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Erneuter Rückruf von Tilray Cannabisextrakt

Da es zu Abweichungen beim THC-Gehalt kommt, muss Tilray erneut Chargen seines Cannabisextrakts zurückrufen. | Bild: picture alliance / empics | CHAD HIPOLITO 

Die Tilray Deutschland GmbH bittet Apotheken ihre Cannabisbestände zu prüfen: 

Bei den genannten Chargen der Cannabisextrakte wurde bei den fortlaufenden Stabilitätsprüfungen ein Ergebnis außerhalb der Spezifikation im THC-Gehalt gefunden, das die angegebene Haltbarkeit nicht garantiert. Eine Gesundheitsschädigung oder -gefährdung ist nicht zu erwarten, jedoch kann es zu einer verminderten/abweichenden Wirkung bei Anwendung der betroffenen Produkte kommen.

Tilray, über die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK)

Aus diesem Grund ruft Tilray nun vorsorglich folgende Chargen zurück: 

Tilray Cannabisextrakt THC 25, 25 ml (PZN 16597922)
Ch.-B.: 200001, 200002

Zur Erinnerung: Wann kommen Cannabisextrakte zum Einsatz?

Cannabis ist in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten verordnungsfähig, sofern

  • bei den betreffenden Patienten eine schwerwiegende chronische Erkrankung vorliegt,
  • eine allgemein anerkannte Alternative nicht zur Verfügung steht und
  • eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.

Dabei spielt die konkrete Indikation für die Erstattungsfähigkeit keine Rolle. So werden Cannabisblüten und Extrakte z. B. in der Schmerztherapie, bei Patienten mit Multipler Sklerose (MS), schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit während einer Chemotherapie eingesetzt.

Die standardisierten Cannabisextrakte THC25 und THC10 von Tilray enthalten neben den Hauptwirkstoffen Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) weitere Bestandteile der Cannabisblüten, wie Terpene und Flavonoide.Autor: red/ptaheute 

Betroffene Chargen vernichten

Tilray bittet Apotheken, betroffene Chargen zu vernichten und sodann dem Logistikdienstleister Paesel & Lorei eine entsprechende Vernichtungsbestätigung unter Angabe der Chargenbezeichnung per E-Mail an info@paesel-lorei.de zukommen zu lassen. Sobald diese Angaben vorlägen, erfolge die Gutschrift.

Nicht zum ersten Mal ist Tilray gezwungen, bestimmte Chargen seines Cannabisextrakts zurückzurufen. Im August des vergangenen Jahres erfolgten Chargenrückrufe von Tilray Cannabisextrakt THC 10. Auch hier war jeweils ein THC-Gehalt außerhalb der Spezifikation der Grund.