Petition zur Abschaffung der Bonpflicht: Noch bis 11. Februar verfügbar
Den Steuerbehörden soll kein Geld mehr durch manipulierte Kassensysteme entgehen. Daher verabschiedete der Gesetzgeber bereits Ende 2016 das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. Die neuen Regelungen, die für mehr Sicherheit sorgen sollen, treten nach und nach in Kraft. Bereits im vergangenen Jahr wurde die Kassennachschau eingeführt. Seit dem 1. Januar 2020 gilt nun auch die sogenannte Bonpflicht für alle Steuerpflichtigen, die computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen nutzen – also auch für Apotheken. Für jeden Geschäftsvorfall muss dem Apothekenkunden künftig ein Bon ausgedruckt oder auf elektronischem Weg in einem standardisierten Format z. B. auf das Smartphone geschickt werden.
„[...] mit Steuerbetrügern in einen Topf geworfen“
Doch die Proteste gegen die Bonpflicht ebben nicht ab. Innerhalb der Bundesregierung hatte es eine intensive Debatte darum gegeben: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte auf Änderungen an dem schon beschlossenen Gesetz gepocht, sein Kollege im Finanzministerium Olaf Scholz (SPD) und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bestanden jedoch auf der neuen Pflicht und verwiesen auf mögliche Ausnahmefälle.
Die Freie Apothekerschaft hatte in einer Pressemitteilung deutlich gemacht, dass sie sich „dagegen wehrt, mit Steuerbetrügern in einen Topf geworfen zu werden“, und angekündigt, eine Petition beim Bundestag zu beantragen. Nach einer Prüfung des Petitionsausschusses wurde nun festgestellt, dass der Antrag der Freien Apotheker in anderer Form schon existiert, die Apotheker-Petition wurde daher mit den bestehenden Petitionen zusammengefasst und kann nun abgestimmt werden. Sie ist bis zum 11. Februar online. Bis dahin müssen der Verein und die anderen Petenten die 50.000 Mitzeichner für sich gewinnen, um eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss zu dem Thema zu ermöglichen – wie es kürzlich der Pharmaziestudent Benedikt Bühler zum Rx-Versandverbot schaffte.
Frankreich schafft Bonpflicht für kleine Käufe ab
Der Begründungstext lautet: „Die Bonpflicht stellt eine enorme bürokratische Hürde dar, die gerade dem Einzelhandel und dem Mittelstand schadet. Durch die Pflicht müssen auch kleine Händler bei jedem Kauf einen Bon an den Kunden herausgeben. Ziel des Gesetzes ist es, Steuerbetrug zu verhindern.“
Während in Deutschland die Regelungen rund um die Bonausgabe verschärft wurden, haben unsere Nachbarn in Frankreich übrigens dereguliert. Denn Frankreich will den Kassenzettel für kleine Beträge ganz abschaffen. Das Parlament verabschiedete am gestrigen Donnerstag mit einem abschließenden Votum im Senat ein Gesetz gegen Verschwendung. Das sieht auch vor, dass Kassenzettel für Beträge bis 30 Euro ab 2022 nicht mehr automatisch ausgedruckt werden sollen – es sei denn, die Kundin oder der Kunde wünscht dies. Das Ganze soll schrittweise eingeführt werden: Ab September 2020 soll die Regelung für Beträge bis 10 Euro gelten, ab Januar 2021 dann bis 20 Euro.
FDP-Bundestagsabgeordneter will Apotheken und Versicherte von Bürokratie entlasten
Auch hierzulande gibt es in der Politik weiterhin Widerstand gegen die Bonpflicht. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Andrew Ullmann hatte kürzlich gegenüber DAZ.online mitgeteilt, dass er gegen das Sammeln von Belegen ist, um sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. Er fordert, Versicherte und Apotheken von dieser Bürokratie zu entlasten. Zuvor hatte sich Ullmann bei der Bundesregierung erkundigt, ob der Datenschutz der Verwendung von Abrechnungsdaten zu diesem Zweck entgegensteht. Außerdem will der Mediziner die Bonpflicht für Arzneimittel, die zulasten der GKV abgegeben werden, sofort abschaffen.
*Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass die Petition der Freien Apotheker alleine veröffentlicht wurde. Das ist so nicht richtig. Vielmehr wurde sie mit anderen, schon bestehenden und sachähnlichen Petitionen zusammengefasst. Wir bitten um Entschuldigung.