Aktuelles
5 min merken gemerkt Artikel drucken

Cannabis Gipfel 2.0 – digitales Fortbildungsprogramm für PTA

Bild: AdobeStock / Montage: PTAheute

„Die Wiederentdeckung von Cannabis als Medizin“

In Deutschland ist die medizinische Anwendung von Cannabis seit dem Cannabisgesetz 2017 im Aufwind. Doch Cannabis wird nicht erst seit Kurzem als Therapieoption eingesetzt. Schon in der Antike war Cannabis bekannt, sowohl zu rituellen als auch zu medizinischen Zwecken. Die Cannabispflanze stammt aus Asien und ihre Verwendung wurde bereits im 11. Jhdt. von persischen Medizinern dokumentiert. Im 19. Jhd. gehörte Cannabis tatsächlich zu einem häufig verschriebenen Medikament in Deutschland. Mitte des 20. Jhd. wurde Cannabis immer seltener in der Medizin eingesetzt, kurz darauf folgte schließlich die Prohibition. Seitdem war Cannabis hauptsächlich als illegale Droge bekannt, bis schließlich die Entdeckung des Endocannabinoidsystems in den 1990er Jahren eine verhaltene Renaissance auslöste. Tanja Boll, PTA und Pharmareferentin, nimmt startet den Cannabis Gipfel 2.0 und nimmt Sie ab dem 2. November 2020 mit auf diese spannende Reise in die Geschichte von Cannabis bis hin zur Gegenwart.

Verkehrsfähigkeit und Verordnungsfähigkeit von THC- und CBD-haltigen Produkten – Prüfpflichten des Apothekers

Kann die Apotheke von der Krankenkasse retaxiert werden, wenn ein Cannabis-Arzneimittel abgegeben wurde? Bedarf es hier einer besonderen Genehmigung durch die Krankenkasse? Welche Voraussetzungen sind an die Versorgung von Patienten zu Lasten der GKV gebunden? 
Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dronabinol (THC) sowie Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz. Sie werden häufig als Rezepturen oder als Fertigarzneimittel außerhalb der zugelassenen Indikation eingesetzt. Dennoch sind sie verordnungsfähig und die Kosten werden unter bestimmten Voraussetzungen nach Genehmigung von der Krankenkasse übernommen. Den Antrag für die Genehmigung reicht der Patient zusammen mit einem ausgefüllten Arztfragebogen bei der Krankenkasse ein. Die Apotheke ist in diesem Prozess standardmäßig nicht eingebunden und hat keine Prüfpflicht. Inwiefern kann Sie also überhaupt zur Verantwortung gezogen werden? CBD ist, anders als THC, kein Betäubungsmittel. Als Arzneimittel ist es verschreibungspflichtig und als Nahrungsergänzungsmittel unterliegt es der Novel Food Verordnung. Trotzdem begegnen uns so viele nicht zugelassene CBD-Produkte, auch von dubiosen Anbietern, im Drogeriemarkt, im Internet, sogar in der Apotheke. Sind diese Produkte überhaupt legal? 
Isabel Kuhlen, Apothekerin und Rechtsanwältin, gibt ab dem 16. November 2020 Antworten auf häufige Fragen zu THC und CBD.

THC und CBD: Handhabung und Umgang in der Apotheke

Cannabis-Arzneimittel sind vielfältig: Zur Anwendung kommen getrocknete Cannabisblüten, zerkleinert oder als ganze Blüten, verschiedene Extrakte und die Reinsubstanzen Dronabinol (INN für THC), Cannabidiol (CBD) und Nabilon. CBD ist dabei sowohl als verschreibungspflichtiges Fertigarzneimittel bzw. Rezeptursubstanz, als auch als freiverkäufliches Nahrungsergänzungsmittel auf dem Markt verfügbar. 
Alle aufgeführten Formen stellen die Apotheke vor besondere wenngleich lösbare Aufgaben. Nicht nur die Rezepturen bedürfen in der Apotheke strukturierter Abläufe, sondern auch die Beratung rund um Darreichungsformen, Dosierungen und Applikationsformen stellen wichtige Aspekte für Apotheken dar. Bezüglich des CBDs ist auch die Bewertung der verschiedenen Zubereitungen als pharmazeutische Kernkompetenz zu betrachten. Schlussendlich sind die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Darreichungsformen durch die Apotheke beratend an Arzt und/oder Patienten zu vermitteln. 
Dr. Christian Ude und Dr. Mario Wurglics informieren Sie ab dem 23. November 2020 in diesem Vortrag umfassend über Darreichungsformen von Cannabis-Arzneimitteln sowie zur Identitätsprüfung und Rezepturherstellung und wie eine Bewertung CBD-haltiger Präparate vorgenommen werden kann.

