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Der Bundesrat stimmt zu: Neue Corona-Maßnahmen beschlossen

Der Bundestag beschließt neue Corona-Maßnahmen für die Zeit ab dem 25. November. Dann soll die epidemische Lage nationaler Tragweite auslaufen. | Bild: IMAGO / STPP

Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag die Corona-Regeln der Ampel-Parteien für die Zeit ab dem 25. November beschlossen. Dann soll die sogenannte Epidemische Lage nationaler Tragweite beendet sein. 

Die Ampel-Parteien haben sich dagegen entschieden, sie erneut im Bundestag zu verlängern. Dieser Ausnahmezustand gibt den Regierungen der Bundesländer bisher die Möglichkeit, auf einfachem Verordnungsweg weitreichende Corona-Maßnahmen zu ergreifen, von Ausgangsbeschränkungen über Veranstaltungsverbote bis hin zu Restaurant-, Geschäfts- oder Schulschließungen.

Die Ampel will solche Maßnahmen künftig nicht mehr möglich machen, der bisherige Katalog besonders strenger Maßnahmen soll reduziert werden – auf der anderen Seite schafft der Katalog aber auch neue Möglichkeiten.

Künftig keine umfassenden Schulschließungen mehr möglich

Nach Aussage von SPD, Grünen und FDP sollen künftig nicht mehr möglich sein:

  • Ausgangsbeschränkungen,
  • umfassende Schul- und Kitaschließungen,
  • umfassende Verbote oder Beschränkungen von Reisen, Übernachtungsangeboten und Gastronomie,
  • umfassende Verbote von Demonstrationen, Versammlungen oder Gottesdiensten,
  • umfassende Schließung oder Beschränkung bei Geschäften und Betrieben
  • sowie Verbote von Sportausübung.

Veranstaltungsverbote nur mit Zustimmung der Landesparlamente

Nur noch mit Zustimmung der Landesparlamente sollen voraussichtlich möglich sein:

  • Verbote oder Einschränkungen von Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen,
  • Verbote oder Einschränkungen des Betriebs von Freizeit- oder Kultureinrichtungen
  • sowie Verbote oder Einschränkungen von Alkoholkonsum und -verkauf in bestimmten öffentlichen Bereichen.

Unionsgeführte Bundesländer fordern hier mehr Möglichkeiten und drohen mit Blockade im Bundesrat.

Maskenpflicht, Abstandsvorschriften und Kontaktbeschränkungen weiterhin möglich

Mit Verordnung durch die Landesregierung sollen weiterhin möglich sein:

  • Kontaktbeschränkungen,
  • Abstandsvorschriften,
  • Kapazitätsbeschränkungen, also etwa Vorgaben zur Besucherzahl bei Veranstaltungen,
  • Maskenpflicht,
  • Zutrittsregelungen für Geimpfte und Genesene (2G) oder auch Getestete (3G),
  • Hygieneauflagen für Betriebe,
  • Auflagen für den Betrieb von Schulen,
  • Kontaktdatenerhebung in Gastronomie oder bei Veranstaltungen.

Neu: 3G am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln

Bundesweit neu dazukommen sollen:

  • 3G am Arbeitsplatz,
  • Homeoffice-Pflicht (Wiedereinführung),
  • 3G in Verkehrsmitteln,
  • Testpflicht in Pflegeheimen oder Kliniken
  • sowie eine Klarstellung im Strafrecht und härtere Strafen für besonders schwere Fälle von Impfpass- oder Testfälschung.

Weiterhin Entschädigungen bei Verdienstausfall 

Verlängert werden sollen:

  • Kinderkrankentage auch bei Quarantäne oder Einschränkung in Schule oder Kita,
  • Entschädigung für Beschäftigte bei Verdienstausfall wegen Quarantäne,
  • vereinfachter Zugang zu Sozialleistungen wie Hartz IV oder Kinderzuschlag
  • und die Pflicht für Arbeitgeber, Tests für Beschäftigte anzubieten.

Bundesrat gibt grünes Licht für Corona-Pläne der Ampel

Der Bundesrat hat die Corona-Neuregelungen beschlossen. Die Länder votierten am Freitag einstimmig für das umstrittene, von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Infektionsschutzgesetz. 

Die Union hatte ursprünglich mit einer Blockade gedroht: Der neue „Instrumentenkasten“ schränke die Möglichkeiten der Länder zu stark ein und reiche nicht zum Brechen der Infektionswelle, hatten CDU-Politiker kritisiert. 

Die Bundesländer baten den Bund, in bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Impfpflicht für alle einzuführen, die Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben. Der Bund wolle darüber in Kürze entscheiden, kündigte die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an. Auch die Kontrollen der Impf- und Testnachweise sollen verschärft werden. Quelle: dpa / sn 

Update 19.11.2021, 12:26 Uhr: Artikel wurde geändert, da der Bundesrat der Gesetzesvorlage zugestimmt hat. Vorher hieß es im letzten Absatz, dass die geplanten Neuerungen am heutigen Freitag den Bundesrat in einer Sondersitzung passieren müssten.