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Adexa setzt sich mit offenem Brief für Rx-Versandverbot ein

Bild: ADEXA

Eine Woche nachdem der Pharmaziestudent Benedikt Bühler zu seiner Petition für die Umsetzung eines Rx-Versandverbots beim Petitionsausschuss des Bundestages Stellung genommen hat, wendet sich die Apothekengewerkschaft Adexa mit einem offenen Brief an die Politik und fordert die vollständige und zeitnahe Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ein: „Und zwar so, wie es im Koalitionsvertrag beschrieben ist: mit einem Verbot des Rx-Versandhandels.“, heißt es in dem Schreiben, das die beiden Vorsitzenden der Apothekengewerkschaft, Andreas May und Tanja Kratt, unterzeichnet haben.

„Spahns Lösung nicht gerichtsfest“

Immer wieder stelle man mit Sorge fest, dass Bundesgesundheitsminister Spahn dieses Ziel des Koalitionsvertrages nicht umsetzen wolle. Stattdessen propagiere er eine „90-prozentige Gleichpreisigkeit“, die weder logisch, gerecht noch gerichtsfest sei. Als Argument gegen das Rx-Verbot führt der Minister ein Veto anderer Ministerien (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) an, obwohl auch diese Häuser sich dem Koalitionsvertrag verpflichtet fühlen müssten.

Bundesgesundheitsminister ignoriert größte E-Petition in der Geschichte der Bundesrepublik

Eine Petition mit über 400.000 Unterzeichnern werde von Minister Spahn inhaltlich komplett ignoriert – angestoßen wohlgemerkt von einem Vertreter des apothekerlichen Berufsnachwuchses und Mitglied seiner eigenen Parteijugend (CDU). Was, so fragt sich der Adexa-Vorstand, zähle also das geschriebene Wort des Koalitionsvertrages? Inwieweit können sich Wählerinnen und Wähler darauf verlassen, dass Regierungsvertreter und Regierungsfraktionen die übergreifenden Ziele ihrer Parteien und ihrer Regierung verwirklichen – und keine Alleingänge starten? Was zähle die Erfahrung und das Urteil von Betroffenen, in diesem Fall von Apothekenangestellten, Inhaberinnen und Inhabern sowie zahlreicher Patienten?

Drohnen gegen das Apothekensterben?

Über das Apothekensterben – rund 350 im Jahr 2019 und damit der stärkste Rückgang eines Kalenderjahres – gehe der Bundesgesundheitsminister hinweg und verweise als Alternative auf den Einsatz von Drohnen mit einem Beratungsmonitor. „Ist das die Vision der deutschen Gesundheitspolitik von ‚Heimat‘?“, fragen sich die Adexa-Vertreter. Die Vision der Apothekenteams sei es nicht. Und man sei davon überzeugt, dass das auch nicht das sei, was die Bevölkerung wolle, die ihre Vor-Ort-Apotheke zu verlieren drohe. „Wir brauchen daher zeitnah Lösungen, die unsere Vor-Ort-Apotheken stärken und Arbeitsplätze im Inland sichern, damit Patienten gut, empathisch und schnell von pharmazeutischem Fachpersonal beraten und versorgt werden können. Lösungen, mit denen wir unsere heimische Apothekenlandschaft sichern! Sie ist für die Menschen in Deutschland unverzichtbar – aktuell unter anderem bei Fragen zur Prävention gegen Grippe- und Corona-Viren!“, heißt es zum Schluss des offenen Briefes.

ABDA sieht keine Notwendigkeit eines Rx-Versandverbots

Die Vertretung der Apothekerschaft, die ABDA, unterstreicht indes mit Stellungnahmen, warum sie derzeit kein Rx-Versandverbot fordert und auch den Pharmaziestudenten Bühler nicht bei seiner Petition unterstützt hat. Demnach solle das Rx-Versandverbot gefordert werden, wenn der Gesetzgeber keine Maßnahmen treffe, die das Ziel der Gleichpreisigkeit vollständig erreichen. Dieses Ziel könne auch ohne Rx-Versandverbot erreicht werden, wenn der Gesetzgeber auf die Streichung von § 78 ABS. 1 SATZ 4 AMG verzichte. Aus der Beschlusslage leitet die ABDA einen Stufenplan ab: An erster Stelle stehe die weitere Verfolgung des VOASG (Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken) „mit dem Ziel, die vollständige Gleichpreisigkeit wiederherzustellen“. Als Erklärung steht dabei: „Keine Streichung“ von § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG. Dann erst nennt Schmitz „nachfolgend und ersatzweise“ die Forderung nach dem Rx-Versandverbot. Daraus folgert Schmitz, gleichzeitige Forderungen nach dem VOASG und dem Rx-Versandverbot seien von der ABDA-Beschlusslage nicht gedeckt. Doch mit dieser Schlussfolgerung widerspricht er sich selbst. Denn der Gesetzentwurf für das VOASG enthält gerade die Streichung des besagten Satzes im Arzneimittelgesetz. Außerdem enthält der Gesetzentwurf keine vollständige Gleichpreisigkeit, sondern nur die Gleichpreisigkeit innerhalb der GKV. Darum wäre nach dem Stufenplan längst die zweite Stufe fällig, nämlich die Forderung nach dem Rx-Versandverbot.