Cannabis im Beratungsgespräch

Die Kundenberatung ist eine Kernkompetenz von Apothekern/innen und PTA. Eine gute Beratung trägt unter anderem zur Patientensicherheit und zur Kundenbindung bei und ist für Apotheken selbstverständlich. Vergleichsweise neu ist die Beratung von Cannabis-Patienten in der Apotheke. 
Cannabinoide gehören zweifellos zu den ungewöhnlicheren und komplexeren Arzneimitteln. Ebenso wie die Therapieoptionen sind auch die Patienten sehr verschieden: Unterschiedliche Wissensstände sowie eine vorhandene oder nicht vorhandene Vorerfahrung erfordern Fingerspitzengefühl im individuellen Patientengespräch. Ein gutes Gespräch kann ausschlaggebend für die Adhärenz sein. Unsicherheiten und Vorurteile können im direkten Austausch aufgeklärt werden und auch die richtige Handhabung der Hilfsmittel lässt sich im Beratungsraum der Apotheke eindrücklich demonstrieren. 
Dr. Dominik Bauer, Apotheker, gibt ab dem 30. November 2020 eine Übersicht über die Anwendung der verschiedenen medizinischen Cannabinoide, erklärt wie man Missbrauch erkennt und demonstriert wie eine umfassende Kundenberatung aussehen kann.

Sie sind gefragt!

In zwei Frage-und-Antwort-Sessions am 11. Dezember 2020 und am 27. Januar 2021 stellen sich die Referenten Ihren persönlichen Fragen. Die Referenten sind an zwei Terminen live in einer digitalen Konferenz mit Ihnen verbunden. Ist im Vortrag noch etwas offengeblieben? Beschäftigen Sie sich in Ihrer Apotheke mit einem konkreten Problem? Stellen Sie Ihre Frage vorab mithilfe des Fragentools oder melden Sie sich spontan in der Live-Diskussion.

So geht’s!

Registrieren Sie sich HIER zur Teilnahme am Cannabis Gipfel 2.0. Für PTA werden vom 2. bis zum 30. November vier Vorträge ausgespielt. Rechtzeitig vorher erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten. Nehmen Sie sich die Zeit, wann immer es bei Ihnen passt. Die Online-Veranstaltungen stehen bis 31. Januar zum Abruf für Sie bereit. Durch das Beantworten der Lernerfolgskontrolle bis Ende Februar können Sie bis zu 4 BAK-Fortbildungspunkte sammeln. 
Teilnehmer des digitalen Fortbildungsmonats „Cannabis Gipfel online“ erhalten eine Ermäßigung in Höhe der kompletten Buchungsgebühr von Juni 2020!

Kongresspaket

Das hochwertige Kongresspaket unterstützt Sie bei der Versorgung von Cannabis-Patienten in Ihrer Apotheke. Arbeitshilfen zur Handhabung verschiedener Arzneiformen in der Apotheke und zur BtM-Dokumentation unterstützen Sie mit konkreten Tipps in Ihrem Arbeitsalltag. Das Buch „Cremer-Schaeffer, Cannabis – Was man weiß, was man wissen sollte“ greift die gesellschaftliche Diskussion um Cannabis auf. Die sachlichen Hintergründe zur Kontroverse rüsten Sie mit Argumenten für Ihre Beratungsgespräche.