Techniker Krankenkasse berichtet: Weniger Antibiotika bei Erkältungen verordnet
Die Techniker Krankenkasse (TK) berichtet über immer weniger Patienten, die bei einer Erkältung ein Antibiotikum verschrieben bekommen. Sie stützt ihre Aussage auf eine aktuelle Auswertung der Arzneimittelverordnungen der bei ihr versicherten Erwerbspersonen. So sei 2010 noch etwa jedem dritten Versicherten (38,5 Prozent), der wegen einer Erkältung krankgeschrieben war, ein Antibiotikum verordnet worden. Im Jahr 2020 war es nur jeder siebte Versicherte (14,3 Prozent) – das sei ein Rückgang von mehr als 60 Prozent in zehn Jahren. Besonders ausgeprägt war der Rückgang der Antibiotika-Rezepte 2020: Im „Coronajahr“ sank der Anteil verglichen mit 2019 von 20,7 auf 14,3 Prozent.
Hygieneregeln zeigen Wirkung
Die Einhaltung der Hygieneregeln habe insgesamt für deutlich weniger Infektionen gesorgt. Bei dem Rückgang der Verordnungen bei Erkältungen spiele sicher auch eine Rolle, dass weniger Versicherte überhaupt zum Arzt gegangen seien und zum Beispiel die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung genutzt hätten. Dadurch sei auch weniger verordnet worden, sagt Tim Steimle, Leiter des Fachbereichs Arzneimittel bei der TK. Ohnehin sind die meisten Erkältungen viral bedingt und Antibiotika helfen nach wie vor nur gegen Bakterien. „Es ist wichtig, dass Antibiotika nur dann eingenommen werden, wenn es wirklich notwendig ist. Das gilt natürlich für alle Arzneimittel, bei Antibiotika spielt aber auch das Problem der Bildung von multiresistenten Keimen eine Rolle“, so Steimle.
Besonders starker Rückgang im Coronajahr
Vor allem im Coronajahr 2020 sind den Auswertungen der TK zufolge deutlich weniger Antibiotika verschrieben worden. Die Verordnungen gingen im Vergleich zu 2019 um fast 24 Prozent zurück, auf 2,85 Tagesdosen pro versicherter Erwerbsperson. Besonders stark waren die Rückgänge zu Beginn der Coronapandemie im April (minus 43,8 Prozent) und im Mai (minus 41,6 Prozent).
Die Auswertungen wird die TK am 23. Juni mit dem Gesundheitsreport 2021 veröffentlichen. Für den Gesundheitsreport wurden unter anderem die Arzneimittelverordnungen der mehr als fünf Millionen bei der TK versicherten Erwerbspersonen ausgewertet. Dazu zählen neben den Erwerbstätigen auch die Empfänger von Arbeitslosengeld I.