. Sie dient der Zuordnung und ist ebenfalls in den Z-Daten enthalten.
Was versteckt sich (für die Apotheke erstmal nicht sichtbar) im Z-Datensatz
Der Z-Datensatz beginnt mit folgenden Feldern:
Feld Abgabedatensatz | Beschreibung |
IK der Apotheke | Institutionskennzeichen (IK) der Apotheke. |
Transaktionsnummer | Von Warenwirtschaft vergebenes Zuordnungsmerkmal. Neunstellige Dezimalzahl, die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer. |
Zeitstempel | Abgabedatum (!) und Zeitpunkt „00:00“ |
Dahinter folgt der Herstellungs-Datensatz, der dieselben Datenfelder enthält, die auch für das E-Rezept benötigt werden: Jeder Bestandteil der Rezeptur wird dabei durch 5 Feldinhalte „beschrieben“ (PZN; Faktorkennzeichen; Faktor; Preiskennzeichen; Preis).
Mehr Details für die Kassen dank Hash-Wert
Der 40-stellige Hash-Code wird schließlich aus dem gesamten Datensatz (inkl. Transaktionsnummer) generiert.
Wer es genauer wissen will ...
Alle Daten des Z-Datensatzes werden ohne Trennzeichen hintereinander gehängt, zu einer Zeichenkette konvertiert und der sogenannten MD-5-Hashfunktion zugeführt. Der aus der MD-5-Hashfunktion resultierende 128 Bit-Wert wird in eine 40-stellige Dezimalzahl (= Hash-Code) umgewandelt.
Der 40-stellige Hash-Code wird dann folgendermaßen in die zweite und dritte Taxzeile des Rezepts „verteilt“:
Zeile 2:
- Feld PZN: Stellen 1–10
- Feld Faktor: Stellen 11–13
- Feld Taxe: Stellen 14–20
Zeile 3:
- Feld PZN: Stellen 21–30
- Feld Faktor: Stellen 31–33
- Feld Taxe: Stellen 34–40
Aufs Rezept gedruckt sieht das dann so aus:
Und wozu das Ganze?
Die Kostenträger erhalten auf diese Weise detaillierte Informationen darüber, welche Packungen von den Apotheken tatsächlich eingekauft werden. Die Zusatzdaten enthalten nämlich die PZN der tatsächlich eingekauften Packungen. Auch dann, wenn die Preisberechnung nach Hilfstaxe erfolgt.
Es ist davon auszugehen, dass das bei den nächsten Verhandlungen zur Hilfstaxe eine Rolle spielen könnte, zum Beispiel beim Thema Herstellerrabatte. Denn bei der Verarbeitung zu Rezepturen oder der Abgabe von Teilmengen sind diese sonst im weiteren Abrechnungsprozess nicht mehr zu erfassen.
Weil der Listen-EK abgerechnet werden darf, erfahren die Kostenträger aber nicht den tatsächlichen Preis, zu dem die Ware eingekauft wurde. Die individuellen Rabatte werden hier also nicht transparent, wohl aber das grundsätzliche Kaufverhalten.