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Nach Rückruf von Lidl: Hanf-Produkte: Wie viel THC ist legal?

In zahlreichen Lebensmitteln findet sich Hanf. Laut BfR werden dabei immer wieder THC-Richtwerte überschritten. | Bild: IMAGO / Manfred Segerer

Dreierlei Hanftees, ein Hanföl, Kekse mit dem vielsagenden Namen „Mary & Juana – Premium Cannabis Cookies“ sowie ein Proteinriegel mit der nur geringfügig weniger blumigen Bezeichnung „Euphoria – Raw Cannabis Protein Bar Apple“ werden derzeit vom Discounter Lidl bundesweit zurückgerufen. Sie enthalten zu viel Tetrahydrocannabinol (THC), das bekanntermaßen psychoaktiv ist.

Grenzwerte häufig überschritten

Laut Bundesamt für Risikobewertung (BfR) ist so etwas keine Seltenheit. So werden vor allem bei hanfhaltigen teeähnlichen Erzeugnissen, die aus Pflanzenteilen bestehen, in denen THC enthalten ist, also Blätter und gegebenenfalls Blüten, die Richtwerte häufig überschritten. Aber auch andere Hanfprodukte sind betroffen. Besonders auffällig sind laut BfR hanfhaltige Nahrungsergänzungsmittel – hier soll bei 94 Prozent der Proben der THC-Richtwert überschritten sein. Und auch in Hanfsamen und daraus hergestellten Produkten finden sich laut Verbraucherzentrale immer wieder zu hohe THC-Gehalte, obwohl Hanfsamen natürlicherweise kein THC enthalten. Sie können aber bei der Ernte mit anderen THC-reichen Pflanzenteilen (Blüten, Blätter oder Stängel) in Berührung kommen und das THC so in die daraus hergestellten Lebensmittel gelangen – und das in nachweisbaren Mengen.

Keine europaweit einheitlichen Grenzwerte

Doch was heißt eigentlich in diesem Fall zu hoch? In der EU angebauter Faserhanf muss weniger als 0,2 Prozent THC enthalten, einen europaweit einheitlichen Grenzwert für Lebensmittel gibt es jedoch laut Verbraucherzentrale nicht. Es existieren lediglich Richtwerte, die das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin abgeleitet hat und an denen sich die Hersteller und die Lebensmittelüberwachung orientieren können.

  • 5 Mikrogramm (µg) je Kilogramm (kg) für nicht alkoholische und alkoholische Getränke
  • 5000 µg/kg für Speiseöle
  • 150 µg/kg für alle anderen Lebensmittel

Mehr als 2,5 mg THC = pharmakologische Wirkungen 

Das BfR geht davon aus, dass, wenn diese Richtwerte eingehalten werden, nach aktuellem Wissensstand keine bedenklichen Wirkungen auftreten. Es weist allerdings auch auf die Vorläufigkeit  der Zahlen hin. Es sei noch endgültig zu klären, wie stark einzelne THC-Effekte dosisabhängig seien.

Bereits 2018 hat das BfR das Risiko psychogener und pharmakologischer Wirkungen durch den Verzehr hanfhaltiger Lebensmittel untersucht. Dabei kam es zu dem Schluss, dass der Verzehr hanfhaltiger Lebensmittel mit den durch die Überwachungsbehörden ermittelten üblichen THC-Gehalten zu einer Überschreitung der von der EFSA vorgeschlagenen Akuten Referenzdosis (ARfD) von 0,001 Milligramm (mg) je Kilogramm Körpergewicht führen kann. Die ARfD beschreibt die Menge THC, die kurzfristig aufgenommen werden kann, ohne dass psychomotorische und psychogene Effekte zu erwarten sind. Darüber hinaus ist es in den Augen des BfR möglich, dass bei Verzehr hanfhaltiger Lebensmittel THC-Dosen aufgenommen werden könnten, die im Bereich der arzneilich eingesetzten Dosen von ≥ 2,5 Milligramm (mg) pro Person und Tag liegen. Pharmakologische Wirkungen seien in diesem Fall zu erwarten.

Alkohol verstärkt die Wirkung

Die Verbraucherzentrale warnt daher: THC-Gehalte könnten gerade bei Menschen, die viel von den betreffenden Produkten verzehren, Kindern oder Schwangeren zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Alkohol oder bestimmte Arzneimittel können die Effekte verstärken. Und auch der umgekehrte Fall ist möglich, nämlich dass THC die Wirkung von Arzneistoffen beeinträchtigt.