Meldung von Arzneimittelrisiken: AMK erinnert an Meldung von Nebenwirkungen
Apotheker sollen beim Ermitteln, Erkennen, Erfassen sowie bei der Weitergabe und Vorbeugung von Arzneimittelrisiken aktiv mitwirken – daran erinnert die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) und beruft sich auf die apothekerlichen Berufsordnungen. In der Praxis sind sie hier auf die aktive Unterstützung von PTA angewiesen.
AMK-Formulare für Verdachtsfallmeldungen
Um die Meldung zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen und anderer Arzneimittelrisiken zu erleichtern, stellt die AMK Berichtsformulare für unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) sowie für Qualitätsmängel (QM) bereit.
Meldungen zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen und anderer Arzneimittelrisiken stellten einen unverzichtbaren Beitrag zur Wahrung der Patientensicherheit dar und lieferten wertvolle Daten, die helfen, Arzneimittelrisiken möglichst frühzeitig zu identifizieren, betont die AMK.
Melderate in der Pandemie gesunken
Nach einem stetigen Zuwachs der Melderate in den vergangenen Jahr(zehnt)en verzeichnete die AMK mit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie im Jahr 2020 einen dramatischen Melderückgang, der bis heute anhält.
Auch die Anzahl meldender Apotheken gehe seither kontinuierlich zurück, was vermuten lasse, dass die Belastung der Pandemie das ohnehin bestehende Problem des sogenannten Underreportings im Spontanberichtswesen verschärfe.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bestätigt der AMK zufolge ebenfalls den Rückgang an Meldungen durch Angehörige der Heilberufe, und zwar bezogen auf nicht (COVID-19-)Impfstoffe-assoziierte UAW. Es beziffert die Reduktion seit Pandemiebeginn auf über 35 Prozent.
Proaktiv nach Nebenwirkungen fragen
Die AMK erinnert Apotheken deswegen daran, das Melden von Arzneimittelrisiken nicht zu vergessen. Das festige auch die Position der Apotheke als primäre Anlaufstelle für Patienten bei Auftreten möglicher Arzneimittelrisiken. Apotheken sollten verstärkt und insbesondere proaktiv nach Nebenwirkungen fragen, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Anwendung von Arzneimitteln auftreten können.
Aufwand für Meldung ist gering
Die AMK verweist zudem darauf, dass das Melden einfach ist, denn es genügen bereits vier Angaben:
- ein identifizierbarer Patient,
- ein Melder,
- ein verdächtigtes Arzneimittel
- und eine vermutete UAW.
Auch bedürfe es für die Verdachtsmeldung einer UAW weder eines Beweises der Kausalität noch einer Erklärung seitens der meldenden Apotheke.
Zusätzliche Angaben hilfreich
Natürlich seien weitere Angaben wünschenswert, vor allem solche, die für das verdächtigte Arzneimittel als Auslöser der UAW sprechen. Dazu gehören konkrete Angaben zum zeitlichen Zusammenhang zwischen Arzneimittelanwendung und beobachteter Nebenwirkung. Aber auch dazu, ob sich die UAW nach dem Absetzen des Arzneimittels verbessert hat beziehungsweise nach Wiederansetzen erneut auftrat.
Da die Symptome und Anzeichen einer UAW durch Grunderkrankungen sowie Begleit- und Dauermedikation (z. B. durch Interaktionen) mitbedingt sein könnten, rät die AMK, auch diesbezüglich Angaben zu machen.
Von besonderem Interesse seien zudem UAW bei vulnerablen Gruppen, wie Patienten mit Multimedikation, Schwangeren, Stillenden und Kindern, beziehungsweise Risiken bei Arzneimitteln unter zusätzlicher Überwachung oder auch bei nicht verschreibungspflichtigen (OTC-)Arzneimitteln.