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Vertretungsbefugnis für PTA: BVpta für Weiterqualifizierung und Bachelor­studiengang

Um den Beruf attraktiver und die Apotheke zukunftsfähig zu machen, sieht der BVpta diverse Weiterqualifizierungsmöglichkeiten für PTA. | Bild: Alex Schelbert

Der CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Kraus unternahm am vergangenen Donnerstag einen Vorstoß in Sachen PTA-Vertretungsbefugnis: Denkbar sei etwa, dass PTA mit mindestens fünf Jahren Berufspraxis stundenweise für Approbierte „einspringen“. Angesichts des sich verschärfenden Personalengpasses in den Apotheken sollte man jetzt „nach praktischen Lösungen suchen“, sagte Krauß. Er meint: „Durch eine entsprechende Berufserfahrung haben PTA ein Gespür entwickelt, inwieweit sie den Kunden helfen können.“ Möglich sei auch, die Vertretung an eine Weiterbildung zu knüpfen.

BVpta: katastrophale Personalsituation

Beim Bundesverband PTA (BVpta) kommt dieser Anstoß aus der Politik gut an. Krauß treffe mit seinem Vorschlag „ins Schwarze“, erklärt der Verband in einem Statement . Die Personalsituation sei tatsächlich katastrophal: Stellen sowohl für PTA als auch für Apotheker könnten teilweise über Monate nicht besetzt werden, was fatale Auswirkungen auf die Teams sowie auf die Inhaber habe.

Mehr Attraktivität durch ergänzendes Bachelorstudium?

Der BVpta verweist auf die PTA-Reform, mit der im Jahr 2019 eine Modernisierung des Berufsbildes und der Ausbildung beschlossen wurde: Schon im Gesetzgebungsprozess sei klar gewesen, dass die Reform nicht weit genug gehe. Während die Politik offen gewesen sei, den Beruf weiterzuentwickeln, habe die ABDA keine Notwendigkeit gesehen, ihn aufzuwerten. „Daher gab es auch keine tragfähigen Konzepte, die der Politik hätten vorgelegt werden können“, so der BVpta. Zumindest für „fortschrittliche Apotheker und PTA“ sei eine solche Haltung aber nicht tragbar.

Der BVpta hat daher auch gleich Vorschläge im Gepäck, wie der PTA-Beruf aufgewertet werden könnte. Dass dies für die Zukunft dringend nötig ist, steht für den Verband außer Frage: „Nicht aus Eitelkeit, sondern um den ständig steigenden Anforderungen fachlich und menschlich begegnen zu können“, wie er erklärt. „Und um zukünftig überhaupt noch qualifizierte junge Leute für diesen Beruf zu gewinnen.“ Die Qualifizierten entschieden sich nämlich häufig lieber für ein Bachelorstudium.

Gesellschaftlicher und persönlicher Gewinn 

So schlägt der Verband vor, für PTA eine standardisierte Weiterqualifizierung zu schaffen, die zu mehr pharmazeutischer Kompetenz führt und somit eine Vertretungsbefugnis fachlich sicher möglich mache. Hier könne zum Beispiel eine Prüfung entwickelt werden, die zur „Certified Person“ mit definierten Kompetenzen führt. Dabei denkt der Verband vor allem an berufserfahrene PTA, die kein Studium mehr starten möchten. Denn im besten Fall ist aus seiner Sicht durchaus ein Bachelorabschluss für PTA anzustreben – „um eigenständiges und wissenschaftliches Denken und Arbeiten zu lehren“. 

Auch ließen sich Verknüpfungen zum Studium schon während der Ausbildung schaffen: So könne die Ausbildung optional mit einem grundständigen Studium an einer Fachhochschule verbunden werden. Ein solches Studium, so der BVpta, käme dem gesamten Apothekensystem zugute. „Gesellschaftlich würden eine höhere Akzeptanz und Verbesserung der beruflichen Rolle durch den Status des Faches als akademisches Fach entstehen.“

„Der Schlüssel liegt bei der ABDA“

Beim BVpta ist man überzeugt: „Wenn wir schnell handeln, können sowohl Weiterqualifizierung als auch Studium in einem Zeitraum von einem Jahr verfügbar sein. Der Schlüssel liegt bei der ABDA, das Tor zu öffnen und die Zukunft des Apothekensystems auf hohem Niveau zu fördern.“ Der BVpta jedenfalls habe die Vorbereitungen schon erarbeitet. Es gebe Kontakte zu Schulen und Hochschulen und erste Vorkonzepte seien erstellt. Eine Fachgruppe aus Schulleitern, Lehrkräften, Apothekern und Vorstand arbeite bereits an der Umsetzung. Und so lautet der abschließende Appell des Verbands: „Verlieren wir keine Zeit mehr.“

Die Politik – zumal eine möglicherweise neue Regierungskoalition – müsste für diesen Schritt allerdings auch bereit sein. Wie schnell das der Fall ist, zumal die PTA-Reform von 2019 erst 2023 wirksam wird, wird sich wohl erst nach der Bundestagswahl im Herbst zeigen.