Untersuchung des LUA Rheinland-Pfalz: Arzneistoffe in Kosmetika – Vorsicht beim Online-Shopping
Experten des Landesuntersuchungsamtes (LUA) Rheinland-Pfalz kamen bei der Kontrolle von Produkten zwei chinesische Salben unter, die nicht deklarierte cortisonähnliche Wirkstoffe enthielten. Bei längerer Anwendung könnten die Salben bei Verbrauchern erhebliche gesundheitliche Probleme verursachen, so das LUA. In beiden Fällen handelt es sich um illegale Arzneimittel ohne Zulassung.
Undeklarierte topische Glucocorticoide enthalten
Einer der Salben mit dem Namen „Focallure Herbal Cream“ lag ein Beipackzettel in englischer und russischer Sprache mit der Information bei, dass das Produkt bei den chronischen Hauterkrankungen Neurodermitis und Schuppenflechte angewandt werden kann, teilte das LUA mit. Bei der Laboranalyse stellte sich dann heraus, dass die Salben die Wirkstoffe Clobetasol-17-propionat bzw. Betamethason-17-valerat enthalten. Dabei handelt es sich um stark bis sehr stark wirksame topische Glucocorticoide der Klasse III bzw. der Klasse IV, die zur Behandlung von entzündlichen oder allergischen Hauterkrankungen angewendet werden.
Fehlende Einstufung als Arzneimittel
Salben mit diesen Wirkstoffen seien allerdings rechtlich als Arzneimittel einzustufen und müssten deshalb zugelassen werden. Bei den untersuchten Produkten sei dies offenkundig aber nicht der Fall gewesen, teilte das LUA mit. Beide Wirkstoffe seien in Deutschland verschreibungspflichtig. Zudem seien die cortisonähnlichen Stoffe nicht auf der Verpackung deklariert gewesen. Arglose Anwender wissen also nicht, dass sie ein hochwirksames Arzneimittel benutzen.
Mögliches Risiko für Nebenwirkungen
Die Verbraucherschutzbehörde warnt vor möglichen ernstzunehmenden Konsequenzen. Es drohen Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und Kontraindikationen, etwa während der Schwangerschaft oder bei bereits vorhandenen Infekten oder chronischen Entzündungen der Haut. Zudem kann es bei Clobetasol-17-propionat vor allem bei längerer oder großflächiger Anwendung zu starken Nebenwirkungen wie dem Cushing-Syndrom kommen. Bei Betamethason-17-valerat droht als starke Nebenwirkung eine Hautatrophie.
Ausländische Internetseiten unklarer Herkunft
Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz rät Verbrauchern grundsätzlich davon ab, Salben oder Kapseln auf ausländischen Internetseiten unklarer Herkunft zu bestellen. Legale und kontrollierte Arzneimittel gebe es im Internet nur über zugelassene Arzneimittelversender, betont die Behörde. Skepsis sei dagegen angebracht, wenn angeblich rein pflanzliche Mittel mit konkreten Wirkungsversprechen beworben würden oder wenn Hersteller und Vertreiber anhand des Impressums nicht eindeutig zu identifizieren seien. Der Kauf auf solchen Internetseiten gleiche dem Griff in eine Blackbox. Im harmloseren Fall fließe Geld für wirkungslose Produkte, im schlimmsten Fall könne die Gesundheit dauerhaft Schaden nehmen.